Gefährliche Abfälle Entsorgung
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    Abfall: Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall)

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Problemstoffen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, auch von Problemstoffen/Schadstoffen, sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte).

    Problemstoffe sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und bzw. oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.
    Weiterführende Regelungen zu Problemstoffen/Schadstoffen sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
    Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe).

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Informieren Sie sich bitte bei der Verwaltung Ihrer Kommune oder des Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können.

    Die zuständigen Landkreise und Kreisfreien Städte führen in regelmäßigen Abständen mobile Schadstoffsammlungen durch oder bieten stationäre Sammelstellen an.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Fulda - Fachdienst - Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    (Eingang Kurfürstenstraße)
    Heinrich-von-Bibra-Platz 5 - 9
    36037 Fulda

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    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Haupteingang
    Anzahl der Stellplätze: 2

    Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
    Anzahl der Stellplätze: 36

    Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
    Anzahl der Stellplätze: 1

    Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
    Anzahl der Stellplätze: 36

    Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
    Anzahl der Stellplätze: 1

    Behindertenparkplatz: Haupteingang
    Anzahl der Stellplätze: 2

    Haltestellen

    • Haltestelle: Ochsenwiese
      Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
    • Haltestelle: Wörthstraße
      Bus: Linie Linie 6
    • Haltestelle: Wörthstraße
      Bus: Linie Linie 6
    • Haltestelle: Ochsenwiese
      Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B

    Aufzug vorhanden
    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
    Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0661 60067850

    Fax: 0661 60067870

    E-Mail: abfallwirtschaft@landkreis-fulda.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.03.2026

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Handlungsgrundlage(n)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Hinweise für Fulda: Spezielle Hinweise für Kreis Fulda

    Die Annahme von Schadstoffen für Bürger und Gewerbetreibende erfolgt auf zwei unterschiedlichen Wegen. Zum einen gibt es die stationäre Sammlung, die jeden Donnerstag von 14:00 – 17:00 Uhr und jeden ersten Samstag im Monat von 8:00 – 12:00 Uhr bei der Firma PreZero, Liebigstr. 3,36041 Fulda (Industriegebiet West) stattfindet. 

    Zudem gibt es zweimal im Jahr eine mobile Sammlung an sechs festgelegten Standorten im Landkreis, an denen Privatpersonen in haushaltsüblichen Mengen, ihre Schadstoffe abgeben können. Hierzu bitte die Veröffentlichungen der Gemeinden beachten.

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Problemstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise für Fulda: Spezielle Hinweise für Kreis Fulda

    Sonderabfälle aus privaten Haushalten können kostenfrei in haushaltsüblichen Mengen sowohl bei der stationären als auch der mobilen Schadstoffsammlung abgegeben werden. Für die Sonderabfälle von Gewerbetreibenden fallen Gebühren an. Diese Gebühren erfragen Sie bitte bei der Abfallwirtschaft des Landkreises Fulda.

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Problemstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.


    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 13.03.2022

    Version

    Technisch erstellt am 26.09.2013
    Technisch geändert am 07.07.2024

    Stichwörter

    Müllabfuhr, Wertstoffhof, Schadstoffe, Problemabfall, Schadstoffmobil, gefährlicher Abfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 26.11.2019