Hundesteuer Abmeldung

    Hundesteuer - Hund abmelden

    Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn

    • Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
    • Sie keinen Hund mehr haben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes

    Ansprechpartner

    Für Mühlheim am Main wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Hundesteuermarke
    • bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Hinweise für Mühlheim am Main: Spezielle Hinweise für Stadt Mühlheim am Main

    Hundesteuersatzung der Stadt Mühlheim (Hundesteuersatzung)

    Hundesteuersatzung der Stadt Mühlheim (Hundesteuersatzung)

    Verfahrensablauf

    Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.

    Für die Abmeldung können Sie in der Regel das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

    Hinweise für Mühlheim am Main: Spezielle Hinweise für Stadt Mühlheim am Main

    Sie können Ihren Hund schriftlich abmelden (Abmeldeformularoder auch persönlich durch Vorsprache im Zentralen Bürger-Service.

    Nach Abmeldung des Hundes ist die Hundesteuermarke wieder abzugeben.

    Sie können Ihren Hund schriftlich abmelden (Abmeldeformularoder auch persönlich durch Vorsprache im Zentralen Bürger-Service.

    Nach Abmeldung des Hundes ist die Hundesteuermarke wieder abzugeben.

    Fristen

    Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.

    Hinweise für Mühlheim am Main: Spezielle Hinweise für Stadt Mühlheim am Main

    Endet die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung, so ist dies der Stadt Mühlheim am Main innerhalb von zwei Wochen schriftlich anzuzeigen.

    Die Steuerpflicht entsteht mit dem 1. des Monats, in dem ein Hund in einen Haushalt aufgenommen wird und endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird.

    Endet die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuervergünstigung, so ist dies der Stadt Mühlheim am Main innerhalb von zwei Wochen schriftlich anzuzeigen.

    Die Steuerpflicht entsteht mit dem 1. des Monats, in dem ein Hund in einen Haushalt aufgenommen wird und endet mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Hundehaltung beendet wird.

    Kosten

    In der Regel: keine

    Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.

    Hinweise für Mühlheim am Main: Spezielle Hinweise für Stadt Mühlheim am Main

    Gebühren fallen hier für nicht an. Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese anteilig zurück erstattet.

    Gebühren fallen hier für nicht an. Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese anteilig zurück erstattet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

    Bemerkungen

    Siehe auch

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.07.2023

    Version

    Technisch erstellt am 20.03.2014 (von: Sinner, Annemarie)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Hundeabmeldung, Hunde abmelden, Hund Anmeldung, Hunde anmelden, kommunale Steuern, Gemeindesteuern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)