Elektronischer Identitätsnachweis; Sperrung
Beschreibung
Sie können den Verlust oder Diebstahl Ihres Ausweises entweder bei einer Personalausweisbehörde bzw. einem Bürgeramt oder einer Polizeidienststelle anzeigen. Die Mitarbeitenden der jeweiligen Behörde veranlassen unverzüglich die Sperrung des Online-Ausweises und informieren sich gegenseitig (die Polizei und die Personalausweisbehörde bzw. das Bürgeramt) über den Verlust oder Diebstahl des Ausweisdokuments.
Sollten Sie den Online-Ausweis aus anderen Gründen sperren lassen wollen, können Sie die Sperrung auch telefonisch bei der Sperrhotline vornehmen lassen.
Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Das Online-Ausweisen und das Vor-Ort-Auslesen sind nach der Sperrung nicht mehr möglich.
Wichtig:
Für den Anruf bei der Sperrhotline ist das persönliche Sperrkennwort erforderlich (wurde im PIN-Brief mitgeteilt). Liegt dies nicht vor, kann das Sperrkennwort bei der Personalausweisbehörde erfragt werden, in der der Ausweis beantragt worden ist. Hierfür sind das persönliche Erscheinen und ein Identitätsnachweis notwendig.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt den Personalausweisbehörden (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/-in) bzw.Bürgeramt oder Sperrhotline.
Zuständigkeit
Sperrhotline: +49 116 116
Zusatzinformationen:
Von Deutschland aus kann die Sperrhotline aus dem Festnetz sowie aus allen Mobilfunknetzen kostenfrei genutzt werden.
Aus dem Ausland ist die Sperrhotline mit der deutschen Ländervorwahl, also über +49 116 116 gebührenpflichtig zu erreichen. Zusätzlich ist der Sperr-Notruf auch über +49 30 - 40 50 40 50 erreichbar - an 7 Tagen der Woche rund um die Uhr erreichbar.
Ansprechpartner
Stadt Groß-Umstadt - UmStadtBüro - Abt. 110
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon: 06078 781-301
Telefon: 06078 781-302
Telefon: 06078 781-303
Telefon: 06078 781-304
Telefon: 06078 781-305
E-Mail: umstadtbuero@gross-umstadt.de
Kontaktperson
Frau Sabrina Arndt
Frau Ramona Walther
Frau Vanessa Seifert
Frau Esther Bartsch
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
unverzüglich
Kosten
- Die Sperrung ist gebührenfrei
- Kosten für den Anruf bei der Sperrhotline: Von Deutschland aus kann die Sperrhotline 116 116 aus dem Festnetz sowie aus allen Mobilfunknetzen kostenfrei genutzt werden.
Aus dem Ausland ist die Sperrhotline mit der deutschen Ländervorwahl, also über +49 116 116 gebührenpflichtig zu erreichen. Zusätzlich ist der Sperr-Notruf auch über +49 30 - 40 50 40 50 erreichbar.
Hinweise (Besonderheiten)
Alle Fragen rund um den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion werden von Montag - Freitag von 7:00 -20:00 Uhr auch weiterhin durch den Bürgerservice des Bundesinnenministeriums unter der gebührenpflichtigen Rufnummer 0180-1-33 33 33 beantwortet.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 22.07.2022
Stichwörter
Online-Ausweisfunktion, neuer Personalausweis, Perso, elektronischer Personalausweis, nPA, neu, Ausweis-Chip, ePA, PA, Perser