Lizenz(en) für Luftfahrzeugführer - Umwandlung nach der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 beantragen
Beschreibung
Nach der EU-Verordnung 1178/2011 müssen bestehende nicht-JAR-gemäße Pilotenlizenzen(Lizenzen nach LuftPersV oder ICAO-Lizenzen), die ein EU-Mitgliedstaat erteilt oder anerkannt hat, bis spätestens 08.04.2014 in eine entsprechende EU-Lizenz umgewandelt werden. Dieses erfolgt nach einem Umwandlungsbericht (siehe "Nachrichten für Luftfahrer", Ausgabe NfL I 16/13).
Nationale Lizenzen nach JAR-FCL 1 oder 2 deutsch werden ab dem 09.04.2014 beim ersten Anlass - z. B. bei der Erteilung einer neuen Musterberechtigung - durch eine Teil-FCL-Lizenz ersetzt.
Zuständigkeit
An das zuständige Regierungspräsidium Darmstadt oder Kassel.
Für den Bereich des Regierungspräsidiums Gießen ist das Regierungspräsidium Kassel zuständig.
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Kassel
Aktuelles
Aufbau und Struktur -
Beschreibung
Das Regierungspräsidium gliedert sich in seinem Behördenaufbau in Abteilungen und die Abteilungen in Dezernate. Beim Regierungspräsidium gibt es derzeit 7 Abteilungen mit insgesamt 43 Dezernaten.
An der Spitze steht die Behördenleitung (Regierungspräsident und Regierungsvizepräsident). Der Regierungspräsident ist Leiter der Behörde und Dienstvorgesetzter aller Bediensteten und trägt auch als Person die Verantwortung für das gesamte Verwaltungsgeschehen. Der ständige Vertreter des Regierungspräsidenten ist der Regierungsvizepräsident. Er leitet auch die Zentralabteilung und ist Vorgesetzter der Abteilungs- sowie der Dezernatsleitungen und aller anderen Bediensteten.
Das Regierungspräsidium Kassel ist Mittler und Knotenpunkt zwischen der Landesregierung in Wiesbaden und der Region Nord- und Osthessen, zwischen den Ministerien einerseits und den Landkreisen, Städten und Gemeinden andererseits. Wir haben die Aufgabe, die Landespolitik in der Region umzusetzen, und wir nehmen Kontroll- und Beratungsfunktionen für die nachgeordneten Behörden wahr.
Und was genauso wichtig ist: Wir sorgen dafür, dass die Belange und Interessen der Region in der Landespolitik berücksichtigt werden.
Ein Regierungspräsidium – tausendundeine Aufgabe. So zahlreich wie die Aufgaben sind die unterschiedlichen Berufe in unserem Haus: Juristen und Ingenieure, Techniker und Architekten, Förster und Biologen, Landschaftsplaner und Geologen, Betriebswirte, Informatiker und noch viele Andere arbeiten hier und machen sich stark für die Region.
Organigramm_RPKS 01_01_2023.pdf (hessen.de)
Stellung des Regierungspräsidiums in der Landesverwaltung
In Hessen gibt es drei Regierungspräsidien als staatliche Mittelinstanzen der allgemeinen Verwaltung. Neben unserem Regierungspräsidium Kassel (für Nordhessen) gibt es noch das Regierungspräsidium Gießen und das Regierungspräsidium Darmstadt.
Die Regierungspräsidien sind im Staatsgefüge die zentrale Schnittstelle zwischen der Landesregierung und der kommunalen Selbstverwaltung. Sie sind Verwaltungsbehörden mit Aufgaben, die durch die Bundesländer übernommen werden. In anderen Bundesländern wird diese Landesmittelbehörde auch Regierung oder Bezirksregierung genannt. Der örtliche Zuständigkeitsbereich eines Regierungspräsidiums heißt Regierungsbezirk.
Als Mittler und Makler zwischen den Ebenen und Interessen vereinigt das Regierungspräsidium fast alle Verwaltungszweige der staatlichen Verwaltung, weswegen es auch als „Bündelungsbehörde“ bezeichnet wird. Das Regierungspräsidium bündelt die wichtigsten Fachaufgaben der meisten Landesministerien, bringt regionale Interessen und Besonderheiten bei der Landesregierung ein und sorgt dabei insbesondere für einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Fachbereichen, Interessen und Belangen (zum Beispiel Infrastrukturausbau, Siedlungswesen, Landwirtschaft , Natur- und Umweltschutz.
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium"
Linien:- Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
- Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
- Regionalbahn: Linie RT1, RT4
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 0561 106-0
E-Mail: poststelle@rpks.hessen.de
Internet
Weitere Informationen
Zugang: über Rampe
Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 22 - Verkehr
Adresse
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Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium"
Linien:- Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
- Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
- Regionalbahn: Linie RT1, RT4
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
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Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr
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Internet
erforderliche Unterlagen
Die einzureichenden Unterlagen richten sich nach der jeweiligen Lizenz, in die umgewandelt werden soll (vgl. NfL I 16/13).
Formulare
Antragsvordrucke finden Sie auf den Internetseiten der Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel.
Rechtsgrundlage(n)
Umwandlungsberichte der Bundesrepublik Deutschland (in "Nachrichten für Luftfahrer", Ausgabe NfL I 16/13)
Fristen
Nationale und ICAO-Lizenzen können in einem Übergangszeitraum, der am 08.04.2014 endet, aufrechterhalten werden. Ab dem 09.04.2014 jedoch müssen diese Lizenzen in solche nach Teil-FCL umgewandelt sein, um damit weiterhin in der EU registrierte Luftfahrzeuge führen zu dürfen. In der Übergangsfrist bis zum 08.04.2014 können die nationalen Lizenzen nur aufrecht erhalten, nicht aber verlängert, erneuert, erweitert oder anderweitig geändert werden, ohne die Lizenz zuvor in eine solche nach Teil-FCL umzuwandeln.
Kosten
Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweiligen Lizenzumwandlung.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 24.09.2013
Stichwörter
Pilot, Lizenz, Flugschein, Pilotenschein