• Neu-Isenburg (Landkreis Offenbach, Hessen)
jugendgefährdende Medien Prüfung

Beschwerde über Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen im Internet

Beschreibung

Sind Sie beim Surfen durchs Internet auf Webseiten gestoßen, die für Kinder und Jugendliche nicht geeignet, aber erreichbar sind? Dann können Sie sich online auf der Seite von jugendschutz.net beschweren.

jugendschutz.net ist eine von den obersten Landesjugendbehörden eingerichtete Stelle, die die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) bei deren Aufgaben unterstützt. jugendschutz.net prüft Inhalte im Internet und achtet darauf, dass Jugendschutzbestimmungen befolgt werden.

Zuständigkeit

Ansprechpartner

Für Neu-Isenburg (Landkreis Offenbach, Hessen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

Formulare

Voraussetzungen

Sie haben eine Webseite gefunden, auf die Ihrer Meinung nach mindestens eines der folgenden Kriterien zutrifft:

  • illegal
  • jugendgefährdend
  • entwicklungsbeeinträchtigend für Kinder und Jugendliche

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sie müssen das Onlineformular für die Beschwerde ausfüllen und abschicken. jugendschutz.net prüft Ihre Beschwerde. Sollte die beanstandete Webseite gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßen, informiert die Stelle den verantwortlichen Anbieter und fordert ihn auf, die Inhalte entsprechend zu ändern.

Wenn der Anbieter dieser Aufforderung nicht nachkommt, übergibt jugendschutz.net den Fall an die zuständige Medienaufsicht, die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM). Die KJM kann gegenüber dem Anbieter unter anderem folgende Maßnahmen festlegen:

  • Untersagungsverfügung
  • Sperrverfügung
  • Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens
  • Benachrichtigung der Strafverfolgungsbehörden

In Hessen setzt die Medienanstalt Hessen die beschlossene Maßnahme schließlich durch.

Hinweis: Das beschriebene Verfahren gilt nur für Websites, die von Anbietern in Deutschland betreut werden.

Kosten

Es fallen keine Kosten oder Gebühren an.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessische Staatskanzlei am 22.05.2023

Version

Technisch erstellt am 24.02.2014

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Indizierung, jugendfrei, Surfen, Indizierung von jugendgefährdenden Medien, Jugendmedienschutz, medialer Jugendschutz, Telemedien, Filesharing, Internet, Homepages, Antrag auf Indizierung, Index, Chats, kommunikative Angebote, Websites

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019