Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburten
Auch bei Hausgeburten ist es möglich, sich eine Geburtsurkunde ausstellen zu lassen.
Beschreibung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung können Sie auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt erhalten.
- Anzeige einer Hausgeburt(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
das Standesamt des Geburtsortes
Ansprechpartner
Stadt Gelnhausen - Standesamt
Adresse
Postanschrift
Obermarkt 24
63571 Gelnhausen
Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und Dienstag von 14:00 bis 17:00 Uhr Termine außerhalb der regulären Zeiten nach vorheriger telefonischer Absprache möglich.
Kontakt
Telefon: 06051 830-170
Telefon: 06051 830-171
Telefon: 06051 830-172
Telefon: 06051 830-176
Telefax: 06051 830-173
E-Mail: standesamt@gelnhausen.de
Kontaktperson
Benjamin Hummel
Karin Peter
Anna Kloppke
Sabine Scheifele
Katja Bräutigam
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Bestellung: beglaubigte Kopie)
- bei Beantragung / Abholung durch Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis (Original oder beglaubigte Kopie) und der eigene Ausweis
- gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses
- Gemeinsame elterliche Sorge bei nicht verheirateten Eltern; Sorgerecht beantragen (Sorgeerklärung)(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Voraussetzungen
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Personenstandsurkunden können daher nur ausgestellt werden
- für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht
sowie deren
- Ehegatten,
- Lebenspartner (im Sinne des LPartG),
- Vorfahren und Abkömmlinge (etwa die Kinder und Enkel),
- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).
Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
persönliche Antragstellung:
- Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
- Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
- Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.
Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.
Beantragung per Post oder Telefax:
- Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Geburtsurkunde auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
-
Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Name, Vorname der Eltern
- wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
- Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei.
- Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Kosten
12,00 Euro (bei gleichzeitiger Bestellung jedes weitere Exemplar je 6,00 Euro), sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.
Hinweise für Gelnhausen: Spezielle Hinweise für Stadt Gelnhausen
Abweichend von den Gebühren, die das Land Hessen für die Ausstellung von Geburtsurkunden erhebt, gibt es bei der Stadt Gelnhausen eine eigene Satzung über die Verwaltungsgebühren für Personenstandsurkunden. Sie beinhaltet folgende Gebühren:
- erstes Exemplar: 20 Euro
- bei gleichzeitiger Beantragung weiterer Exemplare: je 10 Euro
Abweichend von den Gebühren, die das Land Hessen für die Ausstellung von Geburtsurkunden erhebt, gibt es bei der Stadt Gelnhausen eine eigene Satzung über die Verwaltungsgebühren für Personenstandsurkunden. Sie beinhaltet folgende Gebühren:
- erstes Exemplar: 20 Euro
- bei gleichzeitiger Beantragung weiterer Exemplare: je 10 Euro
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch /Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.01.2017
Stichwörter
Standesamtsangelegenheiten, Personenstandswesen, Klapperstorch, Nachwuchs, Kindesanmeldung, Bescheinigung Geburt, Geburtsanmeldung, Urkunde, Geburtsbeurkundung, Geburtsanzeige, Vater, Frühgeburt, Anmeldung, Standesamt, Geburt, Antrag Geburtsurkunde, Standesamtsangelegenheit, Geburten, Kind, Mehrlingsgeburt, Geburtstag, Baby, Entbindung, Sohn, Standesamt, Geburtsurkunde, Urkunde (Geburtsurkunde), Schwangerschaft, Mutter, Personenstandsurkunde, Tochter