Bauvorhaben in Sanierungsgebieten: Genehmigung beantragen
Beschreibung
Damit während einer städtebaulichen Sanierung keine tatsächlichen oder rechtlichen Veränderungen erfolgen, die sich erschwerend auf den Sanierungsablauf auswirken können, unterliegen bestimmte Maßnahmen in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet einem Genehmigungsvorbehalt.
Es bedarf der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde
- die Errichtung, Änderung, Umnutzung oder Beseitigung von Gebäuden oder sonstigen baulichen Anlagen,
- die Vornahme erheblicher oder wertsteigernder Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen,
- schuldrechtliche Vertragsverhältnisse über den Gebrauch oder die Nutzung eines Grundstückes (insbesondere Miete und Pacht),
- die Veräußerung eines Grundstücks sowie der Abschluss eines entsprechenden schuldrechtlichen Vertrags ,
- die Bestellung eines das Grundstück belastenden Rechts (z. B. einer Hypothek) sowie der Abschluss eines entsprechenden schuldrechtlichen Vertrags,
- die Begründung, Änderung oder Aufhebung einer Baulast oder
- die Teilung eines Grundstückes.
Die Gemeinde kann für bestimmte Fälle die Genehmigung für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet oder Teile desselben allgemein erteilen. Ist dies der Fall, so wird diese allgemeine Genehmigung öffentlich bekannt gemacht.
Keiner Genehmigung bedürfen
- Vorhaben, an denen die Gemeinde oder der Sanierungsträger beteiligt ist,
- Rechtsvorgänge zum Zweck der Vorwegnahme der gesetzlichen Erbfolge,
- Vorhaben, die vor der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes genehmigt wurden,
- Rechtsvorgänge zum Zweck der Landesverteidigung und
- der Erwerb von Grundstücken, die in ein Verfahren nach § 38 BauGB einbezogen sind, durch den Bedarfsträger.
Zuständigkeit
An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Immenhausen
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Immenhausen, Bernhardt-Vocke-Straße (Stadion)
Gebührenfrei
Parkplatz: Immenhausen, Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Immenhausen, Entenloch
Gebührenfrei
Parkplatz: Mariendorf, Heideweg
Gebührenfrei
Parkplatz: Immenhausen, Hallen- und Freibad
Gebührenfrei
Parkplatz: Immenhausen, Bahnhof
Gebührenfrei
Parkplatz: Holzhausen, Bürgerhaus
Gebührenfrei
Parkplatz: Immenhausen, Obere Bahnhofstraße
Gebührenfrei
Parkplatz: Holzhausen, Kasseler Straße (Friedhof)
Gebührenfrei
Parkplatz: Mariendorf, Gemeinschaftshaus
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Immenhausen, Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Immenhausen, Steinweg
Gebührenfrei
Parkplatz: Holzhausen, Wolfsgarten
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Immenhausen-Mariendorf, Mitte
Linien:- Bus: Linie 171
- Haltestelle: Immenhausen, Faulbornsweg
Linien:- Bus: Linie 173
- Haltestelle: Immenhausen-Mariendorf, Töpferweg
Linien:- Bus: Linie 171
- Haltestelle: Immenhausen, Waitzrodt
Linien:- Bus: Linie 173
- Haltestelle: Immenhausen-Mariendorf, Ahlberg
Linien:- Bus: Linie 171
- Haltestelle: Immenhausen-Holzhausen, Mitte
Linien:- Bus: Linie 173
- Bus: Linie 40
- Haltestelle: Immenhausen, Triftweg
Linien:- Bus: Linie 173
- Haltestelle: Immenhausen, Finkenweg
Linien:- Bus: Linie 173
- Haltestelle: Immenhausen, Pascheburgstraße
Linien:- Bus: Linie 173
- Haltestelle: Immenhausen, Mitte
Linien:- Bus: Linie 171
- Bus: Linie 172
- Bus: Linie 173
- Haltestelle: Immenhausen, Serastraße
Linien:- Bus: Linie 173
- Haltestelle: Immenhausen-Mariendorf, Töpferweg
Linien:- Bus: Linie 171
- Haltestelle: Immenhausen-Holzhausen, Raiffeisen
Linien:- Bus: Linie 173
- Bus: Linie 40
- Haltestelle: Immenhausen, Abzweig Schwimmbad
Linien:- Bus: Linie 171
- Haltestelle: Immenhausen-Holzhausen, Siedlung
Linien:- Bus: Linie 173
- Bus: Linie 40
- Haltestelle: Immenhausen, Bahnhof
Linien:- Bus: Linie 171
- Bus: Linie 173
- Regionalbahn: Linie RT1
- Haltestelle: Immenhausen, Untere Bahnhofstraße
Linien:- Bus: Linie 171
- Haltestelle: Immenhausen, Schulzentrum
Linien:- Bus: Linie 171
- Bus: Linie 172
- Bus: Linie 173
- Haltestelle: Immenhausen-Holzhausen, Kleebergstraße
Linien:- Bus: Linie 173
- Bus: Linie 40
- Haltestelle: Immenhausen-Holzhausen, Süd
Linien:- Bus: Linie 173
- Bus: Linie 40
- Haltestelle: Immenhausen-Holzhausen, Weidestraße
Linien:- Bus: Linie 173
- Haltestelle: Immenhausen, Kampweg
Linien:- Bus: Linie 173
- Haltestelle: Immenhausen, Friedhof
Linien:- Bus: Linie 171
- Bus: Linie 173
- Haltestelle: Immenhausen-Mariendorf, Immenhäuser Straße
Linien:- Bus: Linie 171
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1154
34373 Immenhausen
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 15:00 - 17:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadt Immenhausen
Empfänger: Stadt Immenhausen
IBAN: DE83 5205 1877 0000 0021 47
BIC: HELADEF1GRE
Bankinstitut: Stadtsparkasse Grebenstein
Stadt Immenhausen
Empfänger: Stadt Immenhausen
IBAN: DE02 5209 0000 0063 1183 03
BIC: GENODE51KS1
Bankinstitut: Volksbank Kassel Göttingen
Stadt Immenhausen
Empfänger: Stadt Immenhausen
IBAN: DE61 5205 0353 0100 0352 34
BIC: HELADEF1KAS
Bankinstitut: Kasseler Sparkasse
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Genehmigung wird durch die Gemeinde erteilt. Ist eine baurechtliche Genehmigung oder eine baurechtliche Zustimmung erforderlich, wird die Genehmigung von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde erteilt.
Bearbeitungsdauer
Die Gemeinde muss innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrages entscheiden. Die Frist kann um höchstens 3 Monate verlängert werden. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn sie nicht innerhalb der Frist versagt wird.
Wenn eine Baugenehmigung erforderlich ist, muss die Bauaufsichtsbehörde spätestens 2 Monate nach Eingang des Antrags entscheiden. In diesem Fall kann die Frist um höchstens 2 Monate verlängert werden. Auch hier gilt die Genehmigung als erteilt, wenn sie nicht innerhalb der Frist versagt wird.
Kosten
Da die Gemeinde die Genehmigung erteilt, legt diese auch fest, in welcher Höhe Kosten (Gebühren, Auslagen etc.) anfallen.
Hinweise (Besonderheiten)
Soweit die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden privater Bauherren (Einzelmaßnahmen) begehrt wird, kann dies von den Städten und Gemeinden mit Hilfe von Städtebaufördermitteln in Form von Darlehen und/oder Zuschüssen unterstützt werden. Private Bauherren stellen ihre Anträge unmittelbar an die Kommune bzw. deren Sanierungsträger.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 25.02.2014
Stichwörter
Baubewilligung, Baubehörde, Bauplanungsrecht, Bauverfahren, Bauplanung, Baugesetzbuch, Bauvorhaben, Bauwesen, Funktionsschwäche, Baugesuch, Bauplan, Städtebauliche Gesamtmaßnahme, Bauantrag, Baumaßnahme, Baugenehmigung, Substanzschwäche, Bauleitplan, Baustellen, Baurecht, Baugenehmigungsverfahren, Bebauungsplan, Baugrundstücke, Bauwerke, städtebauliche Missstände, Sanierungsverfahren, Baustellengenehmigung, Sanierungsgebiet