Hilfeplan aufstellen
Beschreibung
Unabhängig davon, welche Form der "Hilfen zur Erziehung" Sie beim Jugendamt beantragen, das Jugendamt erstellt mit Ihnen, evtl. Ihrem Kind und anderen Beteiligten einen Hilfeplan. Im Hilfeplangespräch wird erarbeitet, welche Hilfe die angemessene ist für das vorliegende Problem und welche Maßnahmen ergriffen werden sollen.
Im Hilfeplan sind die Eckpunkte der Hilfe festgelegt wie z.B.:
- Bedarf
- Fakten aus Ihrer Familie (Erziehungssituation, wirtschaftliche Verhältnisse, Verhalten der Eltern, Versorgung des Kindes, körperlicher und seelischer Zustand und Ähnliches)
- falls Sie bereits andere Hilfsmaßnahmen in Anspruch genommen haben: Welche waren das? Warum war die Hilfe nicht erfolgreich?
- Personalbogen Ihres Kindes (z.B. wer sind die Eltern, Geschwister, Verwandte, Auffälligkeiten, Krankheiten, Allergien, Impfungen)
- Ziel der Hilfsmaßnahmen
- Was soll sich durch die Hilfe ändern?
- Welche Erwartungen haben die Beteiligten?
- Art der Hilfe
- Welche Leistungen werden für notwendig und geeignet gehalten (z.B. Vollzeitpflege, Erziehungsbeistand, sozialpädagogische Familienhilfe)?
- Handlungsvorschläge für Eltern, Fachkräfte, Pflegepersonen
- Zeithorizont (Wie lange soll die Hilfe dauern?)
- notwendige Leistungen (z.B. Pflegegeld, Erstausstattung, Therapiekosten, Fahrtkosten, finanzielle Unterstützung )
Hinweis: Das Jugendamt muss alle Beteiligten über mögliche Folgen der geplanten Hilfe für das Kind oder den Jugendlichen aufklären. Es muss im Hilfeplan auch dokumentieren:
- die Art und Weise der Zusammenarbeit der Beteiligten und
- der Umfang der Beratung durch die Pflegepersonen
Zuständigkeit
Das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Landkreis Fulda - Fachdienst 4300 - Sozialer Dienst
Adresse
Postanschrift
Postfach 1654
36006 Fulda
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Haupteingang
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
Anzahl der Stellplätze: 36
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Ochsenwiese
Linien:- Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
- Haltestelle: Wörthstraße
Linien:- Bus: Linie Linie 6
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr
Kontakt
Telefon: 0661 6006-9410
Telefon: 0661 6006-9411
Telefon: 0661 6006-9412
Telefax: 0661 60069401
E-Mail: asd@landkreis-fulda.de
Internet
erforderliche Unterlagen
unterschiedlich - je nach Einzelfall
Klären Sie am besten direkt mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Neben den direkt Beteiligten (Eltern, Kinder) können an der Erstellung des Hilfeplans beispielsweise auch folgende Personen mitwirken:
- Verwandte,
- Ärztinnen und Ärzte,
- die Schule des Kindes
- falls erforderlich ein psychologischer Dienst
Gemeinsam vereinbaren alle Beteiligten die Eckpunkte der geplanten Hilfe. Sie legen regelmäßige weitere Treffen der Beteiligten (Hilfeplangespräche) fest. Diese dienen der Überprüfung des Fortgangs und des Erfolgs der Leistungen. Der Hilfeplan wird fortgeschrieben, d.h. erforderliche oder erfolgte Änderungen der Hilfe und Maßnahmen werden festgehalten.
Hinweis: Im Hilfeplan ist die bewilligte Hilfe für eine bestimmte Dauer festgeschrieben. Benötigen Sie eine länger dauernde Hilfe oder kann die Hilfe schon früher beendet werden? Dann ist in Absprache mit dem Jugendamt eine Verlängerung oder Verkürzung möglich.
Die Sorgeberechtigten und das Jugendamt unterschreiben den Hilfeplan. Ist als Hilfsmaßnahme Vollzeitpflege vorgesehen, müssen auch die Pflegeeltern unterschreiben. Alle Beteiligten erhalten eine Kopie.
Kosten
für die Erstellung des Hilfeplans: keine
Hinweis: Für die im Hilfeplan festgelegten Leistungen können je nach Einkommen die Erziehungsberechtigten an den Kosten beteiligt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 26.02.2014
Stichwörter
Integration, Therapeuten, Erziehungsmangel, Kinderhilfe, Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Familienhilfe, Hilfeplanverfahren, Inklusion, Jugendhilfe, Hilfen für junge Volljährige einschließlich Inobhutnahmen, Therapie, Erziehungshilfe, Erziehungsbeistandschaft