Naturschutzgebiete
Beschreibung
Das Naturschutzgebiet stellt eine Form des gebietsbezogenen Flächenschutzes dar und ist das älteste und bekannteste Instrument des Naturschutzes.
Als Naturschutzgebiet können Gebiete ausgewiesen werden, die für die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Tier- und Pflanzenwelt sowie von deren Lebensräumen oder Lebensgemeinschaften von Bedeutung sind. Naturschutzgebiete können auch festgesetzt werden, wenn Gebiete aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit schützenswert sind.
Naturschutzgebiete werden durch Rechtsverordnung der zuständigen Behörde festgesetzt. In dieser Rechtsverordnung sind die Beschreibung des Gebietes und dessen Schutzzweck sowie die zur Erreichung des Schutzzweckes notwendigen Regelungen enthalten. Die Abgrenzung des Naturschutzgebietes wird in einer zugehörigen Karte dargestellt.
In Hessen sind in den verschiedenen Naturräumen über 760 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtgröße von mehr als 36.000 ha ausgewiesen. Das entspricht einem Flächenanteil von ca. 1,7 Prozent der Landesfläche. Die durchschnittliche Größe eines hessischen Naturschutzgebietes beträgt rund 50 ha.
Hinweise für Limburg-Weilburg: Spezielle Hinweise für Kreis Limburg-Weilburg
- Hessisches NaturschutzgesetzGesetz zur Reform des Naturschutzrechts, zur Änderung des Hessischen Forstgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
Zuständigkeit
Zuständig für die Ausweisung und Pflege von Naturschutzgebieten sind die Regierungspräsidien.
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Gießen - Dezernat V 53.3 - Naturschutz III (Schutzgebiete, Landschaftspflege und -entwicklung)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
Di. 08:00 - 16:30 Uhr
Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
Do. 08:00 - 16:30 Uhr
Fr. 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg - Sachgebiet Untere Naturschutzbehörde
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bitte vereinbaren Sie Termine in folgenden Servicezeiten:
Montag bis Mittwoch: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: 30.73@Limburg-Weilburg.de
Kontaktperson
Herr Martin Fortmann
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
In Naturschutzgebieten sind grundsätzlich alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes in Teilen oder im Ganzen führen können. Naturschutzgebiete dürfen in der Regel nur auf den Wegen betreten werden. Wenn es aber der Schutzzweck zulässt, können davon Ausnahmen zugelassen werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 01.11.2016
Stichwörter
Landschaftsschutz, Landschaftsschutzgebiete, Naturparks, Nationalparks, Schutzgebiet, Schutz von Natur oder Landschaft, Biosphärenreservate, gebietsbezogener Naturschutz, Biotopschutz