Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben und Rechnen
Beschreibung
Eine gute Schulbildung ist eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür, dass Kinder sich ihren Fähigkeiten entsprechend entfalten können. Dem dienen ein gut gegliedertes, den vielfältigen Interessen und Entwicklungen der Schüler gerecht werdendes Schulsystem und unterschiedliche Fördermaßnahmen.
Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder beim Rechnen haben in allen Schulformen Anspruch auf individuelle Förderung: Die Schulen sind verpflichtet, Fördermaßnahmen durchzuführen. Die Grundlage hierfür bildet der Sechste Abschnitt der „Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses“. Förderziel ist, die Schwierigkeiten so weit wie möglich zu überwinden. Diagnose und Beratung spielen dabei eine wesentliche Rolle. Bei Kindern und Jugendlichen mit entsprechenden Schwierigkeiten wird ein individueller Förderplan erstellt. Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus ist eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Hilfe.
Zuständigkeit
An jeder Schule und an jedem Staatlichen Schulamt stehen Ansprechpartner zur Verfügung.
- Staatliche Schulämter(Hessisches Kultusministerium)
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Aktuelles
Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung.
Adresse
Hausanschrift
Luisenplatz 10
65185 Wiesbaden
Öffnungszeiten
- Es gelten die allgemeinen Bürozeiten.
Kontakt
Internet
Stichwörter
HMKB
Voraussetzungen
- Ihr Kind besucht eine öffentliche Schule oder eine staatlich anerkannte Ersatzschule in Hessen.
- Die Schule hat zuvor schulische Fördermaßnahmen durchgeführt und dokumentiert.
- Die bisherigen Fördermaßnahmen reichen nicht aus, um den Lern‑ und Entwicklungsbedarf Ihres Kindes angemessen zu unterstützen.
- Es liegen Anhaltspunkte für einen Bedarf an sonderpädagogischer Förderung in einem oder mehreren Förderschwerpunkten vor.
Bei minderjährigen Kindern ist die Mitwirkung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Das Verfahren zur Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs läuft in mehreren Schritten ab:
- Die Schule informiert Sie über den Verdacht eines sonderpädagogischen Förderbedarfs und berät Sie zum weiteren Vorgehen.
- Auf Antrag der Erziehungsberechtigten oder mit deren Einverständnis leitet die Schule das Verfahren ein.
- Fachkräfte der sonderpädagogischen Förderung führen eine pädagogische Diagnostik durch. Dabei werden Lernentwicklung, Entwicklungsvoraussetzungen und der Unterstützungsbedarf Ihres Kindes betrachtet.
- Die Ergebnisse werden in einem Gutachten zusammengefasst.
- Die zuständige Schulaufsichtsbehörde prüft die Unterlagen und entscheidet, ob ein sonderpädagogischer Förderbedarf festgestellt wird und welcher Förderschwerpunkt zutrifft.
- Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Entscheidung.
Das Verfahren endet mit der Feststellung oder der Ablehnung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs.
Kosten
Die Fördermaßnahmen sind kostenlos.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Lernschwäche, Leistungsschwäche, Legasthenie, Dyskalkulie, Lese- Rechtschreib-Schwäche, Rechenschwäche