Wahlbenachrichtigung Ausstellung

    Wahlbenachrichtigung

    Beschreibung

    Die Wahlbenachrichtigung unterrichtet die Wahlberechtigten u.a. darüber, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, wo sie wählen können und ob ihr Wahllokal barrierefrei ist. Die Gemeinden verschicken die Wahlbenachrichtigungen, die spätestens am 21. Tag vor der Wahl dem Wahlberechtigten zugestellt sein müssen.  Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf Briefwahl bzw. Erteilung eines Wahlscheins abgedruckt. Sofern der Wahlscheinantrag mit der Post an das Wahlamt gesendet wird, muss er ausreichend frankiert werden.

    Die Wahlbenachrichtigung sollte zur Stimmabgabe mitgebracht werden, damit der Wahlvorstand den Wahlberechtigten schneller im Wählerverzeichnis finden kann.

    Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können Sie trotzdem an der Wahl teilnehmen. Vergessen Sie dann aber auf keinen Fall, Ihren Personalausweis oder Reisepass zum Wahllokal mitzubringen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, die für Ihren Wohnort (Hauptwohnsitz) zuständig ist

    Ansprechpartner

    Stadt Mörfelden-Walldorf - Stadtbüro Walldorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Flughafenstraße 37

    64546 Mörfelden-Walldorf

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    montags, dienstags   8:00 bis 12:30 Uhr
                                         13:30 bis 16:30 Uhr

    mittwochs                    8:00 bis 12:30 Uhr
                                           nachmittags geschlossen

    donnertags                  13:00 bis 18:30 Uhr

    freitags                         8:00 bis 12:30 Uhr

    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Mörfelden-Walldorf - Stadtbüro Mörfelden

    Adresse

    Hausanschrift

    Westendstraße 8

    64546 Mörfelden-Walldorf

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten


    Bitte beachten Sie, dass derzeit das Stadtbüro Mörfelden geschlossen ist.
    Alle Serviceleistungen erhalten Sie im Stadtbüro Walldorf


    Kontakt

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 11.02.2025

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    Sie müssen für die jeweilige Wahl wahlberechtigt und in das Wählerverzeichnis eingetragen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie gehen davon aus, dass Sie wahlberechtigt sind, haben aber bis zum 21. Tag vor einer Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Dann sollten Sie sich bis zum 16. Tag vor der Wahl mit Ihrer zuständigen Kommune in Verbindung setzen und nachfragen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016

    Version

    Technisch erstellt am 09.08.2013

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Stichwörter

    Bundestagswahl, Kommunalwahl, Wahlen, Wählen, Landtagswahl, Europawahl, Wahlen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 26.11.2019