Wahlbenachrichtigung
Beschreibung
Die Wahlbenachrichtigung unterrichtet die Wahlberechtigten u.a. darüber, dass sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, wo sie wählen können und ob ihr Wahllokal barrierefrei ist. Die Gemeinden verschicken die Wahlbenachrichtigungen, die spätestens am 21. Tag vor der Wahl dem Wahlberechtigten zugestellt sein müssen. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Antrag auf Briefwahl bzw. Erteilung eines Wahlscheins abgedruckt. Sofern der Wahlscheinantrag mit der Post an das Wahlamt gesendet wird, muss er ausreichend frankiert werden.
Die Wahlbenachrichtigung sollte zur Stimmabgabe mitgebracht werden, damit der Wahlvorstand den Wahlberechtigten schneller im Wählerverzeichnis finden kann.
Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können Sie trotzdem an der Wahl teilnehmen. Vergessen Sie dann aber auf keinen Fall, Ihren Personalausweis oder Reisepass zum Wahllokal mitzubringen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, die für Ihren Wohnort (Hauptwohnsitz) zuständig ist
Ansprechpartner
Stadt Ober-Ramstadt - Wahlen
Adresse
Postanschrift
Darmstädter Straße 29
64372 Ober-Ramstadt
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Montag 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch 13:30 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 13:00 Uhr
Für die Direktwahl vor Ort steht eine Wahlkabine zur Verfügung.
Die Briefwahl kann auch einfach online beantragt werden:
https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6432016
An Wahlwochenenden bitte gesonderte Öffnungszeiten beachten.
Kontakt
Stadt Ober-Ramstadt - Fachbereich II.1 - Sicherheit und Ordnung
Adresse
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Termine nur nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
M. Maurer
Internet
Voraussetzungen
Sie müssen für die jeweilige Wahl wahlberechtigt und in das Wählerverzeichnis eingetragen sein.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie gehen davon aus, dass Sie wahlberechtigt sind, haben aber bis zum 21. Tag vor einer Wahl keine Wahlbenachrichtigung erhalten? Dann sollten Sie sich bis zum 16. Tag vor der Wahl mit Ihrer zuständigen Kommune in Verbindung setzen und nachfragen, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 12.10.2016
Stichwörter
Europawahl, Landtagswahl, Bundestagswahl, Wahlen, Wahlen, Kommunalwahl, Wählen