Bestattungsgeld für Kriegsopfer beantragen
Sie können die Bestattungskosten von Kriegsopfern beantragen. Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.
Beschreibung
Das Bestattungsgeld erhält, wer die Kosten der Bestattung des Verstorbenen bestritten hat. Es beträgt:
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für rentenberechtigte Beschädigte:
- Übernahme der Kosten der Bestattung bis zur Höhe von 1.035 €
- Mindestens 2.063 Euro, wenn der Tod die Folge einer Schädigung
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für nichtrentenberechtigte Beschädigte:
- Übernahme der Kosten der Bestattung bis zur Höhe eines Siebtels der zum Zeitpunkt des Todes geltenden Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
Vom Bestattungsgeld werden zunächst die Kosten der Bestattung an den gezahlt, der die Bestattung besorgt hat. Das gilt auch, wenn die Kosten der Bestattung aus öffentlichen Mitteln bestritten worden sind.
Bleibt ein Überschuß, so sind nacheinander der Ehegatte, der Lebenspartner, die Kinder, die Eltern, die Stiefeltern, die Pflegeeltern, die Enkel, die Großeltern, die Geschwister und die Geschwisterkinder bezugsberechtigt, wenn sie mit dem Verstorbenen zur Zeit des Todes in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben.
Fehlen solche Berechtigte, so wird der Überschuss nicht ausgezahlt.
Zuständigkeit
An das für den Wohnort der verstorbenen Person zuständige Amt für Versorgung und Soziales - Versorgungsamt.
Ansprechpartner
Bitte geben Sie im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein um den zuständigen Ansprechpartner zu sehen
erforderliche Unterlagen
- Sterbeurkunde
- Rechnung über Bestattungskosten
Formulare
Die Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen
- Sie haben die Bestattungskosten getragen
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Der Tod gilt stets dann als Folge einer Schädigung, wenn ein Beschädigter an einem Leiden stirbt, das als Folge einer Schädigung rechtsverbindlich anerkannt und für das ihm im Zeitpunkt des Todes Rente zuerkannt war.
Rechtsgrundlage(n)
- § 36 Bundesversorgungsgesetz (BVG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Verfahrensablauf
Sie können die Bestattungskosten bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei.
Bearbeitungsdauer
Die Bestattungskosten werden auf Antrag in der Regel sofort ausgezahlt.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
- Auf Grund anderer gesetzlicher Vorschriften zu gewährende Leistungen (z.B. Sterbegeld aus der Krankenversicherung oder der Beamtenversorgung) werden auf das Bestattungsgeld angerechnet.
- Stirbt ein Beschädigter an den Folgen einer Schädigung außerhalb seines ständigen Wohnsitzes, so werden die notwendigen Kosten für die Leichenüberführung erstattet. Dies gilt nicht, wenn der Tod während eines Aufenthalts im Ausland eingetreten ist. In diesem Fall können Sie jedoch eine Beihilfe beantragen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 07.12.2022
Stichwörter
Beschädigter, Heilbehandlung, Bestattung, Tod, Leichenüberführung, Rente, Schädigung, Bestattungsgeld