• Vellmar (Landkreis Kassel, Hessen)
Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen Genehmigung

Bauvorhaben in Sanierungsgebieten: Genehmigung beantragen

Beschreibung

Damit während einer städtebaulichen Sanierung keine tatsächlichen oder rechtlichen Veränderungen erfolgen, die sich erschwerend auf den Sanierungsablauf auswirken können, unterliegen bestimmte Maßnahmen in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet einem Genehmigungsvorbehalt.

Es bedarf der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde

  • die Errichtung, Änderung, Umnutzung oder Beseitigung von Gebäuden oder sonstigen baulichen Anlagen,
  • die Vornahme erheblicher oder wertsteigernder Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen,
  • schuldrechtliche Vertragsverhältnisse über den Gebrauch oder die Nutzung eines Grundstückes (insbesondere Miete und Pacht),
  • die Veräußerung eines Grundstücks sowie der Abschluss eines entsprechenden schuldrechtlichen Vertrags ,
  • die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts (z. B. einer Hypothek) sowie der Abschluss eines entsprechenden schuldrechtlichen Vertrags,
  • die Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast oder
  • die Teilung eines Grundstückes.

Die Gemeinde kann für bestimmte Fälle die Genehmigung für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet oder Teile desselben allgemein erteilen. Ist dies der Fall, so wird diese allgemeine Genehmigung öffentlich bekannt gemacht.

Keiner Genehmigung bedürfen

  • Vorhaben, an denen die Gemeinde oder der Sanierungsträger beteiligt ist,
  • Rechtsvorgänge zum Zweck der Vorwegnahme der gesetzlichen Erbfolge,
  • Vorhaben, die vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes genehmigt wurden,
  • Rechtsvorgänge zum Zweck der Landesverteidigung und
  • der Erwerb von Grundstücken, die in ein Verfahren nach § 38 BauGB einbezogen sind, durch den Bedarfsträger.

Zuständigkeit

An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

Ansprechpartner

Bauberatung und Bauanträge

Adresse

Hausanschrift

Rathausplatz 1

34246 Vellmar

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Dienstag: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Mittwoch: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Donnerstag: 08.00-13.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr
Freitag: 08.00-12.30 Uhr

Kontakt

Telefon: 0561 8292-0

Telefax: 0561 8292-3080

E-Mail: info@vellmar.de

Kontaktperson

Internet

Weitere Informationen

Die Sprechzeiten der Verwaltung im Rathaus weichen von den Öffnungszeiten des Bürger- Service wie folgt ab: Montag: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Dienstag: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Mittwoch: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Donnerstag: 08.30-12.30 Uhr und 14.00-18.00 Uhr Freitag: 08.30-12.00 Uhr

Version

Technisch geändert am 21.06.2022

Sprachversion

de

Sprache: de

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die Genehmigung wird durch die Gemeinde erteilt. Ist eine baurechtliche Genehmigung oder eine baurechtliche Zustimmung erforderlich, wird die Genehmigung von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde erteilt.

Bearbeitungsdauer

Die Gemeinde muss innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrages entscheiden. Die Frist kann um höchstens 3 Monate verlängert werden. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn sie nicht innerhalb der Frist versagt wird.

Wenn eine Baugenehmigung erforderlich ist, muss die Bauaufsichtsbehörde spätestens 2 Monate nach Eingang des Antrags entscheiden. In diesem Fall kann die Frist um höchstens 2 Monate verlängert werden. Auch hier gilt die Genehmigung als erteilt, wenn sie nicht innerhalb der Frist versagt wird.

Kosten

Da die Gemeinde die Genehmigung erteilt, legt diese auch fest, in welcher Höhe Kosten (Gebühren, Auslagen etc.) anfallen.

Hinweise (Besonderheiten)

Soweit die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden privater Bauherren (Einzelmaßnahmen) begehrt wird, kann dies von den Städten und Gemeinden mit Hilfe von Städtebaufördermitteln in Form von Darlehen und/oder Zuschüssen unterstützt werden. Private Bauherren stellen ihre Anträge unmittelbar an die Kommune bzw. deren Sanierungsträger.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 25.02.2014

Version

Technisch erstellt am 26.02.2014

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Sanierungsgebiet, Funktionsschwäche, Baugesuch, Bauwesen, Baugesetzbuch, Bauleitplan, Substanzschwäche, Bauplanungsrecht, Bauantrag, Baumaßnahme, Bebauungsplan, städtebauliche Missstände, Sanierungsverfahren, Bauvorhaben, Baustellen, Bauverfahren, Baubehörde, Baurecht, Bauplan, Baustellengenehmigung, Städtebauliche Gesamtmaßnahme, Baubewilligung, Bauplanung, Baugenehmigung, Bauwerke, Baugenehmigungsverfahren, Baugrundstücke

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019