Abfall: Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall)
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Problemstoffen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Beschreibung
Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, auch von Problemstoffen/Schadstoffen, sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte).
Problemstoffe sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und bzw. oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.
Weiterführende Regelungen zu Problemstoffen/Schadstoffen sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe).
Hinweise für Gelnhausen: Spezielle Hinweise für Stadt Gelnhausen
BITTE BEACHTEN: Die Stadt Gelnhausen verfügt nicht über eine eigene Stelle zur Entsorgung von Sondermüll. Diese ist Sache des Main-Kinzig-Kreises. Das Schadstoffmobil des Main-Kinzig-Kreises kommt aber zur Sonderabfall-Kleinmengensammlung auch nach Gelnhausen und in die Stadtteile. Die Termine werden auf der Website www.gelnhausen.de veröffentlicht.
Mengen über 100 Kilogramm Sonderabfall können nur nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 06661/60 96 65 zur stationären Sammelstelle nach Schlüchtern, Gartenstraße 39, gebracht werden. Weitere Infos dazu unter www.abfallwirtschaft-mkk.de.
BITTE BEACHTEN: Die Stadt Gelnhausen verfügt nicht über eine eigene Stelle zur Entsorgung von Sondermüll. Diese ist Sache des Main-Kinzig-Kreises. Das Schadstoffmobil des Main-Kinzig-Kreises kommt aber zur Sonderabfall-Kleinmengensammlung auch nach Gelnhausen und in die Stadtteile. Die Termine werden auf der Website www.gelnhausen.de veröffentlicht.
Mengen über 100 Kilogramm Sonderabfall können nur nach vorheriger Anmeldung unter der Telefonnummer 06661/60 96 65 zur stationären Sammelstelle nach Schlüchtern, Gartenstraße 39, gebracht werden. Weitere Infos dazu unter www.abfallwirtschaft-mkk.de.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Informieren Sie sich bitte bei der Verwaltung Ihrer Kommune oder des Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können.
Die zuständigen Landkreise und Kreisfreien Städte führen in regelmäßigen Abständen mobile Schadstoffsammlungen durch oder bieten stationäre Sammelstellen an.
Ansprechpartner
Main-Kinzig-Kreis - Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1340
63553 Gelnhausen
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 7.30 - 12.00 Uhr, 12.30 - 16.00 Uhr Dienstag 7.30 - 12.00 Uhr, 12.30 - 16.00 Uhr Mittwoch 7.30 - 12.00 Uhr, 12.30 - 16.00 Uhr Donnerstag 7.30 - 12.00 Uhr, 12.30 - 16.00 Uhr Freitag 7.30 - 12.00 Uhr, 12.30 - 16.00 Uhr Samstag 7.30 - 12.30 Uhr
Kontakt
Internet
Stadt Gelnhausen - Abfallwirtschaft
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Ämter:
Montag bis Freitag 8:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 14:00 - 17:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Öffnungszeiten der Infothek im Rathaus:
Montag, Mittwoch, Donnerstag 7:30 - 16:30 Uhr
Dienstag 7:30 - 18:00 Uhr
Freitag 7:30 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06051 830-144
Telefon: 06051 830-147
Telefon: 06051 830-148
Telefax: 06051 830113
E-Mail: steueramt@gelnhausen.de
Kontaktperson
Katja Ziegler
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Problemstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.03.2022
Stichwörter
Wertstoffhof, Schadstoffmobil, Problemabfall, gefährlicher Abfall, Müllabfuhr, Schadstoffe