Abfall: Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall)
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Problemstoffen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Beschreibung
Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, auch von Problemstoffen/Schadstoffen, sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte).
Problemstoffe sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und bzw. oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.
Weiterführende Regelungen zu Problemstoffen/Schadstoffen sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe).
Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Sondermüll
Zum Sondermüll gehören z. B.
Abbeizer, Aceton, Ammoniak, Desinfektionsmittel, Entkalker, Farben, Fieberthermometer, Fleckenentferner, Fotochemikalien, Holzschutzmittel, Kondensatoren, Kühl- und Frostschutz, Lacke, Laugen, Lösungsmitttel, Nagellackentferner, Pflanzenbehandlungsmittel, Pinselreiniger, Reinigungsmitttel, Rostschutzmittel, Säuren, Schädlingsbekämpfungsmittel, Schmiermittel, Spraydosen mit Inhalt, Spritzmittel, Terpentin, Thermometer, WC/Sanitärreiniger
Sondermüll entsorgen Sie bitte über die mobile Sonderabfall-Kleinmengensammlung. Die Termine und Annahmestellen hierfür finden Sie im Müllkalender.
Was ist bei der Abgabe der Sonderabfälle zu beachten?
Die angegebenen Haltepunkte werden in jedem Fall angefahren. Stellen Sie Ihren Sonderabfall auf keinen Fall unbeaufsichtigt am Straßenrand ab. Denken Sie an spielende Kinder.
Die max. Annahmemenge ist auf 100 kg/Sammlung/Haushalt beschränkt. Die Behältnisse dürfen nicht schwerer als 20 kg und nicht größer als 20 Liter sein. Bei Laborchemikalien, Konzentraten, Säuren sowie PCB-haltigen Kondensatoren liegt die Gesamt-Abnahmemenge bei max. 10 kg bzw. 10 Liter, bei Cyaniden und quecksilberhaltigen Abfällen bei 1 kg bzw. 1 Liter.
Flüssige Sonderabfälle dürfen nicht miteinander vermischt werden und sind nach Möglichkeit im Originalbehältnis mit entsprechender Kennzeichnung am Sammelfahrzeug abzugeben. Bitte nur in dicht verschlossenen Behältern transportieren.
Elektro-Kleingeräte bis zu einem Raumvolumen von max. 10 Litern werden ebenfalls mitgenommen.
Neonröhren können bis zu einer Menge von max. 10 Stück abgegeben werden.
Welche Abfälle werden nicht mitgenommen?
Altöle werden nicht mitgenommen, denn alle Händler sind gesetzlich zur Altöl-Rücknahme in Höhe der verkauften Frischölmenge verpflichtet.
Für Altmedikamente gibt es Rückgabemöglichkeiten bei den Apotheken.
Fernsehgeräte und Bildschirme sowie größere Elektrogeräte sind grundsätzlich von der Annahme ausgeschlossen. Diese können kostenlos an den Entsorgungsanlagen des Landkreises Waldeck-Frankenberg oder an unserem städtischen Bauhof entsorgt werden.
Bei leeren Behältnissen (außer bei leeren Altöldosen) handelt es sich nicht um Sonderabfall. Sie können in der Regel über den Gelben Sack entsorgt werden.
Vollständig ausgetrocknete Farben können über den Restmüll entsorgt werden.
Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Abfallwirtschaft des Landkreises Waldeck-Frankenberg, Frau Dietrich, Tel. 05631/654-1740 bzw. 1746 (Abfallberatung) oder unter abfallberatung@lkwafkb.de.
Zum Sondermüll gehören z. B.
Abbeizer, Aceton, Ammoniak, Desinfektionsmittel, Entkalker, Farben, Fieberthermometer, Fleckenentferner, Fotochemikalien, Holzschutzmittel, Kondensatoren, Kühl- und Frostschutz, Lacke, Laugen, Lösungsmitttel, Nagellackentferner, Pflanzenbehandlungsmittel, Pinselreiniger, Reinigungsmitttel, Rostschutzmittel, Säuren, Schädlingsbekämpfungsmittel, Schmiermittel, Spraydosen mit Inhalt, Spritzmittel, Terpentin, Thermometer, WC/Sanitärreiniger
Sondermüll entsorgen Sie bitte über die mobile Sonderabfall-Kleinmengensammlung. Die Termine und Annahmestellen hierfür finden Sie im Müllkalender.
Was ist bei der Abgabe der Sonderabfälle zu beachten?
Die angegebenen Haltepunkte werden in jedem Fall angefahren. Stellen Sie Ihren Sonderabfall auf keinen Fall unbeaufsichtigt am Straßenrand ab. Denken Sie an spielende Kinder.
Die max. Annahmemenge ist auf 100 kg/Sammlung/Haushalt beschränkt. Die Behältnisse dürfen nicht schwerer als 20 kg und nicht größer als 20 Liter sein. Bei Laborchemikalien, Konzentraten, Säuren sowie PCB-haltigen Kondensatoren liegt die Gesamt-Abnahmemenge bei max. 10 kg bzw. 10 Liter, bei Cyaniden und quecksilberhaltigen Abfällen bei 1 kg bzw. 1 Liter.
Flüssige Sonderabfälle dürfen nicht miteinander vermischt werden und sind nach Möglichkeit im Originalbehältnis mit entsprechender Kennzeichnung am Sammelfahrzeug abzugeben. Bitte nur in dicht verschlossenen Behältern transportieren.
Elektro-Kleingeräte bis zu einem Raumvolumen von max. 10 Litern werden ebenfalls mitgenommen.
Neonröhren können bis zu einer Menge von max. 10 Stück abgegeben werden.
Welche Abfälle werden nicht mitgenommen?
Altöle werden nicht mitgenommen, denn alle Händler sind gesetzlich zur Altöl-Rücknahme in Höhe der verkauften Frischölmenge verpflichtet.
Für Altmedikamente gibt es Rückgabemöglichkeiten bei den Apotheken.
Fernsehgeräte und Bildschirme sowie größere Elektrogeräte sind grundsätzlich von der Annahme ausgeschlossen. Diese können kostenlos an den Entsorgungsanlagen des Landkreises Waldeck-Frankenberg oder an unserem städtischen Bauhof entsorgt werden.
Bei leeren Behältnissen (außer bei leeren Altöldosen) handelt es sich nicht um Sonderabfall. Sie können in der Regel über den Gelben Sack entsorgt werden.
Vollständig ausgetrocknete Farben können über den Restmüll entsorgt werden.
Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Abfallwirtschaft des Landkreises Waldeck-Frankenberg, Frau Dietrich, Tel. 05631/654-1740 bzw. 1746 (Abfallberatung) oder unter abfallberatung@lkwafkb.de.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Informieren Sie sich bitte bei der Verwaltung Ihrer Kommune oder des Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können.
Die zuständigen Landkreise und Kreisfreien Städte führen in regelmäßigen Abständen mobile Schadstoffsammlungen durch oder bieten stationäre Sammelstellen an.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Abfallwirtschaft
Adresse
Postanschrift
Briloner Landstraße 35b
34497 Korbach
Kontakt
Telefon: 05631 954-1746
E-Mail: abfallberatung@lkwafkb.de
Kontaktperson
Silvia Dietrich
Postanschrift
Briloner Landstraße 35b
34497 Korbach
Telefon Festnetz: 05631 954-1740
E-Mail: silvia.dietrich@lkwafkb.de
Waldeck, Stadt - Steueramt
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Dienstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 15:00 Uhr
Mittwoch:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag:
von 07:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Problemstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.03.2022
Stichwörter
Müllabfuhr, Schadstoffe, Schadstoffmobil, Wertstoffhof, Problemabfall, gefährlicher Abfall