Hundesteuer Abmeldung
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    Hundesteuer - Hund abmelden

    Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn

    • Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
    • Sie keinen Hund mehr haben.

    Hinweise für Schwalbach am Taunus: Hund abmelden

    Bei der Abmeldung eines Hundes muss ein Nachweis über den Verbleib des Hundes vorgelegt werden (zum Beispiel tierärztliche Bescheinigung über Einschläferung, Vertrag mit Tierheim oder Käufer, Anzeige bei Polizei).

    Online-Dienst

    Hundesteuer Abmeldung

    ID: L100001_419315286

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 20.02.2025
    Technisch geändert am 20.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019

    Zuständigkeit

    die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Beschreibung

    Das Bürgerbüro ist die erste Anlaufstelle im Rathaus.
    Die Hauptaufgaben sind das Melde- und Passwesen.
    Hier bekommen Sie auch Karten für städtische Veranstaltungen, verschiedene Formulare und Broschüren.
    Im Bürgerbüro können Sie außer mit Bargeld auch mit ec-Card und Geldkarte bezahlen.

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1-2
    Postfach 2710
    65824 Schwalbach am Taunus

    Kontakt speichern

    Kein Aufzug vorhanden
    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag:von 08:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Dienstag:von 08:00 bis 13:00 Uhr Mittwoch:von 08:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag:von 08:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag:von 07:00 bis 13:00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06196 804-0

    Fax: 06196 804-300

    E-Mail: info@schwalbach.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.

    Für die Abmeldung können Sie in der Regel das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

    Kosten

    In der Regel: keine

    Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.07.2023

    Version

    Technisch erstellt am 20.03.2014
    Technisch geändert am 21.03.2025

    Stichwörter

    Hund Anmeldung, Hunde anmelden, Hunde abmelden, kommunale Steuern, Gemeindesteuern, Hundeabmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019