Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl Eintragung

    Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen

    Beschreibung

    In jedem Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Wahlberechtigte, die dort am 42. Tag mit ihrer Hauptwohnung angemeldet sind, werden von Amts wegen in das Verzeichnis eingetragen und erhalten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung.

    Möchten Sie sich in das Wählerverzeichnis einer Stadt oder Gemeinde eintragen lassen, in dem Sie nicht geführt werden (etwa weil Sie vor kurzem umgezogen sind), haben Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl die Möglichkeit, dies zu beantragen.

    Einspruch / Berichtigung

    Wenn Sie bis drei Wochen vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten Sie sich  bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung während der Einsichtsfrist zwischen dem 20. und 16. Tag vor der Wahl durch Einsicht in das Wählerverzeichnis vergewissern, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Fehlt der Eintrag, obwohl Sie glauben, wahlberechtigt zu sein, kann das Verzeichnis noch auf Ihren Einspruch hin korrigiert werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, die für Ihren Wohnort (Hauptwohnsitz) zuständig ist

    Ansprechpartner

    Stadt Pfungstadt - Gewerbe/Gaststätten/Abfallbeseitigung/Wahlen

    Adresse

    Postanschrift

    Borngasse 17

    Postfach

    64319 Pfungstadt

    Öffnungszeiten

    Montag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Dienstag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Mittwoch:

    geschlossen

    Donnerstag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr

    Freitag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Pfungstadt - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Borngasse 17

    Postfach

    64319 Pfungstadt

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro Online

    Wir bitten Sie zu beachten, dass Kundenbesuche vor Ort nur nach vorheriger Terminabsprache stattfinden können.

    Online-Terminvergabe Bürgerbüro (Meldeamt):

    Für das Bürgerbüro (Meldeamt) bieten wir Ihnen zusätzlich die Möglichkeit, einen Termin für die Bearbeitung Ihrer Anliegen online zu buchen.

    Termine sind mit einer Vorlaufzeit von drei Wochen buchbar:

    Zum Buchungsportal

    Annahmeschluss mindestens 30 Min. vor Ende der Öffnungszeiten. 
    Bei hohem Kundenaufkommen muss gegebenenfalls ein flexibler Annahmeschluss festgelegt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.


    Bitte beachten Sie:

    Gesetzesänderung ab dem 01.05.2025: Stärkung der Sicherheit durch Verfahren zur digitalen Übermittlung der Lichtbilder

    Die gesetzlichen Maßnahmen sollen eine Übermittlung manipulierter Fotos (hoheitliche Dokumente) verhindern, indem das Lichtbild ab dem 01.05.2025 ausschließlich digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg an die jeweilige Behörde übermittelt wird. Somit dürfen ab diesem Zeitpunkt keine vorgelegten Lichtbilder mehr angenommen werden.


    Stadthaus II:

    Montag:

    07.00 Uhr - 12.30 Uhr


    Dienstag:

    07.00 Uhr - 12.30 Uhr


    Mittwoch:

    07.00 Uhr - 12.30 Uhr


    Donnerstag:

    07.00 Uhr - 12.30 Uhr

    14.00 Uhr - 18.00 Uhr


    Freitag:

    07.00 Uhr - 12.30 Uhr


             Hinweis:

     z. Zt. nur nach Termin-Vereinbarung möglich

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 09.12.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Pfungstadt - Amt für Bürger und Ordnung

    Adresse

    Postanschrift

    Borngasse 17

    64319 Pfungstadt

    Öffnungszeiten

    Montag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Dienstag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    Mittwoch:

    geschlossen

    Donnerstag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

    Freitag:

    07.30 Uhr - 12.30 Uhr

    und nach Vereinbarung.

    Mailadresse für Gewerbeangelegenheiten: gewerbe@pfungstadt.de

    Telefon: 06157 988-1221

    Mailadresse für Abfallangelegenheiten: abfall@pfu...

    Kontakt

    Weitere Informationen

    Ordnungsamt

    Verwarngeld

    Verwarngelder

    Bußgeld

    Bußgelder

    Strafe

    Stadtpolizei

    Ordnungspolizei

    Ortspolizei

    Verwarnung

    Polizei

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Als Nachweis genügt zumeist eine Kopie der Anmeldebestätigung der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

    Voraussetzungen

    • Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung hat Sie von Amts wegen nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen.
    • Sie glauben, dass Sie wahlberechtigt sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können das Wählerverzeichnis Ihrer Stadt oder Gemeinde an den Werktagen vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeindeverwaltung einsehen.

    Wurden Sie nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen, müssen Sie umgehend schriftlich oder persönlich Ihre Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen. Daraufhin wird von der Gemeindeverwaltung erneut geprüft, ob Sie für die bevorstehende Wahl wahlberechtigt sind. .

    Ihr formloser schriftlicher Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

    • Ihren Familiennamen,
    • Ihre Vornamen
    • Ihr Geburtsdatum,
    • Ihre Wohnanschrift,
    • Ihre Unterschrift
    • und die Formulierung "Einspruch gegen das Wählerverzeichnis und Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis"

     Wird Ihrem Einspruch stattgegeben und werden Sie nachträglich in das Wählerverzeichnis eingetragen, erhalten Sie umgehend eine Wahlbenachrichtigung. Stellt die Gemeindeverwaltung fest, dass Ihrem Einspruch nicht stattgegeben werden kann, werden Sie ebenfalls umgehend benachrichtigt.

    Fristen

    Den Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis können Sie bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl stellen; danach ist eine Änderung nur noch auf rechtzeitigen Einspruch oder in Fällen offensichtlicher Unrichtigkeit von Amts wegen möglich.

    Kosten

    Die Eintragung ist für Sie kostenlos.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 13.09.2018

    Version

    Technisch erstellt am 12.08.2013 (von: Sinner, Annemarie)

    Technisch geändert am 08.07.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Landeswahl, Wahl, Europawahl, Bundeswahl, Wahlgesetz, Wahlen, Bürgermeisterwahl, Wahlrecht, Landratswahl, Kommunalwahl, Bundestagswahl

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)