Problemstoffe Entsorgung

    Abfall: Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall)

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Problemstoffen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, auch von Problemstoffen/Schadstoffen, sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte).

    Problemstoffe sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und bzw. oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.
    Weiterführende Regelungen zu Problemstoffen/Schadstoffen sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
    Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Informieren Sie sich bitte bei der Verwaltung Ihrer Kommune oder des Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können.

    Die zuständigen Landkreise und Kreisfreien Städte führen in regelmäßigen Abständen mobile Schadstoffsammlungen durch oder bieten stationäre Sammelstellen an.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 7300 - Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-von-Bibra-Platz 5 - 9

    36037 Fulda

    (Eingang Kurfürstenstraße)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Haupteingang
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
    Anzahl der Stellplätze: 36
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Ochsenwiese
      Linien:
      • Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
    • Haltestelle: Wörthstraße
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 6

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
    Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeindekasse

    Aktuelles

    Die Gemeindekasse ist für die Überwachung von Zahlungseingängen- und Zahlungsausgängen zuständig. Zudem kümmern sich unsere Mitarbeiter in der Gemeindekasse um die Abfallentsorgung und um Hundesteuerangelegenheiten. Auch die Leitung des Freibads Bieberstein ist hier angesiedelt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulweg 5

    36145 Hofbieber

    (Rathaus)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Neben dem Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Neben dem Rathaus vorhanden
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hofbieber-Ortsmitte
      Linien:
      • Bus: Linie 20, 21, 22

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    • Montag 08:30 bis 12:00 Uhr 
    • Dienstag 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr
    • Mittwoch 08:30 bis 12:00 Uhr 
    • Donnerstag 08:30 bis 12:00 Uhr 
    • Freitag 08:30 bis 12:00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon: 06657 987-1651(Joachim Sauerbier)

    Telefon: 06657 987-1652(Ingrid Herrlich)

    Telefon: 06657 987-1617(Markus Henzler)

    Telefax: 06657 987-1699

    E-Mail: ingrid.herrlich@hofbieber.de

    E-Mail: joachim.sauerbier@hofbieber.de

    E-Mail: markus.henzler@hofbieber.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Markuas Henzler

    - Erstellung von Quartalsberichten 

    - Mitarbeit bei der Erstellung der Jahresabschlüsse

    - Steuerung elektronischer Rechnungsworkflow

    - Controlling von Projekten

    - Datenschutzbeauftragter

    Joachim Sauerbier

    - Überwachung und Bearbeitung von Zahlungseingängen und Zahlungsausgängen

    - Finanzbuchhaltung

    - Kreditbeschaffung

    - Gewerbesteuer

    Ingrid Herrlich

    - Abfallentsorgung

    - Müllabfuhrabrechnung 

    - umweltangelegenheiten

    - Hundesteuer

    - Überwachung und Bearbeitung von Zahlungen

    Version

    Technisch geändert am 16.07.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Problemstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.03.2022

    Version

    Technisch erstellt am 26.09.2013 (von: Sinner, Annemarie)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Müllabfuhr, Schadstoffe, Schadstoffmobil, Wertstoffhof, Problemabfall, gefährlicher Abfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)