Sonderpädagogischer Förderbedarf Feststellung

    Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben und Rechnen

    Beschreibung

    Eine gute Schulbildung ist eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür, dass Kinder sich ihren Fähigkeiten entsprechend entfalten können. Dem dienen ein gut gegliedertes, den vielfältigen Interessen und Entwicklungen der Schüler gerecht werdendes Schulsystem und unterschiedliche Fördermaßnahmen.

    Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder beim Rechnen haben in allen Schulformen Anspruch auf individuelle Förderung: Die Schulen sind verpflichtet, Fördermaßnahmen durchzuführen. Die Grundlage hierfür bildet der Sechste Abschnitt der "Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses". Förderziel ist, die Schwierigkeiten so weit wie möglich zu überwinden. Diagnose und Beratung spielen dabei eine wesentliche Rolle. Bei Kindern und Jugendlichen mit entsprechenden Schwierigkeiten wird ein individueller Förderplan erstellt. Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus ist eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Hilfe.

    Zuständigkeit

    An jeder Schule und an jedem Staatlichen Schulamt stehen Ansprechpartner zur Verfügung.

    Ansprechpartner

    Hessisches Kultusministerium

    Aktuelles

    Das Hessische Kultusministerium ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung.

    Adresse

    Hausanschrift

    Luisenplatz 10

    65185 Wiesbaden

    Öffnungszeiten

    Es gelten die allgemeinen Bürozeiten.

    Kontakt

    Telefon: 0611 368-0

    Telefax: 0611 368-2099

    E-Mail: poststelle@kultus.hessen.de

    Internet

    Stichwörter

    HKM

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Fördermaßnahmen sind kostenlos.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2023

    Stichwörter

    Leistungsschwäche, Lernschwäche, Legasthenie, Lese- Rechtschreib-Schwäche, Dyskalkulie, Rechenschwäche

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de