Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)
Beschreibung
Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen". Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.
Die Fundbehörde übergibt in der Regel deshalb die Fundtiere an eine geeignete Stelle (zum Beispiel ein Tierheim).
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Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)
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Zuständigkeit
das Fundamt der jeweiligen Gemeinde
Ansprechpartner
Stadt Hattersheim am Main - Referat 3 - Recht und Ordnung, Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Im Nassauer Hof 1-3
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Parkplatz: Parkplatz Posthof (Parkscheibe)
Anzahl der Stellplätze: 54
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Parkplatz Posthof
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Hattersheim am Main (Bahnhof)
Linien:- Bus: Linie 820: Flörsheim – Eddersheim
- Bus: Linie 831: Stadtbus Hattersheim
- Bus: Linie 832: Stadtbus Hattersheim
- Bus: Linie 833: Stadtbus Hattersheim
- Bus: Linie 834: Hofheim am Taunus – Eddersheim
- S-Bahn: Linie S 1
- Bus: Linie X17: Hofheim am Taunus – Neu-Isenburg
Öffnungszeiten
Mo. 07:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Di. 07:30 - 12:00 Uhr
Mi. 07:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Do. 07:30 -12:00 Uhr, 13:00 - 15:00 Uhr
Fr. 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
- Hattersheim am MainStandardwebseite
- Digitales Rathaus24h x7 Onlinedienstleistungen (OZG-Portal)
- Smartes DashboardSmartes Dashboard / Live-Sensorik
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich:
- Überweisung
- Girocard
- Bargeldzahlung
Weitere Informationen
Stichwörter
Allgemeine Ordnung, Bauen: Ordnungswidrigkeiten, Gastgewerbe, Hilfspolizei, Kommunalpolizei, Ordnungspolizei, Ortspolizeibehörde, Recht, Stadtpolizei, Verkehrsrecht
erforderliche Unterlagen
eventuell: Fundanzeigeformular der Gemeinde
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Verkehrssicherheit, gefährden, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.
Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Dort können Sie den Fund anzeigen und das Tier nach Absprache auch abgeben. Die Gemeinde kümmert sich als Fundbehörde dann üblicherweise um die weitere Unterbringung und Pflege des Tieres.
Sie können das Tier auch ohne Meldung bei der Gemeinde direkt in einem Tierheim abgeben. In diesem Fall übernimmt das Tierheim die Fundanzeige.
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Die Tierschutzvereine und Tierheime übernehmen in diesem Bereich eine wichtige Aufgabe für die Gesellschaft. Diese sind jederzeit für Spenden dankbar, die den Tieren zugute kommen. Wenn Sie sich für ein Haustier interessieren, können Sie sich an ein Tierheim wenden. Dort erhalten Sie auch sachkundige Beratung.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 11.11.2013
Stichwörter
Zugelaufen, Tier gefunden, Ausgesetzte, ausgesetzte Katze, Herrenlose, ausgesetzter Hund, Fundtiere, herrenloses Tier, Fundtier, freilaufender Hund