Hundesteuer - Hund abmelden
Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn
- Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
- Sie keinen Hund mehr haben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes
Ansprechpartner
Gemeinde Hohenstein - Haupt- und Finanzabteilung - Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag 07:30 - 11:30 13:00 - 15:00 Mittwoch: 07:30 - 11:30 15:30 - 18:30 Donnerstag: 07:30 - 11:30 Freitag: 07:30 - 11:30
Kontakt
Telefon: 06120 2943(Frau Schwing - Abteilungsleiterin, Büroleitende Beamtin, Satzungswesen, Gremienarbeit, Aufstellung und Abwicklung des Haushaltsplanes, Widerspruchsangelegenheiten )
Telefon: 06120 2944(Frau Weimer - Personalangelegenheiten der Gemeindebediensteten, Nachtragshaushaltsplanung und Haushaltsüberwachung, Steuerliche Angelegenheiten, Versicherungsangelegenheiten (Assekuranzwesen) )
Telefon: 06120 2941(Frau Schmitt - Gremienarbeit, Pflege Homepage, EDV, Administration Netzwer, Anlagenbuchhaltung )
Telefon: 06120 2948(Frau Klankert - Anzeigenteil "Hohensteiner Blättche", Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit )
Telefon: 06120 2937(Frau Quint - Kindergartenangelegenheiten, Personalangelegenheiten (Bereich Erzieherinnen) )
Telefon: 06120 2938(Frau Bender - Kindergartenangelegenheiten )
Telefon: 06120 2942(Frau Antlitz - Kassenwesen, Abwicklung und Überwachung des baren und bargeldlosen Zahlungsverkehrs, Erfassung der Annahme- und Auszahlungsanordnungen Personalangelegenheiten )
Telefax: 06120 29-40
E-Mail: info@hohenstein-hessen.de
Internet
Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag 07:30 - 11:30 13:00 - 15:00 Mittwoch: 07:30 - 11:30 15:30 - 18:30 Donnerstag: 07:30 - 11:30 Freitag: 07:30 - 11:30
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Hundesteuermarke
- bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung können Sie in der Regel das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Fristen
Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.
Kosten
In der Regel: keine
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.
Bemerkungen
Siehe auch
- Hundesteuer - Hund anmelden(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Befreiung von der Hundesteuer beantragen(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.07.2023
Stichwörter
Hundeabmeldung, Hunde abmelden, Hund Anmeldung, Hunde anmelden, kommunale Steuern, Gemeindesteuern