intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung Gewährung
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    Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung beantragen

    Wenn Jugendliche oder junge Volljährige aufgrund einer akut gefährdenden und stark problembelasteten Situation eine intensive und individuelle Betreuung zur Unterstützung bei der Lebensbewältigung benötigen, können Sie eine intensive sozialpädagogische Betreuung beantragen.

    Beschreibung

    Jugendliche und junge Volljährige können eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung in Anspruch nehmen. Diese Form der Erziehungshilfe kommt bei besonders schwerwiegenden Problemen und akuten Gefährdungssituationen in Frage. Diese Hilfe konzentriert sich daher ganz auf die Betroffenen. Sie bezieht, wenn möglich, aber auch deren soziales Umfeld mit ein.

    Die Einzelbetreuung soll den Betroffenen helfen,

    • mit ihrer Lage umzugehen,
    • Selbstbewusstsein und Perspektiven zu entwickeln,
    • Konflikte selbständig zu lösen und
    • eine eigenständige Lebensführung zu erreichen

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt oder Sonderstatusstadt.

    Ansprechpartner

    Soziale Dienste

    Adresse

    Hausanschrift

    (Haus der Wirtschaft)

    Platz der Deutschen Einheit 4

    63065 Offenbach am Main

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    Postanschrift

    (Rathaus, 63061 Offenbach am Main)

    63061 Offenbach am Main

    Öffnungszeiten

    Dienstag von 9 bis 12 Uhr und Donnerstag von 9 bis 12 Uhr sowie nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 069 80652233

    E-Mail: jugendamt@offenbach.de

    Version

    Technisch geändert am 08.03.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Stadt Offenbach - Jugendamt

    Beschreibung

    Das Jugendamt unterstützt Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen.
    Die Gesetzliche Grundlage ist das SGB VIII. Daraus ergeben sich vielfältige Angebote und Dienstleistungen, die in unterschiedlichen Abteilungen bearbeitet werden. 
    Ansprechpartner und Öffnungszeiten finden Sie unter der jeweiligen Dienstleistung.

    Adresse

    Hausanschrift

    (Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116; Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111)

    Platz der Deutschen Einheit 4

    63065 Offenbach am Main

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    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Tiefgarage Haus der Wirtschaft, Tiefgarage Rathaus, Berliner Straße 112 - 116; Tiefgarage Sheraton Hotel, Berliner Straße 111

    Öffnungszeiten

    Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Abteilungen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 069 80653441

    Telefon Festnetz: 069 80652283

    Fax: 069 80653187

    E-Mail: jugendamt@offenbach.de

    Internet

    Weitere Informationen

    S-Bahn-Linien 1, 2, 8, 9 (Haltestelle Marktplatz) Buslinien 103, 104, 108, 551, 41 (Haltestelle Rathaus)

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Jugendamt

    Beschreibung

    Das Jugendamt unterstützt Erziehungsberechtigte bei der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen.
    Die Gesetzliche Grundlage ist das SGB VIII. Daraus ergeben sich vielfältige Angebote und Dienstleistungen, die in unterschiedlichen Abteilungen bearbeitet werden. 
    Ansprechpartner und Öffnungszeiten finden Sie unter der jeweiligen Dienstleistung.

    Adresse

    Hausanschrift

    (Haus der Wirtschaft)

    Platz der Deutschen Einheit 4

    63065 Offenbach am Main

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    Ist rollstuhlgerecht

    Rollstuhlgerechter Zugang: Ja Aufzug vorhanden: Ja Behindertenparkplätze sind auf der Berliner Straße neben der Zufahrt zur Tiefgarage Rathaus/Haus der Wirtschaft vorhanden

    Öffnungszeiten

    Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Abteilungen.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 069 80653441

    Fax: 069 80653187

    E-Mail: jugendamt@offenbach.de

    Version

    Technisch geändert am 19.12.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Klären Sie direkt mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.

    Formulare

    Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Jugendamt.

    Voraussetzungen

    Bei der Intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung handelt es sich um eine Hilfe zur Erziehung, die sowohl in ambulanter als auch stationärer Form umgesetzt werden kann. Personensorgeberechtigte haben bei der Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Bitte beachten Sie entsprechende Angaben im Leistungsbescheid des Jugendamts.

    Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt und schildern Sie die Probleme mit Ihrem Kind. Jugendliche und junge Volljährige können sich auch selbst an das Jugendamt wenden. Das Jugendamt beurteilt den Fall und entscheidet, ob die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung eine geeignete Maßnahme ist. Es hilft Ihnen bei der Beantragung und berät Sie auch über andere Hilfemöglichkeiten.

    Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Darin sind der Ablauf, die Ziele und die Dauer der Hilfe festgelegt.

    Das Jugendamt überprüft in regelmäßigen Gesprächen den Fortschritt der Hilfe.

    Kosten

    Die Kosten der Hilfe trägt das Jugendamt.

    Die Sorgeberechtigten müssen sich im Falle einer (teil-)stationären Hilfe möglicherweise an den Kosten für die Hilfe entsprechend ihren finanziellen Verhältnissen beteiligen. Ist das Einkommen zu gering, ist ein Kostenbeitrag in Höhe des Kindergeldes zu leisten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hilfen zur Erziehung werden in der Regel von sogenannten freien Trägern der Jugendhilfe durchgeführt. Eltern können zwischen verschiedenen Anbietern wählen, wenn diese vergleichbare Angebote machen und damit keine höheren Kosten entstehen.

    Unterstützende Institutionen

    Zur Beratung in individuellen und familienbezogenen Problemlagen können sich Eltern auch an die Erziehungsberatungsstellen wenden, die in allen Landkreisen, kreisfreien Städten und Sonderstatusstädten zur Verfügung stehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 26.07.2023

    Version

    Technisch erstellt am 27.02.2014

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Therapie, Hilfeplanverfahren, Hilfen zur Erziehung, Erziehungsbeistandschaft, Therapeuten, Familienhilfe, Eingliederungshilfe, Erziehungsmangel, Integration, Inklusion, Jugendhilfe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019