Hundesteuer - Hund abmelden
Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn
- Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
- Sie keinen Hund mehr haben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes
Ansprechpartner
Gemeinde Ober-Mörlen - Steuerverwaltung
Adresse
Postanschrift
Frankfurter Straße 31
61239 Ober-Mörlen
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr sowie Mittwoch von 14:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 06002 502-24
Telefon: 06002 502-46
Telefon: 06002 502-48
E-Mail: steuerverwaltung@ober-moerlen.de
Kontaktperson
Frau Marina Morschel
Postanschrift
Frankfurter Straße 31
61239 Ober-Mörlen
Telefon Festnetz: 06002 502-24
E-Mail: marina.morschel@ober-moerlen.de
Frau Katrin Müller
Postanschrift
Frankfurter Straße 31
61239 Ober-Mörlen
Telefon Festnetz: 06002 502-46
E-Mail: katrin.mueller@ober-moerlen.de
Frau Stefanie Krause
Postanschrift
Frankfurter Straße 31
61239 Ober-Mörlen
Telefon Festnetz: 06002 502-48
E-Mail: stefanie.krause@ober-moerlen.de
Internet
Formulare
Abmeldung von Hunden
Antrag An- und Abmeldung von Hunden
erforderliche Unterlagen
- Hundesteuermarke
- bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung können Sie in der Regel das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Fristen
Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.
Kosten
In der Regel: keine
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.
Bemerkungen
Siehe auch
- Hundesteuer - Hund anmelden(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Befreiung von der Hundesteuer beantragen(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.07.2023
Stichwörter
Gemeindesteuern, kommunale Steuern, Hunde anmelden, Hund Anmeldung, Hunde abmelden, Hundeabmeldung