• Hünfelden (Landkreis Limburg-Weilburg, Hessen)
Schutzgebiet Erklärung

Naturschutzgebiete

Beschreibung

Das Naturschutzgebiet stellt eine Form des gebietsbezogenen Flächenschutzes dar und ist das älteste und bekannteste Instrument des Naturschutzes.

Als Naturschutzgebiet können Gebiete ausgewiesen werden, die für die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Tier- und Pflanzenwelt sowie von deren Lebensräumen oder Lebensgemeinschaften von Bedeutung sind. Naturschutzgebiete können auch festgesetzt werden, wenn Gebiete aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit schützenswert sind.

Naturschutzgebiete werden durch Rechtsverordnung der zuständigen Behörde festgesetzt. In dieser Rechtsverordnung sind die Beschreibung des Gebietes und dessen Schutzzweck sowie die zur Erreichung des Schutzzweckes notwendigen Regelungen enthalten. Die Abgrenzung des Naturschutzgebietes wird in einer zugehörigen Karte dargestellt.  

In Hessen sind in den verschiedenen Naturräumen über 760 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtgröße von mehr als 36.000 ha ausgewiesen. Das entspricht einem Flächenanteil von ca. 1,7 Prozent der Landesfläche. Die durchschnittliche Größe eines hessischen Naturschutzgebietes beträgt rund 50 ha.

Hinweise für Limburg-Weilburg: Spezielle Hinweise für Kreis Limburg-Weilburg

  • Hessisches Naturschutzgesetz
    Gesetz zur Reform des Naturschutzrechts, zur Änderung des Hessischen Forstgesetzes und anderer Rechtsvorschriften

Zuständigkeit

Zuständig für die Ausweisung und Pflege von Naturschutzgebieten sind die Regierungspräsidien.

Ansprechpartner

Regierungspräsidium Gießen - Dezernat V 53.3 - Naturschutz III (Schutzgebiete, Landschaftspflege und -entwicklung)

Adresse

Hausanschrift

Georg-Friedrich-Händel-Straße 3

35578 Wetzlar

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

Kontakt

Telefon: +49 641 303-0(Zentrale)

Telefax: +49 641 303-2197

E-Mail: pressestelle@rpgi.hessen.de

Internet

Version

Technisch geändert am 17.05.2023

Sprachversion

de-DE

Sprache: de-DE

Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Sachgebiet Untere Naturschutzbehörde

Adresse

Hausanschrift

Schiede 43

65549 Limburg a. d. Lahn

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie Termine in folgenden Servicezeiten:

Montag bis Mittwoch: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie 13:30 Uhr - 15:30 Uhr

Donnerstag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr sowie  14:00 Uhr - 18:00 Uhr

Freitag: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

Kontakt

Kontaktperson

Version

Technisch geändert am 20.03.2025

Sprachversion

de

Sprache: de

Handlungsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

In Naturschutzgebieten sind grundsätzlich alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes in Teilen oder im Ganzen führen können. Naturschutzgebiete dürfen in der Regel nur auf den Wegen betreten werden. Wenn es aber der Schutzzweck zulässt, können davon Ausnahmen zugelassen werden.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 01.11.2016

Version

Technisch erstellt am 07.11.2013

Technisch geändert am 08.07.2024

Stichwörter

Biosphärenreservate, Landschaftsschutz, Landschaftsschutzgebiete, Biotopschutz, Naturparks, gebietsbezogener Naturschutz, Schutz von Natur oder Landschaft, Schutzgebiet, Nationalparks

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019