Wahlbenachrichtigung
Beschreibung
Die Wahlbenachrichtigung unterrichtet die Wahlberechtigten u.a. darüber, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, wo sie wählen können und ob ihr Wahllokal barrierefrei ist. Die Gemeinden verschicken die Wahlbenachrichtigungen, die spätestens am 21. Tag vor der Wahl dem Wahlberechtigten zugestellt sein müssen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf Briefwahl bzw. Erteilung eines Wahlscheins abgedruckt. Sofern der Wahlscheinantrag mit der Post an das Wahlamt gesendet wird, muss er ausreichend frankiert werden.
Die Wahlbenachrichtigung sollte zur Stimmabgabe mitgebracht werden, damit der Wahlvorstand den Wahlberechtigten schneller im Wählerverzeichnis finden kann.
Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können Sie trotzdem an der Wahl teilnehmen. Vergessen Sie dann aber auf keinen Fall, Ihren Personalausweis oder Reisepass zum Wahllokal mitzubringen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, die für Ihren Wohnort (Hauptwohnsitz) zuständig ist
Ansprechpartner
Stadt Obertshausen - Fachbereich 3 - Bürger, Ordnung und Verkehr
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplätze vor und hinter dem Rathaus - Parkdauer max. 2 Stunden
Anzahl der Stellplätze: 30
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Barrierefrei nur im Erdgeschoss
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr,
Mittwochs von 15:00 bis 18:30 Uhr,
sowie Terminvereinbarung nach Absprache
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadt Obertshausern - Der Magistrat
Empfänger: Stadt Obertshausern - Der Magistrat
IBAN: DE37 5019 0000 0000 0202 22
BIC: FFVBDEFF
Bankinstitut: Frankfurter Volksbank eG
Stadt Obertshausen - Der Magistrat
Empfänger: Stadt Obertshausen - Der Magistrat
IBAN: DE74 5065 2124 0003 0161 69
BIC: HELADEF1SLS
Bankinstitut: Sparkasse Langen Seligenstadt
Stichwörter
Ordnungsamt
Voraussetzungen
Sie müssen für die jeweilige Wahl wahlberechtigt und in das Wählerverzeichnis eingetragen sein.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie gehen davon aus, dass Sie wahlberechtigt sind, haben aber bis zum 21. Tag vor einer Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Dann sollten Sie sich bis zum 16. Tag vor der Wahl mit Ihrer zuständigen Kommune in Verbindung setzen und nachfragen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016
Stichwörter
Bundestagswahl, Kommunalwahl, Wahlen, Wählen, Landtagswahl, Europawahl, Wahlen