Naturschutzgebiete
Beschreibung
Das Naturschutzgebiet stellt eine Form des gebietsbezogenen Flächenschutzes dar und ist das älteste und bekannteste Instrument des Naturschutzes.
Als Naturschutzgebiet können Gebiete ausgewiesen werden, die für die Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Tier- und Pflanzenwelt sowie von deren Lebensräumen oder Lebensgemeinschaften von Bedeutung sind. Naturschutzgebiete können auch festgesetzt werden, wenn Gebiete aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit schützenswert sind.
Naturschutzgebiete werden durch Rechtsverordnung der zuständigen Behörde festgesetzt. In dieser Rechtsverordnung sind die Beschreibung des Gebietes und dessen Schutzzweck sowie die zur Erreichung des Schutzzweckes notwendigen Regelungen enthalten. Die Abgrenzung des Naturschutzgebietes wird in einer zugehörigen Karte dargestellt.
In Hessen sind in den verschiedenen Naturräumen über 760 Naturschutzgebiete mit einer Gesamtgröße von mehr als 36.000 ha ausgewiesen. Das entspricht einem Flächenanteil von ca. 1,7 Prozent der Landesfläche. Die durchschnittliche Größe eines hessischen Naturschutzgebietes beträgt rund 50 ha.
Zuständigkeit
Zuständig für die Ausweisung und Pflege von Naturschutzgebieten sind die Regierungspräsidien.
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 53.1 - Naturschutz (Planungen und Verfahren)
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Luisenplatz
Linien:- Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
- Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
Öffnungszeiten
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 6151 12-5261
Stadt Bad Soden am Taunus - Bauhof und Gärtnerei (Abteilung 60)
Beschreibung
Weitere Aufgaben des Bau- und Betriebshofs:
- Umwelt-, Natur-, Landschafts- und Vogelschutz
- Beschaffung und Unterhaltung aller Fahrzeuge der Stadt Bad Soden am Taunus
- Ausführung und Unterhaltung der Beschilderungen und anderer verkehrsrechtlicher Anordnungen im öffentlichen Bereich
- Unterhaltung und Verkehrssichtungspflicht der öffentlichen Grünfläche, Straßenbegleitgrün, Stadtmöblierung, Wasserverbrauchsanlagen und Beschilderung
- Gärtnereibetrieb
- Baumschutz
- Straßenreinigung und Winterdienst
- Bewirtschaftung des Stadtwalds in Zusammenarbeit mit der Forstverwaltung
- Friedhofswesen
- Reinigung der Bad Sodener Heil- und Mineralquellen
- Straßen-, Feld- und Fußwegebau
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten Wertstoffhof
Montag: 08:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Samstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat V 53.2 - Naturschutz (Schutzgebiete und biologische Vielfalt)
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Luisenplatz
Linien:- Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
- Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo - Do: 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
In Naturschutzgebieten sind grundsätzlich alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes in Teilen oder im Ganzen führen können. Naturschutzgebiete dürfen in der Regel nur auf den Wegen betreten werden. Wenn es aber der Schutzzweck zulässt, können davon Ausnahmen zugelassen werden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 01.11.2016
Stichwörter
Landschaftsschutz, Landschaftsschutzgebiete, Naturparks, Nationalparks, Schutzgebiet, Schutz von Natur oder Landschaft, Biosphärenreservate, gebietsbezogener Naturschutz, Biotopschutz