Wahlbenachrichtigung
Beschreibung
Die Wahlbenachrichtigung unterrichtet die Wahlberechtigten u.a. darüber, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, wo sie wählen können und ob ihr Wahllokal barrierefrei ist. Die Gemeinden verschicken die Wahlbenachrichtigungen, die spätestens am 21. Tag vor der Wahl dem Wahlberechtigten zugestellt sein müssen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf Briefwahl bzw. Erteilung eines Wahlscheins abgedruckt. Sofern der Wahlscheinantrag mit der Post an das Wahlamt gesendet wird, muss er ausreichend frankiert werden.
Die Wahlbenachrichtigung sollte zur Stimmabgabe mitgebracht werden, damit der Wahlvorstand den Wahlberechtigten schneller im Wählerverzeichnis finden kann.
Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können Sie trotzdem an der Wahl teilnehmen. Vergessen Sie dann aber auf keinen Fall, Ihren Personalausweis oder Reisepass zum Wahllokal mitzubringen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, die für Ihren Wohnort (Hauptwohnsitz) zuständig ist
Ansprechpartner
Gemeinde Großkrotzenburg - Fachbereich 3 Ordnungsverwaltung
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstraße 3
63538 Großkrotzenburg
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter-/innen der Gemeindeverwaltung sind zu folgenden Zeiten für Sie da:
Montag-Mittwoch u. Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr
Sollten Sie es einmal nicht schaffen, das Rathaus innerhalb der genannten Zeiten zu besuchen, können Sie jederzeit einen persönlichen Termin vereinbaren ! Anruf genügt !
Kontakt
Telefon: +49 6186 20090
E-Mail: Ordnungsamt@grosskrotzenburg.de
Kontaktperson
Frau Nicole Krämer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6186 2009230
E-Mail: Nicole.Kraemer@grosskrotzenburg.de
Fax: +49 6186 20095230
Frau Chiara Flotow
Postanschrift
Bahnhofstr. 3
63538 Großkrotzenburg
Telefon Festnetz: 06186 2009240
Gemeinde Großkrotzenburg - Wahlamt
Adresse
Postanschrift
Bahnhofstr. 3
Postfach
63538 Großkrotzenburg
Kontaktperson
Frau Nicole Krämer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 6186 2009230
E-Mail: Nicole.Kraemer@grosskrotzenburg.de
Fax: +49 6186 20095230
Voraussetzungen
Sie müssen für die jeweilige Wahl wahlberechtigt und in das Wählerverzeichnis eingetragen sein.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie gehen davon aus, dass Sie wahlberechtigt sind, haben aber bis zum 21. Tag vor einer Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Dann sollten Sie sich bis zum 16. Tag vor der Wahl mit Ihrer zuständigen Kommune in Verbindung setzen und nachfragen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016
Stichwörter
Europawahl, Landtagswahl, Bundestagswahl, Wahlen, Wahlen, Kommunalwahl, Wählen