Hundesteuer Abmeldung

    Hundesteuer - Hund abmelden

    Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn

    • Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
    • Sie keinen Hund mehr haben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes

    Ansprechpartner

    Stadt Frankfurt - Kassen- und Steueramt Hundesteuer

    Adresse

    Hausanschrift

    Stephanstraße 15

    60313 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Das Kassen- und Steueramt ist nur mit vorheriger Anmeldung für Publikum geöffnet.
    Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die jeweiligen Hotline-Nummern oder die zentralen E-Mail-Adressen.

    Mo. 07.30 - 16.00 Uhr

    Di.  07.30 - 16.00 Uhr

    Mi.  07.30 - 16.00 Uhr

    Do. 07.30 - 16.00 Uhr

    Fr.  07.30 - 13.00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Frankfurt - Kassen- und Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Stephanstraße 15

    60313 Frankfurt am Main

    Öffnungszeiten

    Das Kassen- und Steueramt ist nur mit vorheriger Anmeldung für Publikum geöffnet.
    Zur Terminvereinbarung nutzen Sie bitte die jeweiligen Hotline-Nummern oder die zentralen E-Mail-Adressen.

    Öffnungszeiten

    Montag – Donnerstag: 7.30 Uhr – 16.00 Uhr

    Freitag: 7.30 Uhr – 13.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 69 212-41144(Hotline allgemein)

    Telefon: +49 69 212-44112(Vollstreckung)

    Telefon: +49 69 212-71900(Geldverkehr und Zentrale Buchhaltung)

    Telefon: +49 69 212-36742(Kreditorenbuchhaltung, Zentraler Rechnungseingang)

    Telefon: +49 69 212-39556(Gewerbesteuer Kapitalgesellschaften)

    Telefon: +49 69 212-38291(Gewerbesteuer Personengesellschaften und Einzelgewerbebetriebe)

    Telefon: +49 69 212-74512(Grundsteuer)

    Telefon: +49 69 212-74511(Abfall- und Straßenreinigungsgebühren)

    Telefon: +49 69 212-41133(Hundesteuer, Spielapparatesteuer, Steuer auf Vergnügen besonderer Art)

    Telefon: +49 69 212-41166(Tourismusbeitrag)

    Telefon: +49 69 212-34100(Zweitwohnungssteuer)

    E-Mail: verwaltung.amt21@stadt-frankfurt.de(Hotline allgemein)

    E-Mail: vollstreckung.amt21@stadt-frankfurt.de(Vollstreckung)

    E-Mail: rechnungseingang@stadt-frankfurt.de(Kreditorenbuchhaltung, Zentraler Rechnungseingang)

    E-Mail: gewerbesteuer.amt21@stadt-frankfurt.de(Gewerbesteuer Kapitalgesellschaften)

    E-Mail: gewerbesteuer.amt21@stadt-frankfurt.de(Gewerbesteuer Personengesellschaften und Einzelgewerbe)

    E-Mail: grundabgaben.amt21@stadt-frankfurt.de(Grundsteuer)

    E-Mail: gebuehren.amt21@stadt-frankfurt.de(Abfall- und Straßenreinigungsgebühren)

    E-Mail: sonstige-steuern.amt21@stadt-frankfurt.de(Hundesteuer, Spielapparatesteuer, Steuer auf Vergnügen besonderer Art)

    E-Mail: spielapparatesteuer.amt21@stadt-frankfurt.de(Spielapparatesteuer, Steuer auf Vergnügen besonderer Art)

    E-Mail: tourismusbeitrag.amt21@stadt-frankfurt.de(Tourismusbeitrag)

    E-Mail: zweitwohnungssteuer.amt21@stadt-frankfurt.de(Zweitwohnungssteuer)

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Hundesteuermarke
    • bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Hinweise für Frankfurt am Main: Hund abmelden

    Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main

    Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main

    Verfahrensablauf

    Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.

    Für die Abmeldung können Sie in der Regel das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

    Fristen

    Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.

    Kosten

    In der Regel: keine

    Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

    Bemerkungen

    Siehe auch

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.07.2023

    Version

    Technisch erstellt am 20.03.2014 (von: Sinner, Annemarie)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Hundeabmeldung, Hunde abmelden, Hund Anmeldung, Hunde anmelden, kommunale Steuern, Gemeindesteuern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)