Hilfeplan aufstellen
Beschreibung
Unabhängig davon, welche Form der "Hilfen zur Erziehung" Sie beim Jugendamt beantragen, das Jugendamt erstellt mit Ihnen, evtl. Ihrem Kind und anderen Beteiligten einen Hilfeplan. Im Hilfeplangespräch wird erarbeitet, welche Hilfe die angemessene ist für das vorliegende Problem und welche Maßnahmen ergriffen werden sollen.
Im Hilfeplan sind die Eckpunkte der Hilfe festgelegt wie z.B.:
- Bedarf
- Fakten aus Ihrer Familie (Erziehungssituation, wirtschaftliche Verhältnisse, Verhalten der Eltern, Versorgung des Kindes, körperlicher und seelischer Zustand und Ähnliches)
- falls Sie bereits andere Hilfsmaßnahmen in Anspruch genommen haben: Welche waren das? Warum war die Hilfe nicht erfolgreich?
- Personalbogen Ihres Kindes (z.B. wer sind die Eltern, Geschwister, Verwandte, Auffälligkeiten, Krankheiten, Allergien, Impfungen)
- Ziel der Hilfsmaßnahmen
- Was soll sich durch die Hilfe ändern?
- Welche Erwartungen haben die Beteiligten?
- Art der Hilfe
- Welche Leistungen werden für notwendig und geeignet gehalten (z.B. Vollzeitpflege, Erziehungsbeistand, sozialpädagogische Familienhilfe)?
- Handlungsvorschläge für Eltern, Fachkräfte, Pflegepersonen
- Zeithorizont (Wie lange soll die Hilfe dauern?)
- notwendige Leistungen (z.B. Pflegegeld, Erstausstattung, Therapiekosten, Fahrtkosten, finanzielle Unterstützung )
Hinweis: Das Jugendamt muss alle Beteiligten über mögliche Folgen der geplanten Hilfe für das Kind oder den Jugendlichen aufklären. Es muss im Hilfeplan auch dokumentieren:
- die Art und Weise der Zusammenarbeit der Beteiligten und
- der Umfang der Beratung durch die Pflegepersonen
Zuständigkeit
Das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Fachdienst Jugend und Familie - Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: 06074 8180-3307
Telefon: 06074 8180-3355(Notdienst: Mo-Fr: 8-16 Uhr)
Telefax: 06074 8180-3934
E-Mail: asd-assistenz@kreis-offenbach.de
Kontaktperson
Frau Zahn
Frau Bürmann
Frau Oruc
Frau Peters
Frau Rudnick
Frau Seminara
Frau Spoden
Frau Stenzel
Herr Uran
Frau Weiß
Frau Ahmad
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3214
Frau Kraus
Frau Czerner
Frau Grefing
Frau Moghadam
Herr Steinheimer
Frau Mikschi
Frau Rudolf-Kutschka
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3341
Frau Englert
Frau Indorf
Frau Oberst-Strippelmann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3367
Frau Hamel-Springer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3385
Frau Weidmann
Herr Hagedorn
Frau Graf
Frau Rech
Frau Müller
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3243
Frau Huber
Frau Hamidi
Frau Maddaghri
Frau Yigman
Frau Mantel
Frau Seibt
Frau Winheim
Frau Abu Shehab
Herr Eibisch
Frau El Achak
Frau Stimmler-Ayhan
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-3298
Frau Nebilir
Frau Golson
Frau Fricke
Frau Yildirim
Frau Ihrig
Frau Rushanski
Frau Schnellbächer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06074 8180-2185
Frau Schreiner
Frau Borchardt
Frau Graffy (Teamleitung Jugendhilfe im Strafverfahren / Unbegleitete minderjährige Ausländer)
Frau Lauer
Frau Schnaubert
Frau Heeg (Bereichsleitung)
Frau Breisch (Teamleitung West)
Herr Götz (Teamleitung Ost und Unbegleitete minderjährige Ausländer)
Frau Kares (Teamleitung Mitte (Dietzenbach/Heusenstam))
Frau Weiß (Teamleitung Mitte (Mühlheim, Obertshausen), Teamleitung Kinderschutzteam)
Frau Andes
Internet
erforderliche Unterlagen
unterschiedlich - je nach Einzelfall
Klären Sie am besten direkt mit dem Jugendamt, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Neben den direkt Beteiligten (Eltern, Kinder) können an der Erstellung des Hilfeplans beispielsweise auch folgende Personen mitwirken:
- Verwandte,
- Ärztinnen und Ärzte,
- die Schule des Kindes
- falls erforderlich ein psychologischer Dienst
Gemeinsam vereinbaren alle Beteiligten die Eckpunkte der geplanten Hilfe. Sie legen regelmäßige weitere Treffen der Beteiligten (Hilfeplangespräche) fest. Diese dienen der Überprüfung des Fortgangs und des Erfolgs der Leistungen. Der Hilfeplan wird fortgeschrieben, d.h. erforderliche oder erfolgte Änderungen der Hilfe und Maßnahmen werden festgehalten.
Hinweis: Im Hilfeplan ist die bewilligte Hilfe für eine bestimmte Dauer festgeschrieben. Benötigen Sie eine länger dauernde Hilfe oder kann die Hilfe schon früher beendet werden? Dann ist in Absprache mit dem Jugendamt eine Verlängerung oder Verkürzung möglich.
Die Sorgeberechtigten und das Jugendamt unterschreiben den Hilfeplan. Ist als Hilfsmaßnahme Vollzeitpflege vorgesehen, müssen auch die Pflegeeltern unterschreiben. Alle Beteiligten erhalten eine Kopie.
Kosten
für die Erstellung des Hilfeplans: keine
Hinweis: Für die im Hilfeplan festgelegten Leistungen können je nach Einkommen die Erziehungsberechtigten an den Kosten beteiligt werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 26.02.2014
Stichwörter
Familienhilfe, Integration, Therapeuten, Hilfen für junge Volljährige einschließlich Inobhutnahmen, Kinderhilfe, Hilfen zur Erziehung, Hilfeplanverfahren, Erziehungsbeistandschaft, Therapie, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Jugendhilfe, Erziehungsmangel, Erziehungshilfe, Inklusion