ausgesetzte oder freilaufende Haustiere Unterbringung

    Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)

    Beschreibung

    Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen". Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.

    Die Fundbehörde übergibt in der Regel deshalb die Fundtiere an eine geeignete Stelle (zum Beispiel ein Tierheim).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    das Fundamt der jeweiligen Gemeinde

    Ansprechpartner

    Gemeinde Künzell - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Unterer Ortesweg 23

    36093 Künzell

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
    Mi zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr
    Do zusätzlich 14.00 - 16.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 0661 390-467(Telefonbürgerbüro)

    Telefax: 0661 390-49

    E-Mail: buergerbuero@kuenzell.de(Gruppenpostfach für der Bürgerbüro)

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Künzell - Ordnungs- und Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Unterer Ortesweg 23

    36093 Künzell

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. - Fr. 08.00 - 12.00 Uhr Mi zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    eventuell: Fundanzeigeformular der Gemeinde

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Verkehrssicherheit, gefährden, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.

    Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Dort können Sie den Fund anzeigen und das Tier nach Absprache auch abgeben. Die Gemeinde kümmert sich als Fundbehörde dann üblicherweise um die weitere Unterbringung und Pflege des Tieres.

    Sie können das Tier auch ohne Meldung bei der Gemeinde direkt in einem Tierheim abgeben. In diesem Fall übernimmt das Tierheim die Fundanzeige.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Tierschutzvereine und Tierheime übernehmen in diesem Bereich eine wichtige Aufgabe für die Gesellschaft. Diese sind jederzeit für Spenden dankbar, die den Tieren zugute kommen. Wenn Sie sich für ein Haustier interessieren, können Sie sich an ein Tierheim wenden. Dort erhalten Sie auch sachkundige Beratung.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz   am 11.11.2013

    Version

    Technisch erstellt am 11.11.2013 (von: Sinner, Annemarie)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    freilaufender Hund, ausgesetzter Hund, Herrenlose, Fundtiere, Ausgesetzte, herrenloses Tier, ausgesetzte Katze, Zugelaufen, Tier gefunden, Fundtier

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)