Abfall: Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfall)
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Problemstoffen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
Beschreibung
Die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, auch von Problemstoffen/Schadstoffen, sowie von Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreise und kreisfreien Städte).
Problemstoffe sind Abfälle, die wegen ihrer stofflichen Eigenschaften nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen, da sie die Gesundheit gefährden und bzw. oder schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben können.
Weiterführende Regelungen zu Problemstoffen/Schadstoffen sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Abfallkalender (Abfuhrintervalle) sowie vorhandene Hol- und Bringsysteme (Schadstoffmobil, Wertstoffhöfe).
Hinweise für Ginsheim-Gustavsburg: Spezielle Hinweise für Stadt Ginsheim-Gustavsburg
Schadstoffmobil
Das Schadstoffmobil kommt einmal im Monat. Die genauen Termine entnehmen Sie dem Abfallkalender.
Standort Ginsheim: Parkplatz gegenüber Bürgerhaus
- Termin in der Woche: von 10.30 bis 12.30 Uhr
- Termin am Samstag: von 8.00 bis 9.30 Uhr
Standort Gustavsburg: Parkplatz Bürgerhaus
- Termin in der Woche: von 13.00 bis 15.00 Uhr
- Termin am Samstag: von 10.00 bis 11.30 Uhr
Folgende Abfälle können über das Schadstoffmobil entsorgt werden:
- Haushalt:
Abflussreiniger, Backofenspray, Kalkentferner, Bleichmittel, Desinfektionsmittel, Lederpflegemittel, Enthärter, Fleckentferner, Mottenkugeln, Geschirrspülmittel, Herdputzmittel, Möbelpflegemittel, Reinigungsmittel, Rohrreiniger, Sanitärreiniger, Verdünner, WC-Reiniger, Nagellackentferner - Garten, Hobby- und Heimwerkerbereich
Abbeizmittel, Ablauger, Autopflegemittel, Bremsflüssigkeit, Beizmittel, Holzschutzmittel, Frostschutzmittel, Fotochemikalien, Imprägniermittel, Kaltreiniger Klebstoffe, Kondensatoren, Laborchemikalien, Lösemittel, Pinselreiniger, Pflanzenschutzmittel, Säuren, Laugen, Unkraut-Ex, Unterbodenschutz, Spachtelmasse, Farben und Lacke (streichfähig) keine Dispersionsfarbe, Fette, (mineralölhaltig)
Schadstoffmobil
Das Schadstoffmobil kommt einmal im Monat. Die genauen Termine entnehmen Sie dem Abfallkalender.
Standort Ginsheim: Parkplatz gegenüber Bürgerhaus
- Termin in der Woche: von 10.30 bis 12.30 Uhr
- Termin am Samstag: von 8.00 bis 9.30 Uhr
Standort Gustavsburg: Parkplatz Bürgerhaus
- Termin in der Woche: von 13.00 bis 15.00 Uhr
- Termin am Samstag: von 10.00 bis 11.30 Uhr
Folgende Abfälle können über das Schadstoffmobil entsorgt werden:
- Haushalt:
Abflussreiniger, Backofenspray, Kalkentferner, Bleichmittel, Desinfektionsmittel, Lederpflegemittel, Enthärter, Fleckentferner, Mottenkugeln, Geschirrspülmittel, Herdputzmittel, Möbelpflegemittel, Reinigungsmittel, Rohrreiniger, Sanitärreiniger, Verdünner, WC-Reiniger, Nagellackentferner - Garten, Hobby- und Heimwerkerbereich
Abbeizmittel, Ablauger, Autopflegemittel, Bremsflüssigkeit, Beizmittel, Holzschutzmittel, Frostschutzmittel, Fotochemikalien, Imprägniermittel, Kaltreiniger Klebstoffe, Kondensatoren, Laborchemikalien, Lösemittel, Pinselreiniger, Pflanzenschutzmittel, Säuren, Laugen, Unkraut-Ex, Unterbodenschutz, Spachtelmasse, Farben und Lacke (streichfähig) keine Dispersionsfarbe, Fette, (mineralölhaltig)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Informieren Sie sich bitte bei der Verwaltung Ihrer Kommune oder des Landkreises, wie und wo Sie Problemstoffe oder Sonderabfälle entsorgen können.
Die zuständigen Landkreise und Kreisfreien Städte führen in regelmäßigen Abständen mobile Schadstoffsammlungen durch oder bieten stationäre Sammelstellen an.
Ansprechpartner
Stadt Ginsheim-Gustavsburg - Abfallwirtschaft
Beschreibung
Für einen Termin in den Rathäusern setzen Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail mit den Mitarbeiter*innen in Verbindung.
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag - Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit - Zentrale (06134/585-300):
Montag - Mittwoch: 9.00 Uhr - 14.00 Uhr
Donnerstag: 9.00 Uhr - 12.30 Uhr
13.30 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Adresse
Postanschrift
Schulstraße 12
65462 Ginsheim-Gustavsburg
Kontakt
Kontaktperson
Frau Sue-Ellen Duck
Internet
Formulare
Satzung: Abfallsatzung (inkl. Gebühren)
Satzung: Abfallsatzung - 1. Änderungssatzung
Satzung: Abfallsatzung - 2. Änderungssatzung
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Örtliche Satzungen der Landkreise und kreisfreien Städte (meist getrennt nach Abfallentsorgungssatzung und Abfallgebührensatzung, veröffentlicht im Internet oder dem amtlichen Anzeiger/Kreisblatt)
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Problemstoffen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 14.03.2022
Stichwörter
Müllabfuhr, Schadstoffe, Schadstoffmobil, Wertstoffhof, Problemabfall, gefährlicher Abfall