Ausgesetzte oder freilaufende Haustiere melden (Fundtiere)
Beschreibung
Aufgefundene Haus- und Heimtiere sind rein rechtlich gesehen "Fundsachen". Damit sind die Gemeinden als Fundbehörden zuständig. Diese müssen Fundtiere entgegennehmen und artgerecht unterbringen.
Die Fundbehörde übergibt in der Regel deshalb die Fundtiere an eine geeignete Stelle (zum Beispiel ein Tierheim).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
das Fundamt der jeweiligen Gemeinde
Ansprechpartner
Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Bürgerbüro Gustavsburg
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Termine nur nach vorheriger Terminvereinbarung - Termine hier online buchen
Ausnahme ohne Termin: Kartenvorverkauf für Burg-Lichtspiele, Erwerb/Abholung von Mülltüten, Abholung Formulare
Montag08:00 - 12:30 UhrMittwoch14:00 - 18:00 UhrFreitag08:00 - 12:30 UhrSamstag (gerade Kalenderwochen)09:00 - 12:00 Uhr
Bürgerbüro Ginsheim
(nur mit Termin)
Dienstag
08:00 - 12:30 Uhr
Donnerstag
09:00 - 12:30 Uhr
14:00 - 18:00 Uhr
Samstag (ungerade Kalenderwochen)
09:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Mandy Berend
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Fax: 06134 557967
Telefon Festnetz: 06144 20-211
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Herr Dennis Kronauer
Herr Sven Landau
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Fax: 06134 557967
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Telefon Festnetz: 06144 20-211
Frau Sandra Sigmund
Besucheranschrift
Besucheranschrift
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Fax: 06134 557967
Telefon Festnetz: 06144 20-211
Frau Linda Soyka
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Fax: 06134 557967
Telefon Festnetz: 06144 20-211
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Frau Kübra Fakhri
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06144 20-211
E-Mail: buergerbuero@gigu.de
Fax: 06134 557967
erforderliche Unterlagen
eventuell: Fundanzeigeformular der Gemeinde
Handlungsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn freilaufende Tiere die öffentliche Sicherheit, insbesondere die Verkehrssicherheit, gefährden, sollten Sie umgehend die Polizei verständigen.
Wenn Sie ein Tier gefunden haben, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. Dort können Sie den Fund anzeigen und das Tier nach Absprache auch abgeben. Die Gemeinde kümmert sich als Fundbehörde dann üblicherweise um die weitere Unterbringung und Pflege des Tieres.
Sie können das Tier auch ohne Meldung bei der Gemeinde direkt in einem Tierheim abgeben. In diesem Fall übernimmt das Tierheim die Fundanzeige.
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Die Tierschutzvereine und Tierheime übernehmen in diesem Bereich eine wichtige Aufgabe für die Gesellschaft. Diese sind jederzeit für Spenden dankbar, die den Tieren zugute kommen. Wenn Sie sich für ein Haustier interessieren, können Sie sich an ein Tierheim wenden. Dort erhalten Sie auch sachkundige Beratung.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 11.11.2013
Stichwörter
Herrenlose, herrenloses Tier, ausgesetzter Hund, Tier gefunden, ausgesetzte Katze, Ausgesetzte, Zugelaufen, Fundtiere, Fundtier, freilaufender Hund