Wahlbenachrichtigung
Beschreibung
Die Wahlbenachrichtigung unterrichtet die Wahlberechtigten u.a. darüber, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, wo sie wählen können und ob ihr Wahllokal barrierefrei ist. Die Gemeinden verschicken die Wahlbenachrichtigungen, die spätestens am 21. Tag vor der Wahl dem Wahlberechtigten zugestellt sein müssen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf Briefwahl bzw. Erteilung eines Wahlscheins abgedruckt. Sofern der Wahlscheinantrag mit der Post an das Wahlamt gesendet wird, muss er ausreichend frankiert werden.
Die Wahlbenachrichtigung sollte zur Stimmabgabe mitgebracht werden, damit der Wahlvorstand den Wahlberechtigten schneller im Wählerverzeichnis finden kann.
Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können Sie trotzdem an der Wahl teilnehmen. Vergessen Sie dann aber auf keinen Fall, Ihren Personalausweis oder Reisepass zum Wahllokal mitzubringen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, die für Ihren Wohnort (Hauptwohnsitz) zuständig ist
Ansprechpartner
Stadt Gelnhausen - Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Ämter:
Montag bis Freitag 8:30 - 12:30 Uhr
Dienstag 14:00 - 17:30 Uhr
oder nach Vereinbarung
Öffnungszeiten der Infothek im Rathaus:
Montag, Mittwoch, Donnerstag 7:30 - 16:30 Uhr
Dienstag 7:30 - 18:00 Uhr
Freitag 7:30 - 13:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Bastian Metzler (Der Verantwortungsbereich umfasst folgende Fachbereiche: Brand- und Katastrophenschutz/Feuerwehr Einwohnermeldeamt Sicherheit und Ordnung Standesamt Wahlen Wohnsitzlose und Flüchtlingsangelegenheiten)
Besucheranschrift
E-Mail: wahlamt@gelnhausen.de
Fax: 06051 830-153
Telefon Festnetz: 06051 830-150
E-Mail: ordnungsamt@gelnhausen.de
Moritz Scheidet
Stadt Gelnhausen - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Ämter:
Mo - Fr 08:30 - 12:30 Uhr
Di 14:00 - 17:30 Uhr
und nach Vereinbarung!
Die Infothek ist besetzt:
Mo, Mi, Do 07:30 - 16:30 Uhr
Di 07:30 - 18:00 Uhr
Fr 07:30 - 13:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06051 830-156
Telefon: 06051 830-158
Telefon: 06051 830-159
Telefax: 06051 830-153
E-Mail: einwohnermeldeamt@gelnhausen.de
Kontaktperson
Tanja Hein
Besucheranschrift
E-Mail: einwohnermeldeamt@gelnhausen.de
Telefon Festnetz: 06051 830-159
Fax: 06051 830-153
Nadine Schumann
Besucheranschrift
Fax: 06051 830-153
E-Mail: einwohnermeldeamt@gelnhausen.de
Telefon Festnetz: 06051 830-156
Voraussetzungen
Sie müssen für die jeweilige Wahl wahlberechtigt und in das Wählerverzeichnis eingetragen sein.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie gehen davon aus, dass Sie wahlberechtigt sind, haben aber bis zum 21. Tag vor einer Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Dann sollten Sie sich bis zum 16. Tag vor der Wahl mit Ihrer zuständigen Kommune in Verbindung setzen und nachfragen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016
Stichwörter
Bundestagswahl, Kommunalwahl, Wahlen, Wählen, Landtagswahl, Europawahl, Wahlen