Hundesteuer - Hund abmelden
Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn
- Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
- Sie keinen Hund mehr haben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes
Ansprechpartner
Steueramt/Liegenschaftsverwaltung/Personalverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Siedlungsstraße / direkt vor dem Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Germaid-Fitz-Platz
Anzahl der Stellplätze: 40
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 11:00 Uhr
Und nach Vereinbarung
Kontakt
Bankverbindung
Gemeinde Gorxheimertal
Empfänger: Gemeinde Gorxheimertal
IBAN: DE81 5095 1469 0005 0560 97
BIC: HELADEF1HEP
Bankinstitut: Sparkasse Starkenburg
Gemeinde Gorxheimertal
Empfänger: Gemeinde Gorxheimertal
IBAN: DE07 5096 1685 0002 5036 46
BIC: GENODE51ABT
Bankinstitut: Volksbank Überwald-Gorxheimertal e.G.
Weitere Informationen
Rollstuhlgerechter Zugang, bitte klingeln
erforderliche Unterlagen
- Hundesteuermarke
- bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Verfahrensablauf
Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung können Sie in der Regel das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Fristen
Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.
Kosten
In der Regel: keine
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.
Bemerkungen
Siehe auch
- Hundesteuer - Hund anmelden(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Befreiung von der Hundesteuer beantragen(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.07.2023
Stichwörter
Hundeabmeldung, Hunde abmelden, Hund Anmeldung, Hunde anmelden, kommunale Steuern, Gemeindesteuern