Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig
Beschreibung
Eine internationale Geburtsurkunde wird zum Nachweis im Ausland benötigt.
Die Urkunde gilt in allen Staaten, die sich dem Übereinkommen vom 08.09.1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angeschlossen haben.
Hinweise für Rüsselsheim am Main: Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig
Jede Geburt, die im Stadtgebiet Rüsselsheim stattgefunden hat, wird vom Standesamt Rüsselsheim beurkundet. Auf Grundlage dieser Beurkundung stellt das Standesamt auf Antrag Geburtsurkunden aus. Der Antrag kann persönlich, schriftlich oder über den Online-Service gestellt werden.
Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:
- Vor- und Familiennamen des Kindes
- Geschlecht des Kindes
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Vor- und Familiennamen der Eltern
- Gegebenenfalls die Religionszugehörigkeit von Kind und Eltern.
Wenn der Antragsteller es wünscht, wird die Urkunde auch ohne Angaben über das Geschlecht des Kindes, die Namen der Eltern und die Religionszugehörigkeit ausgestellt.
Darüber hinaus kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister oder eine internationale Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Im Regelfall ist das Standesamt, das das Geburtenregister mit dem Geburtseintrag führt, zuständig. Im Falle einer Geburt in Rüsselsheim ist das hiesige Standesamt zuständig.
Nach Paragraf 62 Personenstandsgesetz können Personen Urkunden erhalten, auf die sich der Registereintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Nachkommen. Andere Personen haben ein Recht auf Ausstellung von Urkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können. Zur Legitimation ist ein Reisepass oder Personalausweis vorzulegen.
Jede Geburt, die im Stadtgebiet Rüsselsheim stattgefunden hat, wird vom Standesamt Rüsselsheim beurkundet. Auf Grundlage dieser Beurkundung stellt das Standesamt auf Antrag Geburtsurkunden aus. Der Antrag kann persönlich, schriftlich oder über den Online-Service gestellt werden.
Die Geburtsurkunde enthält folgende Angaben:
- Vor- und Familiennamen des Kindes
- Geschlecht des Kindes
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Vor- und Familiennamen der Eltern
- Gegebenenfalls die Religionszugehörigkeit von Kind und Eltern.
Wenn der Antragsteller es wünscht, wird die Urkunde auch ohne Angaben über das Geschlecht des Kindes, die Namen der Eltern und die Religionszugehörigkeit ausgestellt.
Darüber hinaus kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister oder eine internationale Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Im Regelfall ist das Standesamt, das das Geburtenregister mit dem Geburtseintrag führt, zuständig. Im Falle einer Geburt in Rüsselsheim ist das hiesige Standesamt zuständig.
Nach Paragraf 62 Personenstandsgesetz können Personen Urkunden erhalten, auf die sich der Registereintrag bezieht sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Nachkommen. Andere Personen haben ein Recht auf Ausstellung von Urkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können. Zur Legitimation ist ein Reisepass oder Personalausweis vorzulegen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Standesamt des Geburtsortes
Ansprechpartner
Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Das Standesamt ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung für den Bürger- und Publikumsverkehr geöffnet. Bitte nehmen Sie dazu telefonisch oder bevorzugt per E-Mail Kontakt mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in auf.
Kontakt
Kontaktperson
Urkunden
Stichwörter
Ortsgericht, Standesamt
Ämter und Einrichtungen in Rüsselsheim - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Marktplatz 4
65428 Rüsselsheim am Main
(Behindertenparkplatz: 1 Parkplatz an der Mainstraße, 4 an der Faulbruchstraße, 5 auf dem Landungsplatz 10 Plätze Parkplatz: Landungsplatz 200 gebührenpflichtige Plätze )
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Das Standesamt ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung für den Bürger- und Publikumsverkehr geöffnet. Bitte nehmen Sie dazu telefonisch oder bevorzugt per E-Mail Kontakt mit dem/der zuständigen Sachbearbeiter*in auf.
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Bestellung: beglaubigte Kopie)
- bei Beantragung / Abholung durch Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis (Original oder beglaubigte Kopie) und der eigene Ausweis
- gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses
Voraussetzungen
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Personenstandsurkunden können daher nur ausgestellt werden
- für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht
sowie deren
- Ehegatten,
- Lebenspartner (im Sinne des LPartG),
- Vorfahren und Abkömmlinge (etwa die Kinder und Enkel),
- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).
Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
persönliche Antragstellung:
- Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
- Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post oder Telefax:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine internationale Geburtsurkunde auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
-
Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Name, Vorname der Eltern
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Kosten
12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.
Hinweise für Rüsselsheim am Main: Geburtsurkunde Ausstellung mehrsprachig
Für eine Geburtsurkunde fällt eine Gebühr über 12 Euro an. Jedes weitere Exemplar der gleichen Urkunde kostet jeweils 6 Euro. Für Rentenzwecke ist die Urkundenaustellung gebührenfrei. Für den Versand werden Versandkosten in Höhe von 1 Euro erhoben.
Für eine Geburtsurkunde fällt eine Gebühr über 12 Euro an. Jedes weitere Exemplar der gleichen Urkunde kostet jeweils 6 Euro. Für Rentenzwecke ist die Urkundenaustellung gebührenfrei. Für den Versand werden Versandkosten in Höhe von 1 Euro erhoben.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017
Stichwörter
Frühgeburt, Internationale Geburtsurkunde, Standesamt, Urkunde (Geburtsurkunde), Anmeldung, Kindesanmeldung, Klapperstorch, Standesamtsangelegenheiten, Antrag Geburtsurkunde, Standesamt, Geburten, Schwangerschaft, Mutter, Geburtsurkunde, Nachwuchs, Geburtsanmeldung, Sohn, Vater, Geburtsbeurkundung, mehrsprachige Geburtsurkunde, Entbindung, Geburtstag, Baby, Kind, Bescheinigung Geburt, Geburt, Standesamtsangelegenheit, Tochter, Urkunde