Abfall: Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall)
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Problemstoffen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Beschreibung
Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, auch von Problemstoffen/Schadstoffen, sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte).
Problemstoffe sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und bzw. oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.
Weiterführende Regelungen zu Problemstoffen/Schadstoffen sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Informieren Sie sich bitte bei der Verwaltung Ihrer Kommune oder des Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können.
Die zuständigen Landkreise und Kreisfreien Städte führen in regelmäßigen Abständen mobile Schadstoffsammlungen durch oder bieten stationäre Sammelstellen an.
Ansprechpartner
Fachdienst 7300 - Abfallwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Behindertenparkplatz: Haupteingang
Anzahl der Stellplätze: 2
Gebührenfrei
Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
Anzahl der Stellplätze: 36
Gebührenfrei
Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Ochsenwiese
Linien:- Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
- Haltestelle: Wörthstraße
Linien:- Bus: Linie Linie 6
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr
Kontakt
Internet
Stadt Hünfeld - Finanzen/ Liegenschaften/ Umwelt
Adresse
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Platz 1
36088 Hünfeld
Kontakt
Kontaktperson
Herr Tobias Huf
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Platz 1
36088 Hünfeld
E-Mail: tobias.huf@huenfeld.de
Telefon Festnetz: 06652 180-165
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Problemstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Weitere Informationen
Hinweise für Hünfeld: Spezielle Hinweise für Stadt Hünfeld
Stationäre Schadstoffsammlung
Die Schadstoffannahmestelle für den Landkreis Fulda ist:
PreZero Service Mitte-West
Liebigstraße 3
36041 Fulda (Industriegebiet-West)
Öffnungszeiten:
Jeden Donnerstag von 14 - 17 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat von 08 - 12 Uhr
Telefon: (06 61) 86 86-60 0
Zudem findet zweimal jährlich eine mobile Schadstoffsammlung statt.
Stationäre Schadstoffsammlung
Die Schadstoffannahmestelle für den Landkreis Fulda ist:
PreZero Service Mitte-West
Liebigstraße 3
36041 Fulda (Industriegebiet-West)
Öffnungszeiten:
Jeden Donnerstag von 14 - 17 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat von 08 - 12 Uhr
Telefon: (06 61) 86 86-60 0
Zudem findet zweimal jährlich eine mobile Schadstoffsammlung statt.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.03.2022
Stichwörter
Müllabfuhr, Schadstoffe, Schadstoffmobil, Wertstoffhof, Problemabfall, gefährlicher Abfall