Wahlbenachrichtigung Ausstellung

    Wahlbenachrichtigung

    Beschreibung

    Die Wahlbenachrichtigung unterrichtet die Wahlberechtigten u.a. darüber, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, wo sie wählen können und ob ihr Wahllokal barrierefrei ist. Die Gemeinden verschicken die Wahlbenachrichtigungen, die spätestens am 21. Tag vor der Wahl dem Wahlberechtigten zugestellt sein müssen.  Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf Briefwahl bzw. Erteilung eines Wahlscheins abgedruckt. Sofern der Wahlscheinantrag mit der Post an das Wahlamt gesendet wird, muss er ausreichend frankiert werden.

    Die Wahlbenachrichtigung sollte zur Stimmabgabe mitgebracht werden, damit der Wahlvorstand den Wahlberechtigten schneller im Wählerverzeichnis finden kann.

    Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können Sie trotzdem an der Wahl teilnehmen. Vergessen Sie dann aber auf keinen Fall, Ihren Personalausweis oder Reisepass zum Wahllokal mitzubringen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, die für Ihren Wohnort (Hauptwohnsitz) zuständig ist

    Ansprechpartner

    Stadt Ober-Ramstadt - Wahlen

    Adresse

    Postanschrift

    Darmstädter Straße 29

    64372 Ober-Ramstadt

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr
    Montag 13:30 - 15:30 Uhr
    Dienstag 08:00 - 13:00 Uhr
    Mittwoch 13:30 - 18:00 Uhr
    Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
    Freitag 08:00 - 13:00 Uhr

    Für die Direktwahl vor Ort steht eine Wahlkabine zur Verfügung.

    Die Briefwahl kann auch einfach online beantragt werden: https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6432016

    An Wahlwochenenden bitte gesonderte Öffnungszeiten beachten.

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 05.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Ober-Ramstadt - Fachbereich II.1 - Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Besucheranschrift

    Darmstädter Straße 29

    64372 Ober-Ramstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Darmstädter Straße 29

    64372 Ober-Ramstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Termine nur nach Vereinbarung

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.11.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Voraussetzungen

    Sie müssen für die jeweilige Wahl wahlberechtigt und in das Wählerverzeichnis eingetragen sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie gehen davon aus, dass Sie wahlberechtigt sind, haben aber bis zum 21. Tag vor einer Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Dann sollten Sie sich bis zum 16. Tag vor der Wahl mit Ihrer zuständigen Kommune in Verbindung setzen und nachfragen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016

    Version

    Technisch erstellt am 09.08.2013 (von: Sinner, Annemarie)

    Technisch geändert am 26.06.2024 (von: May, Pilar)

    Stichwörter

    Europawahl, Landtagswahl, Bundestagswahl, Wahlen, Wahlen, Kommunalwahl, Wählen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 26.11.2019 (von: Administrator)