Hundesteuer - Hund abmelden
Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.
Beschreibung
Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn
- Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
- Sie keinen Hund mehr haben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes
Ansprechpartner
Stadt Frankfurt - Kassen- und Steueramt Hundesteuer
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Das Kassen- und Steueramt ist nur mit vorheriger Anmeldung für Publikum geöffnet.
Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die jeweiligen Hotline-Nummern oder die zentralen E-Mail-Adressen.
Mo. 07.30 - 16.00 Uhr
Di. 07.30 - 16.00 Uhr
Mi. 07.30 - 16.00 Uhr
Do. 07.30 - 16.00 Uhr
Fr. 07.30 - 13.00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 69 212-41133
Internet
Formulare
Hundesteuerabmeldung und Datenschutzerklärung
Stadt Frankfurt - Kassen- und Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Das Kassen- und Steueramt ist nur mit vorheriger Anmeldung für Publikum geöffnet.
Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die jeweiligen Hotline-Nummern oder die zentralen E-Mail-Adressen.
Öffnungszeiten
Montag – Donnerstag: 7.30 Uhr – 16.00 Uhr
Freitag: 7.30 Uhr – 13.00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 69 212-41144(Hotline allgemein)
Telefon: +49 69 212-44112(Vollstreckung)
Telefon: +49 69 212-71900(Geldverkehr und Zentrale Buchhaltung)
Telefon: +49 69 212-36742(Kreditorenbuchhaltung, Zentraler Rechnungseingang)
Telefon: +49 69 212-39556(Gewerbesteuer Kapitalgesellschaften)
Telefon: +49 69 212-38291(Gewerbesteuer Personengesellschaften und Einzelgewerbebetriebe)
Telefon: +49 69 212-74512(Grundsteuer)
Telefon: +49 69 212-74511(Abfall- und Straßenreinigungsgebühren)
Telefon: +49 69 212-41133(Hundesteuer, Spielapparatesteuer, Steuer auf Vergnügen besonderer Art)
Telefon: +49 69 212-41166(Tourismusbeitrag)
Telefon: +49 69 212-34100(Zweitwohnungssteuer)
E-Mail: verwaltung.amt21@stadt-frankfurt.de(Hotline allgemein)
E-Mail: vollstreckung.amt21@stadt-frankfurt.de(Vollstreckung)
E-Mail: rechnungseingang@stadt-frankfurt.de(Kreditorenbuchhaltung, Zentraler Rechnungseingang)
E-Mail: gewerbesteuer.amt21@stadt-frankfurt.de(Gewerbesteuer Kapitalgesellschaften)
E-Mail: gewerbesteuer.amt21@stadt-frankfurt.de(Gewerbesteuer Personengesellschaften und Einzelgewerbe)
E-Mail: grundabgaben.amt21@stadt-frankfurt.de(Grundsteuer)
E-Mail: gebuehren.amt21@stadt-frankfurt.de(Abfall- und Straßenreinigungsgebühren)
E-Mail: sonstige-steuern.amt21@stadt-frankfurt.de(Hundesteuer, Spielapparatesteuer, Steuer auf Vergnügen besonderer Art)
E-Mail: spielapparatesteuer.amt21@stadt-frankfurt.de(Spielapparatesteuer, Steuer auf Vergnügen besonderer Art)
E-Mail: tourismusbeitrag.amt21@stadt-frankfurt.de(Tourismusbeitrag)
E-Mail: zweitwohnungssteuer.amt21@stadt-frankfurt.de(Zweitwohnungssteuer)
Internet
erforderliche Unterlagen
- Hundesteuermarke
- bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Rechtsgrundlage(n)
Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Hinweise für Frankfurt am Main: Hund abmelden
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main
Verfahrensablauf
Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.
Für die Abmeldung können Sie in der Regel das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.
Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.
Fristen
Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.
Kosten
In der Regel: keine
Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.
Bemerkungen
Siehe auch
- Hundesteuer - Hund anmelden(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
- Befreiung von der Hundesteuer beantragen(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.07.2023
Stichwörter
Hundeabmeldung, Hunde abmelden, Hund Anmeldung, Hunde anmelden, kommunale Steuern, Gemeindesteuern