Rückgabe von Altbatterien

    Rückgabe von Altbatterien

    Beschreibung

    Altbatterien sind einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Hauptbestandteil von Batterien sind zumeist Metalle. Durch deren Rückgewinnung wird ein Beitrag zur Ressourcenschonung geleistet. Batterien enthalten aber auch gesundheits- und umweltgefährdende Stoffe. Aus diesem Grund ist die Entsorgung über den Hausmüll untersagt. Die Rückgabe der Gerätealtbatterien erfolgt - für den Verbraucher unentgeltlich - beim Einzelhändler. Viele Kommunen bieten auch eine Entsorgung über Reyclinghöfe oder Schadstoffmobile an.

    Daneben gibt es auch sog. Industriebatterien. Hierzu zählen unter anderem Antriebsakkus für Elekrofahrräder und Pedelecs sowie Batterien aus Elektrofahrzeugen. Diese können ebenfalls beim Vertreiber zurückgegeben werden.

    Fahrzeugbatterien werden auch Starterbatterien genannt, da sie zum Anlassen, der Beleuchtung und der Zündung von Fahrzeugen dienen. Auch Fahrzeugbatterien können beim Händler kostenlos zurückgegeben werden. Sie enthalten große Mengen Blei und werden zu nahezu 100 Prozent verwertet

    Die Rücknahmepflicht der Vertreiber beschränkt sich dabei auf jene Altbatterien, die er als Neubatterien im Sortiment führt oder geführt hat sowie auf haushaltsübliche Mengen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Altbatterien können Sie bei folgenden Einrichtungen abgeben:

    • Sammelstellen der Kommunen (z. B. Recyclinghöfe)
    • Sammelstellen des Handels (beim Verkäufer)
    • Sie können ebenfalls die grünen Tonnen des Gemeinsamen Rücknahmesystems für Geräte-Altbatterien (GRS) nutzen.

    Auskünfte zur Entsorgung von Altbatterien erteilt:

    Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien
    Heidenkampsweg 44
    20097 Hamburg
    Telefon:  +49 40 - 2377-88
    Telefax:  +49 40 - 2377-87

    Ansprechpartner

    Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien

    Adresse

    Hausanschrift

    Heidenkampsweg 44

    20097 Hamburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 40 2377-88

    Fax: +49 40 2377-87

    E-Mail: info@grs-batterien.de

    Version

    Technisch geändert am 05.03.2020

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fachdienst 7300 - Abfallwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Heinrich-von-Bibra-Platz 5 - 9

    36037 Fulda

    (Eingang Kurfürstenstraße)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Haupteingang
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Parkplatz: Besucherparkplatz - max. 2 Stunden
    Anzahl der Stellplätze: 36
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Eingang Waldschlößchen
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Ochsenwiese
      Linien:
      • Bus: Linie Linien 20, 21, 22, 9A und 9B
    • Haltestelle: Wörthstraße
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 6

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 Uhr - 15.30 Uhr
    Mittwoch und Freitag 8.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    kostenfrei


    Hinweis:

    Handelt es sich bei den Batterien um Kfz-Starterbatterien, so muss beim Verkauf dem Erwerber ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro in Rechnung gestellt werden, wenn beim Kauf keine Altbatterie zurückgegeben wird. Das Pfand ist beim Kauf einer neuen Starterbatterie zu erstatten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weiterführende Informationen

    Der Handel ist verpflichtet, Kunden auf Ihre Verpflichtung zur Rückgabe gebrauchter Batterien hinzuweisen.

    Private Verbraucher sind an einer gut sichtbaren Stelle durch leicht erkennbare und lesbare Schrifttafeln über die unentgeltliche Rückgabemöglichkeit für gebrauchte Batterien in der Verkaufsstelle sowie über die Bedeutung der Symbole für kennzeichnungspflichtige Batterien zu informieren.

    Werden diese Hinweise nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise gegeben, gilt dies als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Das Gleiche gilt für die fehlende Rücknahme der gebrauchten Batterien und deren Überlassung an den Hersteller.

    Händler von Kfz-Starterbatterien können bei der Pfanderhebung zusätzlich eine Pfandmarke ausgeben und die Pfanderstattung mit der Rückgabe dieser Marke verbinden. Die Pfanderhebung entfällt, wenn die Starterbatterie in einem Fahrzeug eingebaut an den Endverbraucher ab- oder weitergegeben wird.

    Wird ein Pfand nicht erhoben oder nicht bzw. nicht rechtzeitig erstattet, gilt dies ebenfalls als Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bedroht ist.

    Bemerkungen

    Hinweise (Besonderheiten)

    Händler können sich als Sammelstelle beim Gemeinsamen Rücknahmesystem für Batterien (GRS) registrieren lassen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 22.05.2017

    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Stichwörter

    Abfall, Abfallentsorgung, Getrenntsammlung, Knopfzelle, Akku, Motorradbatterie, Autobatterie, Akkumulator, Müll, Monozelle, Uhrenbatterie

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English