Hundesteuer Abmeldung
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    Hundesteuer - Hund abmelden

    Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn

    • Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
    • Sie keinen Hund mehr haben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes

    Ansprechpartner

    Gemeinde Biebergemünd - Kasse

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathaus am Gemeindezentrum
    63599 Biebergemünd

    Kontakt speichern

    Kein Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 9
    63595 Biebergemünd

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr Montag + Mittwoch: 14.00 - 16.00 Uhr Donnerstag: 15.30 - 18.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06050 9717-42

    Fax: 06050 9717-30

    E-Mail: kasse@biebergemuend.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 22.01.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Handlungsgrundlage(n)

    Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.

    Für die Abmeldung können Sie in der Regel das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

    Kosten

    In der Regel: keine

    Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.07.2023

    Version

    Technisch erstellt am 20.03.2014
    Technisch geändert am 21.03.2025

    Stichwörter

    Hund Anmeldung, Hunde anmelden, Hunde abmelden, kommunale Steuern, Gemeindesteuern, Hundeabmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019