Rundfunkbeitrag im privaten Bereich, Anmeldung weitere Wohnung
Beschreibung
Wenn Sie zu Ihrer bestehenden Wohnung eine Zweit- oder Nebenwohnung anmieten oder kaufen, müssen Sie diese beim Beitragsservice anmelden. Dies gilt auch für ausschließlich privat genutzte Ferienwohnungen und Wohnwagen, die Sie überwiegend ortsfest nutzen.
Zuständigkeit
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
Service-Telefon zum Beitragskonto:
Tel.: +49 185 - 9995-0100
Service-Telefon zum Rundfunkbeitrag:
Tel.: +49 185 - 9995-0888*
Fax: +49 185 - 9995-0105*
Service-Telefonzeiten:
Mo: 7:00 - 19:00 Uhr
Di: 7:00 - 19:00 Uhr
Mi: 7:00 - 19:00 Uhr
Do: 7:00 - 19:00 Uhr
Fr: 7:00 - 19:00 Uhr
* 6,5 Cent/Min. aus den deutschen Festnetzen, abweichende Preise für Mobilfunk
Ansprechpartner
Stadt Eltville am Rhein - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Montag und Donnerstag von 15:00 bis 18:00 Uhr
Bitte nutzen Sie unsere Online-Terminvergabe unter Loading (qmatic.cloud) .
Folgende Leistungen sind ohne vorherige Terminvereinbarung möglich: Abholung von Ausweisen und Pässen, Meldebescheinigungen, Führungszeugnisse und Abholung von Restmüllsäcken
Kontakt
Kontaktperson
Frau Anissa El-Bouzaglaoui
Hausanschrift
Fax: 06123 697-499
E-Mail: buergerservice@eltville.de
Telefon Festnetz: 06123 697-431
E-Mail: einbuergerungen@eltville.de
Frau Annette Preuß (Bürgerservice)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06123 697-800
E-Mail: buergerservice@eltville.de
Fax: 06123 697-499
Telefon Festnetz: 06123 697-420
Frau Sandra Djuric
Frau Elisa Bastian
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06123 697-800
E-Mail: buergerservice@eltville.de
Telefon Festnetz: 06123 697-190
Fax: 06123 697-499
Frau Nadine Emrich
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06123 697-800
Fax: 06123 697-499
E-Mail: buergerservice@eltville.de
Telefon Festnetz: 06123 697-470
Internet
erforderliche Unterlagen
keine
Formulare
Voraussetzungen
Sie haben bereits eine bestehende Wohnung angemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie müssen die weitere Wohnung bei der zuständigen Stelle schriftlich anmelden. Füllen Sie dazu das vorgesehene Formular aus. Es liegt in der Regel bei Ihrer Gemeinde aus. Sie können es im Internet herunterladen oder online anmelden.
Kosten
Keine
Bemerkungen
Der Rundfunkbeitrag hat zum 01.01. 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Zweitwohnung, Nebenwohnung, Nebenwohnung, Fernsehen, Strandhaus, Studentenwohnung, GEZ, Fernseher, Stadtwohnung