Flüssigkeiten im Handgepäck der Fluggäste
Beschreibung
Für Abflüge innerhalb der Europäischen Union sowie in weiteren europäischen Ländern (Schweiz, Island, Norwegen) gelten folgende Regelungen zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck:
- Flüssigkeiten, Gele und Aerosole (wie Kosmetikund Toilettenartikel, Gels, Pasten, Cremes, Lotionen, Gemische aus flüssigen und festen Stoffen, Parfums, Behälter unter Druck, Dosen, Wasserflaschen etc.), die nicht Medikament oder Spezialnahrung sind, dürfen nur in Behältnissen bis zu 100 ml im Handgepäck transportiert werden.
- Diese Behältnisse müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit einem Fassungsvermögen von bis zu 1 Liter Inhalt - vollständig schließbar - verpackt sein.
- Die Beutel von bis zu 1 Liter Inhalt müssen Sie selbst vor dem Abflug erwerben. Sie sind in vielen Supermärkten zum Beispiel als Gefrierbeutel erhältlich.
- Der einsehbare Plastikbeutel ist getrennt vom übrigen Handgepäck bei der Kontrollstelle vorzulegen.
- Medikamente sowie Spezialnahrung wie zum Beispiel Babynahrung dürfen Sie weiterhin im Handgepäck transportieren. Sie müssen nachweisen, dass Sie diese Medikamente und Spezialnahrung während des Fluges benötigen.
- Flüssigkeiten aus Duty-free-Einkäufen von jedem Flughafen und Flugzeug können Sie im Handgepäck transportieren. Voraussetzung ist, dass sich die Flüssigkeit in einem unbeschädigten, versiegelten Sicherheitsbeutel befindet.
Achtung:
Produkte und Beutel, die nicht den Maßgaben entsprechen, dürfen nicht mit im Handgepäck transportiert werden
Zuständigkeit
Bundesministerium des Innern
Bürger-Service
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn
Öffnungszeiten:
Mo: 07:00 - 20:00 Uhr
Di: 07:00 - 20:00 Uhr
Mi: 07:00 - 20:00 Uhr
Do: 07:00 - 20:00 Uhr
Fr: 07:00 - 20:00 Uhr
Tel.: +49 228-99681 0
E-Mail : buergerservice@bmi.bund.de
Ansprechpartner
Bundesministerium des Innern - Dienstsitz in Bonn - Bürger-Service
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 07:00-20:00 Uhr Di 07:00-20:00 Uhr Mi 07:00-20:00 Uhr Do 07:00-20:00 Uhr Fr 07:00-20:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 228 99681-0
E-Mail: buergerservice@bmi.bund.de
Internet
Stichwörter
BMI
erforderliche Unterlagen
- durchsichtiger, wiederverschließbarer Beutel, max. 1 Liter Fassungsvolumen
- ggf. Medikamentennachweis
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie nehmen unaufgefordert alle Flüssigkeiten aus ihrem Gepäck und legen diese für die Luftsicherheitskontrolle vor. Das Sicherheitspersonal überprüft Flüssigkeiten, flüssige Medikamente und flüssige Spezialnahrungen mit einer besonderen Kontrolltechnik. Sollte die Ungefährlichkeit einer Flüssigkeit nicht zweifelsfrei festgestellt werden können, dürfen Sie diese Flüssigkeit nicht im Handgepäck mitnehmen.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Die Kontrolle findet bei der allgemeinen Luftsicherheitskontrolle statt.
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
- Flüssigkeiten über 100 ml, die nicht Medikamente, Spezialnahrung oder Duty-free-Einkauf sind, dürfen Sie nicht im Handgepäck transportieren.
- Flüssigkeiten, Gels und Aerosole, die Sie nicht zwingend während Ihres Aufenthalts an Bord benötigen, sollten Sie nach Möglichkeit im aufzugebenden Gepäck unterbringen.
Bemerkungen
Weiterführende Informationen
- Informationsblatt zu Flüssigkeiten im Handgepäck auf Flugreisen(Bundesministerium des Innern)
- Pressemitteilung des BMI über geänderte Regelungen für die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck auf Flugreisen(Bundesministerium des Innern)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern am 03.09.2014
Stichwörter
Luftfahrt, Flüge, Aerosole, Duty-free, Flüssigkeiten, Reise, Luftsicherheit, Spezialnahrung, Flug, Gepäck, Gele, Fliegen, Handgepäck, Medikamente