Wahlbenachrichtigung
Beschreibung
Die Wahlbenachrichtigung unterrichtet die Wahlberechtigten u.a. darüber, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, wo sie wählen können und ob ihr Wahllokal barrierefrei ist. Die Gemeinden verschicken die Wahlbenachrichtigungen, die spätestens am 21. Tag vor der Wahl dem Wahlberechtigten zugestellt sein müssen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf Briefwahl bzw. Erteilung eines Wahlscheins abgedruckt. Sofern der Wahlscheinantrag mit der Post an das Wahlamt gesendet wird, muss er ausreichend frankiert werden.
Die Wahlbenachrichtigung sollte zur Stimmabgabe mitgebracht werden, damit der Wahlvorstand den Wahlberechtigten schneller im Wählerverzeichnis finden kann.
Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können Sie trotzdem an der Wahl teilnehmen. Vergessen Sie dann aber auf keinen Fall, Ihren Personalausweis oder Reisepass zum Wahllokal mitzubringen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, die für Ihren Wohnort (Hauptwohnsitz) zuständig ist
Ansprechpartner
Stadt Mörfelden-Walldorf - Stadtbüro Walldorf
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
montags, dienstags 8:00 bis 12:30 Uhr
13:30 bis 16:30 Uhr
mittwochs 8:00 bis 12:30 Uhr
nachmittags geschlossen
donnertags 13:00 bis 18:30 Uhr
freitags 8:00 bis 12:30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Melanie Kreiner
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06105 938-309
Fax: 06105 938-321
E-Mail: stadtbuero@moerfelden-walldorf.de
E-Mail: fundbuero@moerfelden-walldorf.de
André Campos Oliveira
Ines Becker
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06105 938-250
E-Mail: stadtbuero@moerfelden-walldorf.de
Fax: 06105 938-325
Alexandra Zartin
Hausanschrift
Fax: 06105 938-970
E-Mail: stadtbuero@moerfelden-walldorf.de
Telefon Festnetz: 06105 938-264
Rebecca May
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06105 938-249
E-Mail: stadtbuero@moerfelden-walldorf.de
Fax: 06105 938-325
Stadt Mörfelden-Walldorf - Stadtbüro Mörfelden
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte beachten Sie, dass derzeit das Stadtbüro Mörfelden geschlossen ist.
Alle Serviceleistungen erhalten Sie im Stadtbüro Walldorf
Kontakt
Kontaktperson
Nawal El Hammouti
Norman Lang
Hausanschrift
E-Mail: norman.lang@moerfelden-walldorf.de
E-Mail: stadtbuero@moerfelden-walldorf.de
Fax: 06105 938-970
Telefon Festnetz: 06105 938-770
Voraussetzungen
Sie müssen für die jeweilige Wahl wahlberechtigt und in das Wählerverzeichnis eingetragen sein.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie gehen davon aus, dass Sie wahlberechtigt sind, haben aber bis zum 21. Tag vor einer Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Dann sollten Sie sich bis zum 16. Tag vor der Wahl mit Ihrer zuständigen Kommune in Verbindung setzen und nachfragen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016
Stichwörter
Bundestagswahl, Kommunalwahl, Wahlen, Wählen, Landtagswahl, Europawahl, Wahlen