Flugschüler anmelden
Beschreibung
Zugelassene Ausbildungsorganisationen melden jeden neu aufgenommenen Flugschüler spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn dem zuständigen Regierungspräsidium. Hat der für die Ausbildung Verantwortliche Zweifel an der Tauglichkeit oder Zuverlässigkeit des Bewerbers, teilt er die Gründe hierfür bei der Meldung oder während der Ausbildung mit. Das Regierungspräsidium kann die Aufnahme oder Weiterführung der Ausbildung davon abhängig machen, dass der Bewerber seine Eignung (Zuverlässigkeit und Tauglichkeit) durch eine von dem Regierungspräsidium angeordnete Begutachtung nachweist. Es untersagt die Aufnahme oder Weiterführung der Ausbildung, wenn der Bewerber die notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt.
Zuständigkeit
An das jeweils zuständige Regierungspräsidium Darmstadt oder Kassel.
(Regierungspräsidium Darmstadt für den Regierungsbezirk Darmstadt und Regierungspräsidium Kassel für die Regierungsbezirke Kassel und Gießen).
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Kassel
Aktuelles
Aufbau und Struktur -
Beschreibung
Das Regierungspräsidium gliedert sich in seinem Behördenaufbau in Abteilungen und die Abteilungen in Dezernate. Beim Regierungspräsidium gibt es derzeit 7 Abteilungen mit insgesamt 43 Dezernaten.
An der Spitze steht die Behördenleitung (Regierungspräsident und Regierungsvizepräsident). Der Regierungspräsident ist Leiter der Behörde und Dienstvorgesetzter aller Bediensteten und trägt auch als Person die Verantwortung für das gesamte Verwaltungsgeschehen. Der ständige Vertreter des Regierungspräsidenten ist der Regierungsvizepräsident. Er leitet auch die Zentralabteilung und ist Vorgesetzter der Abteilungs- sowie der Dezernatsleitungen und aller anderen Bediensteten.
Das Regierungspräsidium Kassel ist Mittler und Knotenpunkt zwischen der Landesregierung in Wiesbaden und der Region Nord- und Osthessen, zwischen den Ministerien einerseits und den Landkreisen, Städten und Gemeinden andererseits. Wir haben die Aufgabe, die Landespolitik in der Region umzusetzen, und wir nehmen Kontroll- und Beratungsfunktionen für die nachgeordneten Behörden wahr.
Und was genauso wichtig ist: Wir sorgen dafür, dass die Belange und Interessen der Region in der Landespolitik berücksichtigt werden.
Ein Regierungspräsidium – tausendundeine Aufgabe. So zahlreich wie die Aufgaben sind die unterschiedlichen Berufe in unserem Haus: Juristen und Ingenieure, Techniker und Architekten, Förster und Biologen, Landschaftsplaner und Geologen, Betriebswirte, Informatiker und noch viele Andere arbeiten hier und machen sich stark für die Region.
Organigramm_RPKS 01_08_2024.pdf (hessen.de)
Stellung des Regierungspräsidiums in der Landesverwaltung
In Hessen gibt es drei Regierungspräsidien als staatliche Mittelinstanzen der allgemeinen Verwaltung. Neben unserem Regierungspräsidium Kassel (für Nordhessen) gibt es noch das Regierungspräsidium Gießen und das Regierungspräsidium Darmstadt.
Die Regierungspräsidien sind im Staatsgefüge die zentrale Schnittstelle zwischen der Landesregierung und der kommunalen Selbstverwaltung. Sie sind Verwaltungsbehörden mit Aufgaben, die durch die Bundesländer übernommen werden. In anderen Bundesländern wird diese Landesmittelbehörde auch Regierung oder Bezirksregierung genannt. Der örtliche Zuständigkeitsbereich eines Regierungspräsidiums heißt Regierungsbezirk.
Als Mittler und Makler zwischen den Ebenen und Interessen vereinigt das Regierungspräsidium fast alle Verwaltungszweige der staatlichen Verwaltung, weswegen es auch als „Bündelungsbehörde“ bezeichnet wird. Das Regierungspräsidium bündelt die wichtigsten Fachaufgaben der meisten Landesministerien, bringt regionale Interessen und Besonderheiten bei der Landesregierung ein und sorgt dabei insbesondere für einen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Fachbereichen, Interessen und Belangen (zum Beispiel Infrastrukturausbau, Siedlungswesen, Landwirtschaft , Natur- und Umweltschutz.
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium"
Linien:- Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
- Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
- Regionalbahn: Linie RT1, RT4
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 0561 106-0
E-Mail: poststelle@rpks.hessen.de
Internet
Weitere Informationen
Zugang: über Rampe
Regierungspräsidium Kassel - Dezernat 22 - Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Gebührenpflichtig
Haltestellen
- Haltestelle: "Altmarkt/Regierungspräsidium"
Linien:- Bus: Linie 10, 16, 17, 32, 37, 38
- Straßenbahn: Linie 3, 4, 6, 7, 8
- Regionalbahn: Linie RT1, RT4
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sie können uns täglich persönlich und telefonisch erreichen:
montags - donnerstags 08:00 - 16:30 Uhr
freitags 08:00 - 15:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Der Anmeldung sind beizufügen:
- Personalausweis oder Pass als Identitätsnachweis (beglaubigte Kopie oder Kopie mit Bestätigung der Richtigkeit durch den Ausbildungsleiter)
- Geburtsurkunde
- Erklärung über schwebende Strafverfahren
- fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis
- bei minderjährigen Bewerbern: amtlich beglaubigte Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters
Weitere Unterlagen zur Vorlage bei der Behörde:
- Führungszeugnis (Original)
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrtbundesamt (Original)
- Auskunft aus der Luftfahrer-Eignungsdatei beim Luftfahrt-Bundesamt
- ein Passbild
- Sprechfunkzeugnis
- Sofortmaßnahmen am Unfallort (Kopie) - Nachweis sollte nicht älter als vier Jahre sein
- Ausbildungsnachweis Theorie
- Ausbildungsnachweis Praxis
- Überlandflug: Vorlage Flugauftrag; Loggerausdruck oder Barogramm (Originale)
- Antrag auf Abnahme der Prüfung und Erteilung der Lizenz
Voraussetzungen
Für eine Flugausbildung wird zugelassen,
- wer das Mindestalter für den Beginn einer Ausbildung erreicht hat:
- 14 Jahre für Segelflugzeugführer (ohne Klassenberechtigung für Reisemotorsegler), Führer nichtmotorgetriebener Luftsportgeräte und Steurer von Flugmodellen,
- 16 Jahre für Privatflugzeugführer, Privathubschrauberführer, Segelflugzeugführer mit Klassenberechtigung für Reisemotorsegler, Führer motorgetriebener Luftsportgeräte und Freiballonführer,
- wer tauglich ist,
- wenn keine Tatsachen vorliegen, die den Bewerber als unzuverlässig erscheinen lassen, die beabsichtigte Tätigkeit als Luftfahrtpersonal auszuüben,
- wenn bei einem minderjährigen Bewerber der gesetzliche Vertreter zustimmt.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 21.02.2017
Stichwörter
Verkehrszentralregister, Pilot, Pilotenausbildung, Flugschule, Luftverkehr