Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen
Beschreibung
In jedem Wahlbezirk wird ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Wahlberechtigte, die dort am 42. Tag mit ihrer Hauptwohnung angemeldet sind, werden von Amts wegen in das Verzeichnis eingetragen und erhalten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung.
Möchten Sie sich in das Wählerverzeichnis einer Stadt oder Gemeinde eintragen lassen, in dem Sie nicht geführt werden (etwa weil Sie vor kurzem umgezogen sind), haben Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl die Möglichkeit, dies zu beantragen.
Einspruch / Berichtigung
Wenn Sie bis drei Wochen vor der Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung während der Einsichtsfrist zwischen dem 20. und 16. Tag vor der Wahl durch Einsicht in das Wählerverzeichnis vergewissern, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Fehlt der Eintrag, obwohl Sie glauben, wahlberechtigt zu sein, kann das Verzeichnis noch auf Ihren Einspruch hin korrigiert werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, die für Ihren Wohnort (Hauptwohnsitz) zuständig ist
Ansprechpartner
Stadt Pfungstadt - Gewerbe/Gaststätten/Abfallbeseitigung/Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Dienstag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 06157 988-1221
Telefon Festnetz: 06157 988-1244
E-Mail: abfall@pfungstadt.de
E-Mail: gewerbe@pfungstadt.de
E-Mail: wahlen@pfungstadt.de
Stadt Pfungstadt - Bürgerbüro
Beschreibung
Hinweis:
Seit dem 01.05.2025 gelten neue gesetzlichen Regelungen, die Maßnahmen festlegen, welche eine sichere elektronische Übermittlung von Lichtbildern an Pass-, Personalausweis- und Ausländerbehörden gewährleisten sollen.
Das Lichtbild kann direkt vor Ort im Bürgerbüro erstellt werden.
Die Stadt Pfungstadt bietet diesen digitalen Foto-Service bereits seit dem 01.10.2024 an.
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Online-Terminvergabe Bürgerbüro (Meldeamt):
Für das Bürgerbüro (Meldeamt) bieten wir Ihnen die Möglichkeit, einen Termin für die Bearbeitung Ihrer Anliegen online zu buchen.
Termine sind mit einer Vorlaufzeit von drei Wochen buchbar: Zum Buchungsportal
Annahmeschluss mindestens 30 Min. vor Ende der Öffnungszeiten.
Bei hohem Kundenaufkommen muss gegebenenfalls ein flexibler Annahmeschluss festgelegt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Terminsprechstunde & Schnell- und Abholschalter
Seit 1. März 2025 bietet das Bürgerbüro zur Klärung Ihrer Anliegen, zusätzlich zur bekannten Terminsprechstunde, für festgelegte Dienstleistungen einen Schnell- und Abholschalter an.
Die Leistungen sind nun in „Terminsprechstunde“ und „Schnell- und Abholschalter“ eingeteilt.
Die Leistungen der Terminsprechstunde werden weiterhin ausschließlich nach Terminvereinbarung bearbeitet. Hinsichtlich der Leistungen am Schnell- und Abholschalter können Sie entweder während der Sprechzeiten direkt zu uns kommen (ggf. mit Wartezeit) oder auch hierfür einen Termin buchen.
Im Bereich der Schnell- und Abholschalter wird ein Nummerngeber aufgestellt, sodass Sie beim Betreten des Bürgerbüros eine „Wartenummer“ ziehen können, die in der Folge aufgerufen wird.
In diesem Zuge wird der Haupteingang wieder geöffnet – sowohl für das Erdgeschoss als auch für die oberen Stockwerke.
Annahmeschluss ist 15 Minuten vor Schließung (betrifft den Schnell- und Abholschalter)
Hier finden Sie alle Informationen:
https://www.pfungstadt.de/buergerservice/neues-aus-dem-rathaus/news/2021/online-terminvergabe-buergerbuero-meldeamt/
Bitte beachten Sie auch:
Gesetzesänderung seit dem 01.05.2025: Stärkung der Sicherheit durch Verfahren zur digitalen Übermittlung der Lichtbilder
Die gesetzlichen Maßnahmen sollen eine Übermittlung manipulierter Fotos (hoheitliche Dokumente) verhindern, indem das Lichtbild seit dem 01.05.2025 ausschließlich digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg an die jeweilige Behörde übermittelt wird. Somit dürfen ab diesem Zeitpunkt keine vorgelegten Lichtbilder mehr angenommen werden.
Stadthaus II:
Montag:
07.00 Uhr - 12.30 Uhr
Dienstag:
07.00 Uhr - 12.30 Uhr
Mittwoch:
07.00 Uhr - 12.30 Uhr
Donnerstag:
07.00 Uhr - 12.30 Uhr
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag:
07.00 Uhr - 12.30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 06157 988-1200
E-Mail: buergerbuero@pfungstadt.de
Kontaktperson
Frau Abt (Abteilungsleitung)
Frau Steiner
Hausanschrift
E-Mail: silvia.steiner@pfungstadt.de
Fax: 06157 988-1315
Telefon Festnetz: 06157 988-1204
Stadt Pfungstadt - Bürger und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Dienstag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
Mittwoch:
geschlossen
Donnerstag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Freitag:
07.30 Uhr - 12.30 Uhr
und nach Vereinbarung.
Mailadresse für Gewerbeangelegenheiten: gewerbe@pfungstadt.de
Telefon: 06157 988-1221
Mailadresse für Abfallangelegenheiten: abfall@pfungstadt.de
Telefon: 06157 988-1244
Kontakt
Telefon Festnetz: 06157 988-0
E-Mail: buerger-ordnung@pfungstadt.de
Internet
Weitere Informationen
Ordnungsamt
Verwarngeld
Verwarngelder
Bußgeld
Bußgelder
Strafe
Stadtpolizei
Ordnungspolizei
Ortspolizei
Verwarnung
Polizei
erforderliche Unterlagen
Als Nachweis genügt zumeist eine Kopie der Anmeldebestätigung der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Voraussetzungen
- Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung hat Sie von Amts wegen nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen.
- Sie glauben, dass Sie wahlberechtigt sind.
Handlungsgrundlage(n)
- § 4 Europawahlgesetz (EuWG) in Verbindung mit § 17 BWG
- § 17 Bundeswahlgesetz (BWG)
- §§ 14 - 23 Europawahlordnung (EuWO) – Wählerverzeichnis
- § 17 Bundeswahlgesetz (BWG) – Wählerverzeichnis und Wahlschein
- §§ 14 - 24 Bundeswahlordnung (BWO) –Wählerverzeichnis
- § 12 Landtagswahlgesetz (LWG) - Wählerverzeichnis
- §§ 3 – 11 Landeswahlordnung (LWO) - Wählerverzeichnis
- § 8 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) - Wählerverzeichnis
- §§ 7 – 15 Kommunalwahlordnung (KWO) - Wählerverzeichnisse
Verfahrensablauf
Sie können das Wählerverzeichnis Ihrer Stadt oder Gemeinde an den Werktagen vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeindeverwaltung einsehen.
Wurden Sie nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen, müssen Sie umgehend schriftlich oder persönlich Ihre Aufnahme in das Wählerverzeichnis beantragen. Daraufhin wird von der Gemeindeverwaltung erneut geprüft, ob Sie für die bevorstehende Wahl wahlberechtigt sind. .
Ihr formloser schriftlicher Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
- Ihren Familiennamen,
- Ihre Vornamen
- Ihr Geburtsdatum,
- Ihre Wohnanschrift,
- Ihre Unterschrift
- und die Formulierung "Einspruch gegen das Wählerverzeichnis und Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis"
Wird Ihrem Einspruch stattgegeben und werden Sie nachträglich in das Wählerverzeichnis eingetragen, erhalten Sie umgehend eine Wahlbenachrichtigung. Stellt die Gemeindeverwaltung fest, dass Ihrem Einspruch nicht stattgegeben werden kann, werden Sie ebenfalls umgehend benachrichtigt.
Fristen
Den Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis können Sie bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl stellen; danach ist eine Änderung nur noch auf rechtzeitigen Einspruch oder in Fällen offensichtlicher Unrichtigkeit von Amts wegen möglich.
Kosten
Die Eintragung ist für Sie kostenlos.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 13.09.2018
Stichwörter
Wahl, Wahlrecht, Wahlen, Europawahl, Kommunalwahl, Bürgermeisterwahl, Wahlgesetz, Bundeswahl, Landratswahl, Landeswahl, Bundestagswahl