Wahlbenachrichtigung Ausstellung

    Wahlbenachrichtigung

    Beschreibung

    Die Wahlbenachrichtigung unterrichtet die Wahlberechtigten u.a. darüber, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, wo sie wählen können und ob ihr Wahllokal barrierefrei ist. Die Gemeinden verschicken die Wahlbenachrichtigungen, die spätestens am 21. Tag vor der Wahl dem Wahlberechtigten zugestellt sein müssen.  Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf Briefwahl bzw. Erteilung eines Wahlscheins abgedruckt. Sofern der Wahlscheinantrag mit der Post an das Wahlamt gesendet wird, muss er ausreichend frankiert werden.

    Die Wahlbenachrichtigung sollte zur Stimmabgabe mitgebracht werden, damit der Wahlvorstand den Wahlberechtigten schneller im Wählerverzeichnis finden kann.

    Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können Sie trotzdem an der Wahl teilnehmen. Vergessen Sie dann aber auf keinen Fall, Ihren Personalausweis oder Reisepass zum Wahllokal mitzubringen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, die für Ihren Wohnort (Hauptwohnsitz) zuständig ist

    Ansprechpartner

    Stadt Gelnhausen - Wahlen

    Adresse

    Hausanschrift

    Obermarkt 7

    63571 Gelnhausen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Ämter:
    Montag bis Freitag 8:30 - 12:30 Uhr
    Dienstag 14:00 - 17:30 Uhr
    oder nach Vereinbarung

    Öffnungszeiten der Infothek im Rathaus:
    Montag, Mittwoch, Donnerstag 7:30 - 16:30 Uhr
    Dienstag 7:30 - 18:00 Uhr
    Freitag 7:30 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Gelnhausen - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Postanschrift

    Obermarkt 7

    63571 Gelnhausen

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten der Ämter: 
    Mo - Fr  08:30 - 12:30 Uhr
    Di         14:00 - 17:30 Uhr

    und nach Vereinbarung!

    Die Infothek ist besetzt:
    Mo, Mi, Do  07:30 - 16:30 Uhr
    Di               07:30 - 18:00 Uhr
    Fr               07:30 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    Sie müssen für die jeweilige Wahl wahlberechtigt und in das Wählerverzeichnis eingetragen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie gehen davon aus, dass Sie wahlberechtigt sind, haben aber bis zum 21. Tag vor einer Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Dann sollten Sie sich bis zum 16. Tag vor der Wahl mit Ihrer zuständigen Kommune in Verbindung setzen und nachfragen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Stichwörter

    Europawahl, Wählen, Kommunalwahl, Landtagswahl, Bundestagswahl, Wahlen, Wahlen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de