Anzeige einer Hausgeburt
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.
Zur Anzeige einer Hausgeburt sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
- Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Hinweise für Laubach: Standesamt/Anzeige einer Hausgeburt
Die Kommunen Lich, Hungen, Grünberg, Laubach und Reiskirchen haben nach intensiver Vorbereitungsphase im Bereich des Personenstandswesens (Standesamt) eine Kooperation vereinbart. Hierzu wurde eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung abgeschlossen. Sitz des gemeinsamen Standesamtes ist in Lich.
Ab dem 02.01.2015 nimmt das Standesamt Lich mit ihren insgesamt dann 6 Mitarbeiterinnen daher die personenstandsrechtlichen Aufgaben für die genannten Kommunen wahr.
Das (gemeinsame) Standesamt Lich ist wie folgt erreichbar:
postalisch: 35423 Lich, Unterstadt 1
Telefax: 06404/806-224
Stadtverwaltung Lich (allgemeine Telefonzentrale): 06404/806-0
Durchwahl-Nr. (Standesamt): 06404/806-112, 806-113, 806-136, 806-140
E-Mail:
Die Kommunen Lich, Hungen, Grünberg, Laubach und Reiskirchen haben nach intensiver Vorbereitungsphase im Bereich des Personenstandswesens (Standesamt) eine Kooperation vereinbart. Hierzu wurde eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung abgeschlossen. Sitz des gemeinsamen Standesamtes ist in Lich.
Ab dem 02.01.2015 nimmt das Standesamt Lich mit ihren insgesamt dann 6 Mitarbeiterinnen daher die personenstandsrechtlichen Aufgaben für die genannten Kommunen wahr.
Das (gemeinsame) Standesamt Lich ist wie folgt erreichbar:
postalisch: 35423 Lich, Unterstadt 1
Telefax: 06404/806-224
Stadtverwaltung Lich (allgemeine Telefonzentrale): 06404/806-0
Durchwahl-Nr. (Standesamt): 06404/806-112, 806-113, 806-136, 806-140
E-Mail:
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
das Standesamt des Geburtsortes
Hinweise für Laubach: Standesamt/Anzeige einer Hausgeburt
Die Kommunen Lich, Hungen, Grünberg, Laubach und Reiskirchen haben nach intensiver Vorbereitungsphase im Bereich des Personenstandswesens (Standesamt) eine Kooperation vereinbart. Hierzu wurde eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung abgeschlossen. Sitz des gemeinsamen Standesamtes ist in Lich.
Ab dem 02.01.2015 nimmt das Standesamt Lich mit ihren insgesamt dann 6 Mitarbeiterinnen daher die personenstandsrechtlichen Aufgaben für die genannten Kommunen wahr.
Das (gemeinsame) Standesamt Lich ist wie folgt erreichbar:
postalisch: 35423 Lich, Unterstadt 1
Telefax: 06404/806-224
Stadtverwaltung Lich (allgemeine Telefonzentrale): 06404/806-0
Durchwahl-Nr. (Standesamt): 06404/806-112, 806-113, 806-136, 806-140
E-Mail:
Die Kommunen Lich, Hungen, Grünberg, Laubach und Reiskirchen haben nach intensiver Vorbereitungsphase im Bereich des Personenstandswesens (Standesamt) eine Kooperation vereinbart. Hierzu wurde eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung abgeschlossen. Sitz des gemeinsamen Standesamtes ist in Lich.
Ab dem 02.01.2015 nimmt das Standesamt Lich mit ihren insgesamt dann 6 Mitarbeiterinnen daher die personenstandsrechtlichen Aufgaben für die genannten Kommunen wahr.
Das (gemeinsame) Standesamt Lich ist wie folgt erreichbar:
postalisch: 35423 Lich, Unterstadt 1
Telefax: 06404/806-224
Stadtverwaltung Lich (allgemeine Telefonzentrale): 06404/806-0
Durchwahl-Nr. (Standesamt): 06404/806-112, 806-113, 806-136, 806-140
E-Mail:
Ansprechpartner
Stadt Laubach
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Rathaus
Linien:- Bus: Linie Linie 372
- Bus: Linie Linie 74
Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bürgerservice:
Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di. 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 07:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
übrige Verwaltung:
Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadtkasse Laubach
Empfänger: Stadtkasse Laubach
IBAN: DE34 5135 2227 0000 0003 56
BIC: HELADEF1LAU
Bankinstitut: Sparkasse Laubach-Hungen
erforderliche Unterlagen
- bei miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunden der Eltern und die Eheurkunde
- oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister
- bei nicht miteinander verheirateten Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter
- falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
- Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
- Geburtsurkunde des Vaters
- ggf. die Sorgeerklärungen
- Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
- Bei mündlicher Anzeige eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.
Kosten
Gebührenfrei
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017
Stichwörter
Vater, Bescheinigung Geburt, Geburtstag, Urkunde, Schwangerschaft, Antrag Geburtsurkunde, Geburtsbeurkundung, Nachwuchs, Standesamt, Urkunde (Geburtsurkunde), Kind, Tochter, Standesamtsangelegenheit, Klapperstorch, Geburt, Geburtsanzeige, Geburtsanmeldung, Geburtsurkunde, Standesamt, Sohn, Baby, Anmeldung, Geburten, Mutter, Frühgeburt, Kindesanmeldung, Entbindung, Standesamtsangelegenheiten