• Cölbe (Landkreis Marburg-Biedenkopf, Hessen)
Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten

Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten

Auch bei Hausgeburten ist es möglich, sich eine Geburtsurkunde ausstellen zu lassen.

Beschreibung

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung können Sie auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt erhalten.

Online-Dienst

Beantragung von Geburtsurkunden

ID: L100001_377699441

Beschreibung

Online Antrag auf Auststellung von Geburtsurkunden

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 11.02.2022

Technisch geändert am 30.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019

Zuständigkeit

das Standesamt des Geburtsortes

Ansprechpartner

Für Cölbe (Landkreis Marburg-Biedenkopf, Hessen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Bestellung: beglaubigte Kopie)
  • bei Beantragung / Abholung durch Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis (Original oder beglaubigte Kopie) und der eigene Ausweis
  • gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses

Voraussetzungen

Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Personenstandsurkunden können daher nur ausgestellt werden

  • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht

sowie deren

  • Ehegatten,
  • Lebenspartner (im Sinne des LPartG),
  • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa die Kinder und Enkel),
  • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

persönliche Antragstellung:

  • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
  • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
  • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.

Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

Beantragung per Post oder Telefax:

  • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
  • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
    • Name, Vorname
    • Geburtsdatum und -ort
    • Name, Vorname der Eltern
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
  • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
  • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Kosten

12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.

Gültigkeitsgebiet

Hessen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch /Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017

Version

Technisch erstellt am 13.08.2013

Technisch geändert am 14.03.2025

Stichwörter

Geburt, Tochter, Anmeldung, Klapperstorch, Standesamtsangelegenheit, Standesamt, Nachwuchs, Urkunde, Geburtsanzeige, Antrag Geburtsurkunde, Kind, Personenstandswesen, Vater, Personenstandsurkunde, Geburtstag, Sohn, Frühgeburt, Mehrlingsgeburt, Bescheinigung Geburt, Kindesanmeldung, Geburten, Geburtsbeurkundung, Geburtsurkunde, Geburtsanmeldung, Standesamtsangelegenheiten, Baby, Mutter, Urkunde (Geburtsurkunde), Standesamt, Entbindung, Schwangerschaft

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 26.11.2019