Wahlbenachrichtigung Ausstellung
    99128024012000

    Wahlbenachrichtigung

    Beschreibung

    Die Wahlbenachrichtigung unterrichtet die Wahlberechtigten u.a. darüber, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, wo sie wählen können und ob ihr Wahllokal barrierefrei ist. Die Gemeinden verschicken die Wahlbenachrichtigungen, die spätestens am 21. Tag vor der Wahl dem Wahlberechtigten zugestellt sein müssen.  Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf Briefwahl bzw. Erteilung eines Wahlscheins abgedruckt. Sofern der Wahlscheinantrag mit der Post an das Wahlamt gesendet wird, muss er ausreichend frankiert werden.

    Die Wahlbenachrichtigung sollte zur Stimmabgabe mitgebracht werden, damit der Wahlvorstand den Wahlberechtigten schneller im Wählerverzeichnis finden kann.

    Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können Sie trotzdem an der Wahl teilnehmen. Vergessen Sie dann aber auf keinen Fall, Ihren Personalausweis oder Reisepass zum Wahllokal mitzubringen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, die für Ihren Wohnort (Hauptwohnsitz) zuständig ist

    Ansprechpartner

    Magistrat der Stadt Sontra - Sachgebiet: Bürgerservice / Tourist (Bürgerbüro)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 6

    36205 Sontra

    Kontakt speichern

    Parkmöglichkeiten

    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und
                  13:30 Uhr - 16:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)

    Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr (nach Terminvereinbarung) und
                    13:30 Uhr - 16:00 Uhr (nach Terminvereinbarung)
    Mittwoch: geschlossen
    Donnerstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
    Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
     

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05653 9777-0

    Fax: 05653 9777-50

    E-Mail: buergerbuero@sontra.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadkasse Sontra

    Empfänger: Stadkasse Sontra

    IBAN: DE97 5226 0385 0001 9160 17

    BIC: GENODEF1ESW

    Bankinstitut: VR-Bank Mitte eG

    Stadtkasse Sontra

    Empfänger: Stadtkasse Sontra

    IBAN: DE60 5139 0000 0054 1375 08

    BIC: VBMHDE5FXXX

    Bankinstitut: Volksbank Mittelhessen eG

    Stadtkasse Sontra

    Empfänger: Stadtkasse Sontra

    IBAN: DE20 5225 0030 0006 0008 97

    BIC: HELADEF1ESW

    Bankinstitut: Sparkasse Werra-Meißner

    Version

    Technisch geändert am 31.10.2025

    Sprachversion

    de

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Sie müssen für die jeweilige Wahl wahlberechtigt und in das Wählerverzeichnis eingetragen sein.

    Handlungsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie gehen davon aus, dass Sie wahlberechtigt sind, haben aber bis zum 21. Tag vor einer Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Dann sollten Sie sich bis zum 16. Tag vor der Wahl mit Ihrer zuständigen Kommune in Verbindung setzen und nachfragen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016

    Version

    Technisch erstellt am 09.08.2013

    Technisch geändert am 15.04.2025

    Stichwörter

    Wahlen, Kommunalwahl, Bundestagswahl, Landtagswahl, Europawahl, Wahlen, Wählen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ:

    English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019