Problemstoffe Entsorgung

    Abfall: Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall)

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Problemstoffen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, auch von Problemstoffen/Schadstoffen, sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte).

    Problemstoffe sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und bzw. oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.
    Weiterführende Regelungen zu Problemstoffen/Schadstoffen sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
    Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe).

    Hinweise für Waldeck: Abfallentsorgung Sondermüll

    Zum Sondermüll gehören z. B.

    Abbeizer, Aceton, Ammoniak, Desinfektionsmittel, Entkalker, Farben, Fieberthermometer, Fleckenentferner, Fotochemikalien, Holzschutzmittel, Kondensatoren, Kühl- und Frostschutz, Lacke, Laugen, Lösungsmitttel, Nagellackentferner, Pflanzenbehandlungsmittel, Pinselreiniger, Reinigungsmitttel, Rostschutzmittel, Säuren, Schädlingsbekämpfungsmittel, Schmiermittel, Spraydosen mit Inhalt, Spritzmittel, Terpentin, Thermometer, WC/Sanitärreiniger

    Sondermüll entsorgen Sie bitte über die mobile Sonderabfall-Kleinmengensammlung. Die Termine und Annahmestellen hierfür finden Sie im Müllkalender.

    Was ist bei der Abgabe der Sonderabfälle zu beachten?

    Die angegebenen Haltepunkte werden in jedem Fall angefahren. Stellen Sie Ihren Sonderabfall auf keinen Fall unbeaufsichtigt am Straßenrand ab. Denken Sie an spielende Kinder.

    Die max. Annahmemenge ist auf 100 kg/Sammlung/Haushalt beschränkt. Die Behältnisse dürfen nicht schwerer als 20 kg und nicht größer als 20 Liter sein. Bei Laborchemikalien, Konzentraten, Säuren sowie PCB-haltigen Kondensatoren liegt die Gesamt-Abnahmemenge bei max. 10 kg bzw. 10 Liter, bei Cyaniden und quecksilberhaltigen Abfällen bei 1 kg bzw. 1 Liter.

    Flüssige Sonderabfälle dürfen nicht miteinander vermischt werden und sind nach Möglichkeit im Originalbehältnis mit entsprechender Kennzeichnung am Sammelfahrzeug abzugeben. Bitte nur in dicht verschlossenen Behältern transportieren.

    Elektro-Kleingeräte bis zu einem Raumvolumen von max. 10 Litern werden ebenfalls mitgenommen.

    Neonröhren können bis zu einer Menge von max. 10 Stück abgegeben werden.

    Welche Abfälle werden nicht mitgenommen?

    Altöle werden nicht mitgenommen, denn alle Händler sind gesetzlich zur Altöl-Rücknahme in Höhe der verkauften Frischölmenge verpflichtet.

    Für Altmedikamente gibt es Rückgabemöglichkeiten bei den Apotheken.

    Fernsehgeräte und Bildschirme sowie größere Elektrogeräte sind grundsätzlich von der Annahme ausgeschlossen. Diese können kostenlos an den Entsorgungsanlagen des Landkreises Waldeck-Frankenberg oder an unserem städtischen Bauhof entsorgt werden.

    Bei leeren Behältnissen (außer bei leeren Altöldosen) handelt es sich nicht um Sonderabfall. Sie können in der Regel über den Gelben Sack entsorgt werden.

    Vollständig ausgetrocknete Farben können über den Restmüll entsorgt werden.

    Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Abfallwirtschaft des Landkreises Waldeck-Frankenberg, Frau Dietrich, Tel. 05631/654-1740 bzw. 1746 (Abfallberatung) oder unter abfallberatung@lkwafkb.de.

    Zum Sondermüll gehören z. B.

    Abbeizer, Aceton, Ammoniak, Desinfektionsmittel, Entkalker, Farben, Fieberthermometer, Fleckenentferner, Fotochemikalien, Holzschutzmittel, Kondensatoren, Kühl- und Frostschutz, Lacke, Laugen, Lösungsmitttel, Nagellackentferner, Pflanzenbehandlungsmittel, Pinselreiniger, Reinigungsmitttel, Rostschutzmittel, Säuren, Schädlingsbekämpfungsmittel, Schmiermittel, Spraydosen mit Inhalt, Spritzmittel, Terpentin, Thermometer, WC/Sanitärreiniger

    Sondermüll entsorgen Sie bitte über die mobile Sonderabfall-Kleinmengensammlung. Die Termine und Annahmestellen hierfür finden Sie im Müllkalender.

    Was ist bei der Abgabe der Sonderabfälle zu beachten?

    Die angegebenen Haltepunkte werden in jedem Fall angefahren. Stellen Sie Ihren Sonderabfall auf keinen Fall unbeaufsichtigt am Straßenrand ab. Denken Sie an spielende Kinder.

    Die max. Annahmemenge ist auf 100 kg/Sammlung/Haushalt beschränkt. Die Behältnisse dürfen nicht schwerer als 20 kg und nicht größer als 20 Liter sein. Bei Laborchemikalien, Konzentraten, Säuren sowie PCB-haltigen Kondensatoren liegt die Gesamt-Abnahmemenge bei max. 10 kg bzw. 10 Liter, bei Cyaniden und quecksilberhaltigen Abfällen bei 1 kg bzw. 1 Liter.

    Flüssige Sonderabfälle dürfen nicht miteinander vermischt werden und sind nach Möglichkeit im Originalbehältnis mit entsprechender Kennzeichnung am Sammelfahrzeug abzugeben. Bitte nur in dicht verschlossenen Behältern transportieren.

    Elektro-Kleingeräte bis zu einem Raumvolumen von max. 10 Litern werden ebenfalls mitgenommen.

    Neonröhren können bis zu einer Menge von max. 10 Stück abgegeben werden.

    Welche Abfälle werden nicht mitgenommen?

    Altöle werden nicht mitgenommen, denn alle Händler sind gesetzlich zur Altöl-Rücknahme in Höhe der verkauften Frischölmenge verpflichtet.

    Für Altmedikamente gibt es Rückgabemöglichkeiten bei den Apotheken.

    Fernsehgeräte und Bildschirme sowie größere Elektrogeräte sind grundsätzlich von der Annahme ausgeschlossen. Diese können kostenlos an den Entsorgungsanlagen des Landkreises Waldeck-Frankenberg oder an unserem städtischen Bauhof entsorgt werden.

    Bei leeren Behältnissen (außer bei leeren Altöldosen) handelt es sich nicht um Sonderabfall. Sie können in der Regel über den Gelben Sack entsorgt werden.

    Vollständig ausgetrocknete Farben können über den Restmüll entsorgt werden.

    Falls Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Abfallwirtschaft des Landkreises Waldeck-Frankenberg, Frau Dietrich, Tel. 05631/654-1740 bzw. 1746 (Abfallberatung) oder unter abfallberatung@lkwafkb.de.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Informieren Sie sich bitte bei der Verwaltung Ihrer Kommune oder des Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können.

    Die zuständigen Landkreise und Kreisfreien Städte führen in regelmäßigen Abständen mobile Schadstoffsammlungen durch oder bieten stationäre Sammelstellen an.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Waldeck-Frankenberg - Abfallwirtschaft

    Adresse

    Postanschrift

    Briloner Landstraße 35b

    34497 Korbach

    Kontakt

    Kontaktperson

    • Silvia Dietrich
      Postanschrift

      Briloner Landstraße 35b

      34497 Korbach

      Telefon Festnetz: 05631 954-1740

      E-Mail: silvia.dietrich@lkwafkb.de

    Version

    Technisch geändert am 14.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Waldeck, Stadt - Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 1

    Postfach 1140

    34513 Waldeck

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:00 bis 15:00 Uhr 

    Dienstag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:00 bis 15:00 Uhr 

    Mittwoch:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 

    Donnerstag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:00 bis 18:00 Uhr 

    Freitag:
    von 07:00 bis 12:00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon: 05634 709-0

    Telefax: 05634 709-38

    E-Mail: stadt@waldeck.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Problemstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.03.2022

    Version

    Technisch erstellt am 26.09.2013 (von: Sinner, Annemarie)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Müllabfuhr, Schadstoffe, Schadstoffmobil, Wertstoffhof, Problemabfall, gefährlicher Abfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)