Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung weitere Wohnung

    Rundfunkbeitrag im privaten Bereich, Anmeldung weitere Wohnung

    Beschreibung

    Wenn Sie zu Ihrer bestehenden Wohnung eine Zweit- oder Nebenwohnung anmieten oder kaufen, müssen Sie diese beim Beitragsservice anmelden. Dies gilt auch für ausschließlich privat genutzte Ferienwohnungen und Wohnwagen, die Sie überwiegend ortsfest nutzen.

    Zuständigkeit

    ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
    50656 Köln

    Service-Telefon zum Beitragskonto:
    Tel.: +49 185 - 9995-0100

    Service-Telefon zum Rundfunkbeitrag:
    Tel.: +49 185 - 9995-0888*
    Fax: +49 185 - 9995-0105*

    Service-Telefonzeiten:
    Mo: 7:00 - 19:00 Uhr
    Di:  7:00 - 19:00 Uhr
    Mi:  7:00 - 19:00 Uhr
    Do: 7:00 - 19:00 Uhr
    Fr:  7:00 - 19:00 Uhr

    * 6,5 Cent/Min. aus den deutschen Festnetzen, abweichende Preise für Mobilfunk

    Ansprechpartner

    Für Schotten wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    keine

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie haben bereits eine bestehende Wohnung angemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die weitere Wohnung bei der zuständigen Stelle schriftlich anmelden. Füllen Sie dazu das vorgesehene Formular aus. Es liegt in der Regel bei Ihrer Gemeinde aus. Sie können es im Internet herunterladen oder online anmelden.

    Kosten

    Keine

    Bemerkungen

    Der Rundfunkbeitrag hat zum 01.01. 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Stichwörter

    Fernseher, Studentenwohnung, GEZ, Strandhaus, Fernsehen, Stadtwohnung, Nebenwohnung, Zweitwohnung, Nebenwohnung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de