Erlaubnis zum Führen eines Luftfahrzeuges Umwandlung

    Lizenz(en) für Luftfahrzeugführer - Umwandlung nach der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 beantragen

    Beschreibung

    Nach der EU-Verordnung 1178/2011 müssen bestehende nicht-JAR-gemäße Pilotenlizenzen(Lizenzen nach LuftPersV oder ICAO-Lizenzen), die ein EU-Mitgliedstaat erteilt oder anerkannt hat, bis spätestens 08.04.2014 in eine entsprechende EU-Lizenz umgewandelt werden. Dieses erfolgt nach einem Umwandlungsbericht (siehe "Nachrichten für Luftfahrer", Ausgabe NfL I 16/13).

    Nationale Lizenzen nach JAR-FCL 1 oder 2 deutsch werden ab dem 09.04.2014 beim ersten Anlass - z. B. bei der Erteilung einer neuen Musterberechtigung - durch eine Teil-FCL-Lizenz ersetzt.

    Zuständigkeit

    An das zuständige Regierungspräsidium Darmstadt oder Kassel.

    Für den Bereich des Regierungspräsidiums Gießen ist das Regierungspräsidium Kassel zuständig.

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Darmstadt - Dezernat III 33.3 - Luft- und Güterkraftverkehr, Lärmschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelminenstraße 1-3

    64283 Darmstadt

    Haltestellen

    • Haltestelle: Luisenplatz
      Linien:
      • Straßenbahn: Linie 2, 3, 6, 7, 8, 9
      • Bus: Linie F/FU, H, K, L, R, NHX, 673, X69, X71, X74, X78, M01, GB, RH, 671, 672, WE1/WE2, n71, AIR

    Öffnungszeiten

    Mo.-Do. 8:00 bis 16:30 Uhr

    Freitag: 8:00 bis 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 6151 12-3100(Service-Telefon)

    Telefax: +49 611 327648701(Güterkraftverkehr)

    Telefax: +49 611 327642222(Luftverkehr)

    Telefax: +49 611 327648702(Lärmaktionsplanung)

    Telefax: +49 611 327642223(Schallschutz)

    E-Mail: gueterkraftverkehr@rpda.hessen.de

    E-Mail: luftverkehr@rpda.hessen.de

    E-Mail: lap@rpda.hessen.de(Lärmaktionsplanung)

    E-Mail: schallschutzprogramm@rpda.hessen.de

    Version

    Technisch geändert am 20.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Die einzureichenden Unterlagen richten sich nach der jeweiligen Lizenz, in die umgewandelt werden soll (vgl. NfL I 16/13).

    Formulare

    Antragsvordrucke finden Sie auf den Internetseiten der Regierungspräsidien Darmstadt und Kassel.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Nationale und ICAO-Lizenzen können in einem Übergangszeitraum, der am 08.04.2014 endet, aufrechterhalten werden. Ab dem 09.04.2014 jedoch müssen diese Lizenzen in solche nach Teil-FCL umgewandelt sein, um damit weiterhin in der EU registrierte Luftfahrzeuge führen zu dürfen. In der Übergangsfrist bis zum 08.04.2014 können die nationalen Lizenzen nur aufrecht erhalten, nicht aber verlängert, erneuert, erweitert oder anderweitig geändert werden, ohne die Lizenz zuvor in eine solche nach Teil-FCL umzuwandeln.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweiligen Lizenzumwandlung.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 24.09.2013

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2024

    Stichwörter

    Pilot, Lizenz, Flugschein, Pilotenschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de