Installateurverzeichnis Eintragung

    Installateurverzeichnis - Eintragung

    Beschreibung

    Wenn Sie Arbeiten zur Herstellung, Änderung, Instandsetzung und Wartung an Elektro-, Gas- und Wasserversorgungsanlagen ausführen wollen, müssen Sie sich in das Installateurverzeichnis des jeweiligen Versorgungsunternehmens eintragen lassen.

    Die Eintragung in das Installateurverzeichnis kann befristet werden. Über die Eintragung wird Ihnen ein Ausweis ausgestellt.

    Zuständigkeit

    An das jeweilige örtliche Versorgungsunternehmen bzw. den jeweiligen örtlichen Netzbetreiber.

    Ansprechpartner

    Für Weinbach wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Mit der Antragstellung sind einzureichen:

    • Antrag zum Vertragsabschluss,
    • Verzeichnis der Werkzeuge, Messgeräte und technischen Vorschriften für Vertragsinstallateure,
    • Handwerkskarte,
    • Nachweis der Gewerbeanmeldung,
    • Befähigungsnachweis (Meisterprüfungszeugnis oder Ingenieururkunde),
    • Nachweis der Betriebs-/Haftpflichtversicherung,
    • ggf. Zertifikate über die Teilnahme an einer aktuellen Fortbildung.

    Formulare

    Der Antrag zum Abschluss eines Installateurvertrages (Gas und Wasser) bzw. zum Eintrag in das Installateurverzeichnis (Elektro) ist beim örtlichen Versorgungsunternehmen bzw. Netzbetreiber erhältlich.

    Voraussetzungen

    • Abgeschlossene Meisterausbildung oder
      abgeschlossene Ingenieursausbildung (Bachelor, Master, Diplom) in einem dem Gewerk entsprechenden Fachgebiet oder
      gesonderter Sachkundenachweis
    • Eintragung in die Handwerksrolle
    • Gewerbeanmeldung
    • Betriebs-/Haftpflichtversicherung
    • Nachweis der erforderlichen Werkzeuge, Messgeräte und technischen Vorschriften

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Eintragung in ein Installateurverzeichnis liegt bei Gas und Wasser immer der Abschluss eines Installateurvertrages und bei Strom der Antrag auf Eintragung in das Installateurverzeichnis zu Grunde. Dies geschieht in der Regel immer bei dem Netzbetreiber am Firmensitz des stehenden Gewerbes.

    Kosten

    In der Regel fallen keine Gebühren an. Fragen Sie im Zweifelsfall beim Versorgungsunternehmen/Netzbetreiber nach

    Hinweise (Besonderheiten)

    Soll ein Arbeitnehmer in das Installateurverzeichnis eingetragen werden und für das Unternehmen die Aufgabe der verantwortlichen Fachkraft wahrnehmen, so ist für diesen noch zusätzlich der Arbeitsvertrag vorzulegen. Außerdem ist der Arbeitnehmer in die Handwerksrolle einzutragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 11.03.2014

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Gasinstallation, Fernwärmeanlagen, VNB, Wasserinstallation, Klempner, Gasinstallateur, Fachkräfte, Elektrotechnische Arbeiten, Netzbetreiber, Elektroinstallateur, Wasserinstallateur, Verteilungsnetzbetreiber, Elektrofachkraft, Erdgasanlagen, Anlagenmechaniker, Handwerk

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English