Benachrichtigung der Schule oder der Kindertagesstätte über Kopflausbefall
Melden Sie Kopflausbefall bei Kindern umgehend.
Beschreibung
Wenn Sie bei Ihrem Kind Kopflausbefall feststellen, muss die Gemeinschaftseinrichtung, die ihr Kind regelmäßig besucht (zum Beispiel Kindertagesstätten, Schulen oder ähnliche Einrichtungen) unverzüglich informiert werden.
Die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung hat unverzüglich das Gesundheitsamt zu benachrichtigen und krankheits- und personenbezogene Angaben zu machen.
Kopflausbefall ist die häufigste parasitäre Erkrankung in Europa. Kopfläuse kann jeder bekommen. Dies ist nicht auf mangelnde Hygiene zurückzuführen. Besonders an Orten, wo viele Kinder zusammenkommen, übertragen sich Kopfläuse schnell.
Kinder mit Kopfläusen dürfen Räume der Gemeinschaftseinrichtung nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen, bis eine Weiterverbreitung der Verlausung durch sie nicht mehr zu befürchten ist.
Eine ärztliche Bescheinigung wird nur verlangt, wenn bei einer Person innerhalb von vier Wochen wiederholt Läuse auftraten. Dieses entspricht den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.
Zuständigkeit
Die Gemeinschaftseinrichtung, die ihr Kind regelmäßig besucht (zum Beispiel Kindertagesstätte oder Schule)
Ansprechpartner
Stadt Hattersheim am Main - Referat 9 - Kinderbetreuung und Familien
Beschreibung
In Hattersheim am Main und seinen Stadtteilen Okriftel und Eddersheim gibt es derzeit elf Kinderbetreuungseinrichtungen in städtischer Trägerschaft. Sechs Einrichtungen betreuen ausschließlich Kindergartenkinder, eine verbindet Hort und Kindergarten, zwei Einrichtungen kombinieren Krippenbetreuung und Kindergarten unter einem Dach, eine betreut ausschließlich Krippenkinder und eine ist ein Schulkinderhaus.
Darüber hinaus werden Betreuungsplätze für Kindergartenkinder in drei konfessionellen Einrichtungen, in der katholischen Kindertagesstätte in Hattersheim mit Hortbetreuung, in der evangelischen Kindertagesstätte und in einer Einrichtung eines freien Trägers im Stadtgebiet angeboten
Alle weiteren Informationen und Anmeldemöglichkeiten zur Betreuung von Kindern finden Sie seit November 2022 auf dem WebKITA-Portal der Stadt Hattersheim am Main. Hier können Sie sich auch einzelnen Einrichtungen anschauen und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Ihre Fragen finden.
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Gegenüber Gebäude Untertorstraße 3
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Am Gebäude Untertorstraße 3 / Parkscheibe
Anzahl der Stellplätze: 3
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Am Gebäude Untertorstraße 3
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Hattersheim am Main (Bahnhof)
Linien:- Bus: Linie 820: Flörsheim – Eddersheim
- Bus: Linie 831: Stadtbus Hattersheim
- Bus: Linie 832: Stadtbus Hattersheim
- Bus: Linie 833: Stadtbus Hattersheim
- Bus: Linie 834: Hofheim am Taunus – Eddersheim
- S-Bahn: Linie S 1
- Bus: Linie X17: Hofheim am Taunus – Neu-Isenburg
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr
Mi. 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06190 970-268
Telefax: 06190 970-249
Internet
Stichwörter
Kinder, Kinder- und Jugendbüro, Kinderbetreuung, Kindergarten, Kindertagespflege, Kindertagesstätte, Platz- und Beitragsverwaltung Kitas, Platz- und Beitragsverwaltung städtischer Kitas und Kindertagespflege, Verwaltung städtischer Kindertagesstätten, Verwaltung städtischer Kindertagesstätten und Kindertagespflege
erforderliche Unterlagen
- Erklärung der Eltern über eine ordnungsgemäß durchgeführte Behandlung.
- Bei einmaligem Befall ist eine Bestätigung über die sachgerechte Behandlung für die Wiederzulassung ausreichend.
Formulare
Voraussetzungen
Sie stellen bei Ihrem Kind Kopflausbefall fest.
Rechtsgrundlage(n)
§§ 33 und 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__34.html
Verfahrensablauf
- Informieren Sie als Elternteil die Leitung der Gemeinschaftseinrichtung umgehend schriftlich oder mündlich über einen Kopflausbefall Ihres Kindes. Informieren Sie möglichst auch die Elternteile der Kinder, mit denen Ihr Kind viel Kontakt hat.
- Behandeln Sie Ihr Kind mit den ärztlich vorgeschriebenen Mitteln in den angegebenen Intervallen.
- Sind keine Läuse oder vermehrungsfähige Nissen mehr auf dem Kopf Ihres Kindes, darf es wieder wie gewohnt die Kindertagesstätte besuchen.
Fristen
Sobald Sie als Elternteil feststellen, dass ihr Kind Kopfläuse hat, müssen Sie die Einrichtung, die Ihr Kind besucht, unverzüglich informieren.
Bearbeitungsdauer
Keine
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 17.02.2022
Stichwörter
Verlausung, Kopflaus, Läuse, Pediculus humanus capitis, Pedikulose