Abfall: Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall)
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Problemstoffen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Beschreibung
Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, auch von Problemstoffen/Schadstoffen, sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte).
Problemstoffe sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und bzw. oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.
Weiterführende Regelungen zu Problemstoffen/Schadstoffen sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Informieren Sie sich bitte bei der Verwaltung Ihrer Kommune oder des Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können.
Die zuständigen Landkreise und Kreisfreien Städte führen in regelmäßigen Abständen mobile Schadstoffsammlungen durch oder bieten stationäre Sammelstellen an.
Ansprechpartner
Städteservice Raunheim Rüsselsheim AöR
Beschreibung
Die Städteservice Raunheim Rüsselsheim AöR ist ein Zusammenschluss aus den früheren städtischen Betriebshöfen von Raunheim und Rüsselsheim und wurde im Jahr 2016 als Anstalt öffentlichen Rechts gegründet.
Wir sind ein innovatives und leistungsstarkes Dienstleistungsunternehmen in den Sparten Abfallsammlung, Straßenreinigung, Winterdienst, Grünpflege, Kanalreinigung, Verkehrssicherung, Spielplatzpflege, Kfz-Werkstatt und Handwerkerleistungen.
Unsere Mission: Wir wollen Menschen, die in Raunheim und Rüsselsheim leben, eine saubere und sichere Stadt bieten. Mit Leidenschaft, vollem Einsatz und mit wirtschaftlichem Denken und Handeln sind wir tagtäglich in Raunheim und Rüsselsheim präsent. Dabei sind wir uns unserer sozialen und gesellschaftlichen Verantwortung bewusst.
Dienstleistungen:
- Abfallsammlung
- Grünpflege
- Spielplatzpflege
- Straßenreinigung
- Verkehrssicherung
- Kanalreinigung
- Pflege der Friedhofsanlagen
- Handwerkerleistungen
- Winterdienst
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Servicecenter:
Montag 08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 16:00 Uhr
Wertstoffhof Rüsselsheim:
Montag 09:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 17:00 Uhr
Samstag 08:00 - 17:00 Uhr
Wertstoffhof Raunheim:
Mittwoch 13:00 - 16:15 Uhr
Samstag 09:00 - 11:45 Uhr
An Feiertagen ist der gesamte Betrieb (Servicecenter und Wertstoffhöfe) geschlossen.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Problemstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.03.2022
Stichwörter
Müllabfuhr, Schadstoffe, Schadstoffmobil, Wertstoffhof, Problemabfall, gefährlicher Abfall