Problemstoffe Entsorgung

    Abfall: Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall)

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Problemstoffen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, auch von Problemstoffen/Schadstoffen, sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte).

    Problemstoffe sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und bzw. oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.
    Weiterführende Regelungen zu Problemstoffen/Schadstoffen sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
    Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe).

    Hinweise für Cölbe: Abfall: Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Informieren Sie sich bitte bei der Verwaltung Ihrer Kommune oder des Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können.

    Die zuständigen Landkreise und Kreisfreien Städte führen in regelmäßigen Abständen mobile Schadstoffsammlungen durch oder bieten stationäre Sammelstellen an.

    Hinweise für Cölbe: Spezielle Hinweise für Gemeinde Cölbe

    Die Abfallwirtschaft Lahn-Fulda (ALF) ist ein gemeinsamer Verband der Landkreise Schwalm-Eder und Marburg-Biedenkopf und umfasst alle 49 Städte und Gemeinden.

    Beide Landkreise haben der ALF ihre abfallwirtschaftlichen Aufgaben übertragen. Hierzu zählen neben der Entsorgung aller Abfälle aus privaten Haushalten auch die Nachsorge von Altdeponien, die Entwicklung von Abfallwirtschaftskonzepten, die Erstellung von Abfallstatistiken und nicht zuletzt die Beratung von privaten Kunden und Gewerbebetrieben.

    Die Abfallwirtschaft Lahn-Fulda (ALF) ist ein gemeinsamer Verband der Landkreise Schwalm-Eder und Marburg-Biedenkopf und umfasst alle 49 Städte und Gemeinden.

    Beide Landkreise haben der ALF ihre abfallwirtschaftlichen Aufgaben übertragen. Hierzu zählen neben der Entsorgung aller Abfälle aus privaten Haushalten auch die Nachsorge von Altdeponien, die Entwicklung von Abfallwirtschaftskonzepten, die Erstellung von Abfallstatistiken und nicht zuletzt die Beratung von privaten Kunden und Gewerbebetrieben.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Cölbe - Bau, Liegenschaften, Umwelt

    Adresse

    Postanschrift

    Kasseler Straße 88

    35091 Cölbe

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Problemstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.03.2022

    Version

    Technisch erstellt am 26.09.2013 (von: Sinner, Annemarie)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Müllabfuhr, Schadstoffe, Schadstoffmobil, Wertstoffhof, Problemabfall, gefährlicher Abfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)